Behindertenorganisationen werfen Österreich Missbrauch von EU-Geldern vor

Mehrere Organisationen, die Menschen mit Behinderung vertreten, haben gegen Österreich Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Missbrauchs von Geldern eingelegt, die das Land zum Bau eines Heims für Kinder mit Behinderung genutzt hatte.

Euractiv.de
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Aus Sicht der Organisationen geht die Unterbringung in Heimen nachgewiesenermaßen zulasten des Wohls der Kinder. [SHUTTERSTOCK]

Mehrere Organisationen, die Menschen mit Behinderung vertreten, haben gegen Österreich Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Missbrauchs von Geldern eingelegt, die das Land zum Bau eines Heims für Kinder mit Behinderung genutzt hatte.

Aus Sicht der Organisationen geht die Unterbringung in Heimen nachgewiesenermaßen zulasten des Wohls der Kinder. Sie fordern stattdessen, die Betreuung innerhalb der Familien finanziell besser zu unterstützen.

“Die Tatsache, dass im Jahr 2022 in Österreich immer noch Wohnanlagen für Kinder mit Behinderung gebaut werden, ist ein Skandal”, sagte Bernadette Feuerstein, Vorsitzende von Selbstbestimmt Leben Österreich, einer der beiden Organisationen, die die Beschwerde eingereicht haben, in einer Erklärung.

Dabei geht es laut der Organisation um etwa eine Million Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ist.

Mit dem Geld wird demnach in der Region Kärnten der Neubau einer Wohneinrichtung für 16 Kinder mit Behinderung im Alter von fünf bis 17 Jahren gefördert.

Dem Ministerium sei bekannt, dass die beiden Organisationen bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt haben, die österreichischen Behörden teilten jedoch die Argumentation der Organisationen nicht, erklärte das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium in Wien gegenüber EURACTIV.

In Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege habe man der Kommission “umfangreiche Informationen bereitgestellt”, diese habe jedoch bisher “nicht festgestellt, dass die Mittel im Widerspruch zu geltenden Regeln verwendet wurden.”

Die EU-Kommission hatte sich bis zum Veröffentlichungszeitpunkt auf Anfrage von EURACTIV nicht geäußert.

Diskriminierung durch Unterbringung in Heimen?

Mit dem Bau der Wohneinrichtung ignoriere Österreich “sowohl internationale Menschenrechtsnormen als auch die Wissenschaft, denen zufolge der einzige akzeptable Platz für ein Kind eine Familie ist”, sagte Jamie Bolling, Co-Vorsitzende des European Network for Independent Living (ENIL), das ebenfalls an der Beschwerde beteiligt ist.

Die Unterbringung von Kindern in “separaten Einrichtungen, getrennt von ihren Familien” sei “ganz einfach Diskriminierung.”

Die beiden Organisationen verweisen unter anderem auf den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.

In einem Bericht zur Situation in Österreich vom Februar 2020 rief dieser das Land unter anderem dazu auf, “die Ursachen für die Unterbringung von Kindern in Heimen zu untersuchen, mit dem Ziel diese schrittweise einzustellen.”

Außerdem rief der Ausschuss dazu auf, Mittel zugunsten der Betreuung im familiären Umfeld umzuschichten.

Unter dem Begriff der „De-Institutionalisierung“ wird die Diskussion darüber, ob Menschen mit Behinderung statt in Heimen in kleinen Wohngruppen untergebracht oder in ihren Familien betreut werden und können, auch in Fachkreisen bereits seit Längerem geführt.

Während viele Expert:innen sich darüber einig sind, dass das Leben in Wohngruppen oder Familien dem in Heimen meist vorzuziehen ist, weisen einige von ihnen gleichzeitig auf die höheren finanziellen, personellen und organisatorischen Hürden hin, die dies mit sich bringt.

So wird bei der Betreuung in der eigenen Familie oft die Bereitstellung einer persönlichen Assistenz nötig.

Hierfür, wie auch für die Betreuung in kleinen Wohngruppen, brauche es ausreichende Finanzmittel, einen entsprechenden Personalschlüssel und klar geregelte Qualitätsstandards, mahnt beispielsweise Christian Moritz von der IVS Wien, einer Interessenvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung, in einem Blogpost zum Thema.

Auch für die Lebenshilfe, ein Selbsthilfeverband für Menschen mit Behinderung, ist die Sache nicht so eindeutig.

Während sich der Verband dafür einsetze, dass Kinder und Jugendliche in der eigenen oder einer Pflegefamilie groß werden, sei dies nicht in allen Fällen möglich, weil „zum Beispiel die Herkunftsfamilie dazu nicht in der Lage ist und keine Pflegefamilie zur Verfügung steht“, erklärte Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe in Deutschland, gegenüber EURACTIV.

In solchen Fällen brauche es auch „gemeinschaftliche Wohnformen, wie familienähnliche Betreuungssettings, um Kindern ein Zuhause zu geben.“

Ländliche Entwicklung in der GAP

Bei den Geldern, deren Verwendung die Organisationen anprangern, handelt es sich um eine Maßnahme des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020, das über die sogenannte zweite Säule der GAP von Wien und Brüssel gemeinsam finanziert wird.

Mit den Geldern dieser zweiten Säule werden über den ELER-Fonds Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gefördert, die in den nationalen Programmen zur ländlichen Entwicklung genauer festgelegt werden.

Eine der sechs Prioritäten des Fonds ist dabei die Förderung der sozialen Inklusion in ländlichen Gebieten. Vor diesem Hintergrund geht es bei den Finanzmitteln, die über den ELER in Österreich für den Bau des Heims eingesetzt wurden, laut dem Ministerium um die Unterstützung von “Investitionen in die soziale Infrastruktur.”

Die aktuelle Beschwerde ist die dritte, die die beiden Organisationen in ähnlicher Sache gegen Österreich bei der Europäischen Kommission einlegen. Vorherige Versuche, gegen die Verwendung von EU-Mitteln für Heime vorzugehen, scheiterten jedoch.

Eine erste, im Juli 2020 eingebrachte Beschwerde, betraf den Neubau von verschiedenen Wohneinrichtungen sowie zwei Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Oberösterreich. Ein Jahr später kam die Kommission zu dem Schluss, dass kein Verstoß gegen EU-Recht vorliege.

Auch eine zweite Beschwerde im April 2021 zur Renovierung bestehender Einrichtungen wies die Kommission ab.

[Bearbeitet von Oliver Noyan]