Debatte um anonymisierte Bewerbungen

Name, Äußeres und Alter könnten künftig keine Rolle mehr spielen, wenn das Bundesfamilienministerium Bewerbungen auswertet. Die Türkische Gemeinde in Deutschland unterstützt den Vorstoß. Frankreich liebäugelt ebenfalls mit der anonymen Bewerbung. Wirtschaftsverbände sind nicht begeistert.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will nur noch auf die Qualifikation achten, wenn sich jemand bei ihr bewirbt. Foto: dpa.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will nur noch auf die Qualifikation achten, wenn sich jemand bei ihr bewirbt. Foto: dpa.

Name, Äußeres und Alter könnten künftig keine Rolle mehr spielen, wenn das Bundesfamilienministerium Bewerbungen auswertet. Die Türkische Gemeinde in Deutschland unterstützt den Vorstoß. Frankreich liebäugelt ebenfalls mit der anonymen Bewerbung. Wirtschaftsverbände sind nicht begeistert.

Das Bundesfamilienministerium und das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales planen, Hinweise auf Alter, Geschlecht, Familie und ethnische Wurzeln in Bewerbungsunterlagen möglichst unkenntlich zu machen. Nur die Qualifikation soll daraus hervorgehen. Damit könnten beispielsweise Ältere und Bewerber mit Migrationshintergrund nicht von vornerherein aussortiert werden. Ausgangspunkt ist die Initiative der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). In den USA ist die anonyme Bewerbung bereits flächendeckend Praxis.

Die Bundesregierung beginnt im Herbst einen Pilotversuch. Daran nehmen fünf Firmen teil, unter anderem der Kosmetikkonzern L’Oreal und der Konsumgüterhersteller Procter & Gamble. Der Test soll zeigen, ob anonyme Bewerbungen die Chancen für ältere Bewerber, Frauen oder Migranten erhöht.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) befürwortet den Vorstoß. "Diese Initiative verdient eine flächendeckende Unterstützung von Politik, Medien und NGOs", heißt es in einer Erklärung. "Allem voran sollten die Ministerien diesen Schritt wagen, damit sich die Anzahl der Unternehmen, die sich ebenfalls für mehr Chancengleichheit einsetzen, vermehrt", so TGD-Sprecher Serdar Yazar.

Einer Studie der Universität Konstanz zufolge senkt allein ein türkischer Name die Chancen auf eine Einladung zum Bewerbungsgespräch um 14 Prozent.

Allerdings sieht Yaza in dem Verfahren kein Allheilmittel gegen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt. "Anonymisierte Bewerbungen öffnen zwar die Türen zu den Bewerbungsgesprächen, jedoch müssen auch die nächsten Etappen der Bewerbungsverfahren diskriminierungsfrei verlaufen", so Yazar. Die TGD schlägt Schulungen für Führungskräfte und Personalverantwortliche vor, sowie "Diversity"-Beauftragte bei Unternehmen und Ministerien.

Auch Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy ist ein Verfechter der anonymisierten Bewerbung. In Frankreich testen derzeit rund 100  Unternehmen das Verfahren.

Mit der "Charta der Vielfalt" haben sich bereits mehr als 600 in Deutschland tätige Unternehmen verpflichtet, ein "Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist". Darunter befinden sich zum Beispiel die Allianz und RWE. 

Wirtschaft warnt vor Kosten

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übt verhalten Kritik am Vorstoß des Familienministeriums. "Gegen Diskriminierung vorzugehen ist sicher richtig. Ob man dieses Ziel durch anonymisierte Bewerbungen erreicht, ist allerdings zweifelhaft", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK, Achim Dercks. "Wenn wir erst beim Vorstellungsgespräch wissen, mit wem wir es zu tun haben, müssten wir quasi jeden Bewerber einladen", so Dercks.

Der Verband "Die Familienunternehmer" hat sich gegen die Initiativen für anonymisierte Bewerbungen ausgesprochen."Bewerbungsunterlagen, die Arbeitssuchende fast völlig unkenntlich machen, verteuern die Personalsuche und Einstellungen ganz erheblich", so Verbandspräsident Patrick Adenauer.

"Derartige Vorschriften münden in ein großes Arbeitsbeschaffungsprogramm für Headhunter und Zeitarbeits-Agenturen", so Adenauer weiter. "Diese teuren Ideen erhöhen nur die Hürden für neue Arbeitsplätze und sind deshalb absolut kontraproduktiv".

Hintergrund

Zwischen 2000 und 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union vier Gleichbehandlungsrichtlinien, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in deutsches Recht umsetzt.

Die Richtlinien geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor und verpflichten unter anderem zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie zur Beweiserleichterung für die Betroffenen. Die Richtlinien sollen die gesellschaftliche Wirklichkeit in den EU-Mitgliedstaaten verändern, das heißt, sie sollen Diskriminierungen nicht nur verbieten, sondern wirksam beseitigen.

Konkret handelt es sich um die:

– Antirassismusrichtlinie (2000/43/EG)
– Rahmenrichtlinie Beschäftigung (2000/78/EG)
– Gender-Richtlinie" (2002/73/EG)
– Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt (2004/113/EG).

awr

Presse

TAZ: Herr Öztürk wird zu Mister X (22. Juli 2010)

Tagesspiegel: Anonyme Bewerbung: Die erste Hürde fällt (2. August 2010)

Handelsblatt: Widerstand gegen CDU-Vorstoß zu anonymen Bewerbungen (4. August 2010)