Bedenken am europäischen Patentgerichtssystem
Das geplante europäische Gemeinschaftspatent von 25 EU-Staaten stößt auf eine neue Hürde. Das dafür geplante einheitlichen Patentgerichtssystem verstößt gegen den EU-Vertrag, hat der Europäische Gerichtshof heute in einem Gutachten festgestellt. Der Rechtsexperte Klaus-Heiner Lehne (CDU) sieht den Weg für das EU-Patentgericht trotz des Gutachtens geebnet.
Das geplante europäische Gemeinschaftspatent von 25 EU-Staaten stößt auf eine neue Hürde. Das dafür geplante einheitlichen Patentgerichtssystem verstößt gegen den EU-Vertrag, hat der Europäische Gerichtshof heute in einem Gutachten festgestellt. Der Rechtsexperte Klaus-Heiner Lehne (CDU) sieht den Weg für das EU-Patentgericht trotz des Gutachtens geebnet.
Das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems stößt auf rechtliche Bedenken. Es ist "mit den Bestimmungen des EU?Vertrags und des AEU?Vertrags nicht vereinbar", heißt es im heute veröffentlichten Gutachten des Europäischer Gerichtshofs. (Gutachten 1/09)
Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, hatte bereits im Sommer 2010 in einer Stellungnahme argumentiert, dass das geplante zentrale Patentgericht mit den EU-Verträgen nicht vereinbar sei. (EURACTIV.de vom 25. August 2010)
Verstärkte Zusammenarbeit
25 EU-Staaten streben über die "verstärkte Zusammenarbeit" ein Gemeinschaftspatent an. Die zuständigen EU-Industrieminister werden voraussichtlich am Donnerstag einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die EU25-Patente sollen auf Englisch, Französisch und Deutsch verfasst werden. Spanien und Italien verhindern seit Jahren die Einführung eines EU-weiten gemeinsamen Patentsystems. Sie bestehen darauf, dass EU-weit geschützte Patente auch in ihren Landessprachen vorliegen müssen.
Modifikationen notwendig
Klaus-Heiner Lehne (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europaparlaments, wertet das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Erfolg. Der Weg für ein künftiges EU-Patentgericht sei nun frei. Es seien nur wenige Modifikationen bei zwei Aspekten notwendig, bevor ein einheitliches Patentgerichtsverfahren in Europa verwendet werden kann. "Ich bin zunächst einmal froh, dass der EuGH Klarheit geschaffen hat und wir nun weiterarbeiten können. Die beiden Kritikpunkte können aus der Welt geschafft werden", so Lehne.
Das EuGH hat in dem Gutachten festgestellt, dass "dieses Gericht außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union steht." Das ist problematisch, denn dieses Gericht soll über Klagen und Widerklagen bei Patentstreitigkeiten entscheiden und dabei europäisches Recht, kein nationales Recht, auslegen. "Insoweit werden den Gerichten der Vertragsstaaten einschließlich jener der Mitgliedsstaaten diese Zuständigkeiten genommen", heißt es in dem Gutachten.
Die EU-Industrieminister und das Europäische Parlament müssen dem zukünftigen Übereinkommen noch zustimmen. Einen genauen Zeitplan gibt es nach Angaben des EU-Parlaments noch nicht.
Vorteile des Gemeinschaftspatents
Das Gemeinschaftspatent der 25 EU-Staaten soll es den Firmen erleichtern, ihre Innovationen anzumelden. Anstatt einer Patentanmeldung in jedem einzelnen EU-Staat soll es künftig ein EU25-Patent geben. Das könnte vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute kommen, die sich die Kosten für eine Niederlassung und Rechtsanwälte im EU-Ausland nicht leisten können. Bisher ist das Patentrecht in der EU alles andere als einheitlich. Während in einem Staat ein Patent anerkannt wird, kann es im anderen für nichtig erklärt werden.
Außerdem liegen die Kosten für den Patentschutz in Europa wesentlich höher als in den USA und in Japan. Ein Patent für 13 Mitgliedsstaaten durchzusetzen, kann elf Mal teurer sein als die einmalige Anmeldung in den USA. Nach Angaben der EU-Kommission könnte ein EU-Patent, das einheitlich einklagbar und anfechtbar ist, der Wirtschaft Kosten in Höhe von 289 Millionen Euro sparen. Bislang lebt eine eigene "Branche" von Anwälten und Übersetzern vom Patent-Dschungel in der EU.
Der Lissabon-Vertrag ermöglicht mit dem neuen Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit die gemeinsame Rechtssetzung ohne die Teilnahme aller EU-Staaten.
mka
Links
Rat: Council authorises enhanced cooperation on creation of unitary patent protection (10. März 2011)
EuGH: Pressemitteilung zum Gutachten 1/09 zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems (8. März 2011)
EuGH: Gutachten 1/09 Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems (8. März 2011)
EU-Parlament: EU-Patent: Parlament stimmt für die Anwendung der "verstärkten Zusammenarbeit" (15. Februar 2011)
EU-Kommission: Übersicht zum EU-Patentwesen
EU-Kommission: "Patentrecht: EU erzielt politischen Durchbruch für verbessertes Patentsystem". Presse-Erklärung. (4. Dezember 2009)
FFII: Open Letter to MEPs on Unitary Patent as Enhanced Cooperation (19. Januar 2011)
EU-Parlament: Lehne-Bericht zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (11. Januar 2011)
Verbände / Think Tanks
Eurochambres: Position paper on European patent system
UEAPME: More policy efforts are needed on the European patent system
Bruegel: Lost property: The European patent system and why it doesn’t work (29. Juni 2009)
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