BKA kritisiert Bankdaten-Transfer
Das Bundeskriminalamt hält nichts vom Datentransfer europäischer Bankbewegungen zum Zweck der Terrorbekämpfung. Damit widerspricht es nach einem Bericht des "Spiegel" dem EU-Ministerrat und seinem Vorgesetzten, dem deutschen Innenminister Thomas de Maizière.
Das Bundeskriminalamt hält nichts vom Datentransfer europäischer Bankbewegungen zum Zweck der Terrorbekämpfung. Damit widerspricht es nach einem Bericht des „Spiegel“ dem EU-Ministerrat und seinem Vorgesetzten, dem deutschen Innenminister Thomas de Maizière.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die vom EU-Ministerrat gebilligte Weitergabe von Bankdaten an die USA zur Terrorismus-Bekämpfung kritisiert. Die Ermittlungsbehörde hält den Datentransfer im Zuge des sogenannten
Swift-Abkommens für nutzlos beim Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus, wie das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtete.
Damit kommt das BKA zu einer anderen Einschätzung als sein oberster Vorgesetzter, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Eine offizielle Stellungnahme gab das BKA auf Anfrage nicht ab.
Interner Vermerk
In einem internen Vermerk des Bundeskriminalamts heißt es laut dem Bericht: „Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus – aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand.“
Der Innenminister hatte Ende November im EU-Ministerrat kein Veto gegen das Swift-Abkommen eingelegt. Er ermöglichte damit US-Fahndern, Einblick in europäische Bankdaten zu nehmen, und setzte sich damit über datenschutzrechtliche Bedenken hinweg.
Solche Bedenken waren insbesondere von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geäußert worden. De Maizière hatte damals erklärt, das Abkommen bringe "mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung". Die Vereinbarung ist auf neun Monate befristet (Siehe EURACTIV.de vom 1. Dezember 2009).
"Kein fachlicher Bedarf"
In dem BKA-Papier heißt es dagegen: "Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche." Durch Einblicke der US-Sicherheitsbehörden in Bankbewegungen sollen Terroristen aufgespürt und ihre Finanzquellen ausgetrocknet werden können. Die Überweisungen zwischen den Banken laufen über das belgische Unternehmen Swift. US-Behörden haben keinen Zugriff auf dessen europäischen Server.
dpa/awr