Auf die EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina wächst der Druck, die von einem belgischen Unternehmen gegen lokale Aktivist:innen im Land eingereichten Klagen zu verurteilen. Die Umweltschützer:innen hatten gegen die Auswirkungen eines Wasserkraftwerks am Kasindolska-Fluss protestiert.
Der Kasindolska-Fluss verläuft etwa 20 Kilometer südlich von Sarajevo. BUK d.o.o – ein bosnisches Unternehmen, an dem das in Belgien ansässige Unternehmen Green Invest beteiligt ist – betreibt an dem Fluss ein kleines Wasserkraftwerk und plant den Bau von zwei weiteren.
Seit dem Bau des Wasserkraftwerks im Jahr 2017 haben sich zwei bosnische Aktivist:innen öffentlich gegen die möglichen negativen Auswirkungen auf den Fluss und die Umgebung geäußert, die aus ihrer Sicht durch den Verstoß gegen bestehende Genehmigungen entstehen. Dazu gehören laut den Aktivist:innen die unkontrollierte Abholzung in Schutzgebieten und die Bodenerosion durch den Bau von Zufahrtsstraßen.
Green Invest und BUK d.o.o. haben daraufhin drei Verleumdungsklagen eingereicht, in denen die Unternehmen 7.500 Euro Schadenersatz fordern und weitere rechtliche Schritte gegen die Aktivist:innen androhen.
„Wir halten diese Klagen für strategische Klagen gegen die Öffentlichkeit (SLAPPs), die zunehmend von Politiker:innen und Unternehmen eingesetzt werden, um Aktivist:innen einzuschüchtern und Kritik zu zensieren“, sagte Lejla Kusturica von der bosnischen Umweltorganisation ACT.
„Die beiden jungen Frauen wurden von Green Invest/BUK d.o.o. ins Visier genommen, weil sie sich für ihre Gemeinden und ihren Fluss eingesetzt haben“, so Kusturica. Die Klage sei „ein klarer Versuch, sie zum Schweigen zu bringen und andere davon abzuhalten, ihre Stimme zu erheben.“
Ein von 140 Organisationen aus Bosnien und Herzegowina, Europa und den USA unterzeichneter offener Brief wurde am Dienstag (18. Oktober) an die diplomatischen Vertreter:innen Belgiens, den Leiter der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina und andere relevante internationale Institutionen gesandt.
Die Organisationen machen darin ihre „große Besorgnis“ über die Aktivitäten von Green Invest und BUK d.o.o. deutlich.
Dem Schreiben zufolge arbeiten die Anlagen von Green Invest/BUK d.o.o. „seit geraumer Zeit“ ohne die erforderlichen Genehmigungen, während sie „auf Kosten des Flusses und der Anrainergemeinden einen beträchtlichen Gewinn erzielen“, was gegen das EU-Umweltrecht verstoße.
Der Mitbegründer und CEO von Green Invest, Emmanuel Berryer, erklärte gegenüber EURACTIV, dass Green Invest „nicht nur“ aus wirtschaftlichen Gründen in ein Projekt in Republica Srpska investiere und dass das Projekt „alle Kriterien für eine nachhaltige Entwicklung“ erfülle.
Zudem seien kleine Wasserkraftprojekte, die in „gutem Einvernehmen mit der Bevölkerung“ gut verwaltet werden, ein wesentliches Element für „die nachhaltige Versorgung und Energiesicherheit des Landes.“
Zu den Verleumdungsklagen sagte Berryer, diese zielten darauf ab, „die Verleumdungen gegen uns zu stoppen – Korruption, Missmanagement, Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungen, Fehlinformationen, Bereicherung, etc. – während wir viel Energie darauf verwenden, die Gesetze zu respektieren, zu versuchen, das Projekt zu einem Erfolg zu machen, den Anwohnern zuzuhören und ihre Interessen zu berücksichtigen.“
Doch Ulrich Eichelmann, Geschäftsführer von Riverwatch und Koordinator der Kampagne „Rettet das Blaue Herz Europas“, ist anderer Meinung.
„SLAPP-Klagen sind Teil eines wachsenden Trends in der Region, bei dem Beamt:innen und mächtige Unternehmen das Justizsystem missbrauchen, um Menschenrechtsaktivist:innen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen und sich vor der öffentlichen Kontrolle zu schützen“, erklärte er in Bezug auf den aktuellen Fall.
Die Klagen „schränken das Recht auf freie Meinungsäußerung in unangemessener Weise ein und haben eine erhebliche abschreckende Wirkung auf die Beteiligung der Öffentlichkeit“, so Eichelmann.
Wasserkraft, insbesondere kleine Wasserkraftwerke, stehen in der Kritik dafür, nicht nachhaltig zu sein und in Verbindung mit der erzwungenen Umsiedelung von Gemeinden sowie mit erheblichen Umweltschäden während der Bauphase und des Betriebs zu stehen.
In dem Schreiben wird die EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina aufgefordert, „das Unternehmen und seine Tochtergesellschaft BUK d.o.o. zu ermutigen, die Klagen sofort fallen zu lassen“ und stattdessen „konstruktiv mit den Aktivist:innen und der betroffenen Gemeinde zusammenzuarbeiten.“