Debatte um Umsetzung von EU-Richtlinien
Die schwarz-gelbe Koalition will grundsätzlich ausschließen, dass Deutschland bei der Umsetzung von EU-Richtlinien über EU-Vorgaben hinausgeht. CDU-Europapolitiker Michael Stübgen verteidigt auf EURACTIV.de die neue Regel gegen Bedenken von Verbraucherverbänden. Der DIHK kritisiert in einer Studie die Folgen des "Draufsattelns" für kleine und mittlere Unternehmen.
Die schwarz-gelbe Koalition will grundsätzlich ausschließen, dass Deutschland bei der Umsetzung von EU-Richtlinien über EU-Vorgaben hinausgeht. CDU-Europapolitiker Michael Stübgen verteidigt auf EURACTIV.de die neue Regel gegen Bedenken von Verbraucherverbänden. Der DIHK kritisiert in einer Studie die Folgen des „Draufsattelns“ für kleine und mittlere Unternehmen.
Eine Passage zur EU-Politik im schwarz-gelben
Koalitionsvertrag sorgt für Aufsehen. In der Vereinbarung (Z.5320-5323) heißt es: "Die Funktionsweise des europäischen Binnenmarktes hängt auch von einer zügigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ab. Eine über die EU Vorgaben hinausgehende Umsetzung oder eine Verbindung mit anderen gesetzlichen Maßnahmen sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden."
Kritiker befürchten, Deutschland könnte in Zukunft EU-Richtlinien nur noch "Eins zu Eins" umsetzen und auf hohe nationale Standards verzichten. Maren Osterloh, EU-Expertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kritisiert in ihrem Standpunkt auf EURACTIV.de (12. November 2009): "EU-Richtlinien bilden oftmals den kleinsten gemeinsamen Nenner seiner 27 Mitgliedsstaaten ab. Daher ist es aus Sicht des Verbraucherschutzes auch so wichtig, dass sie nur Mindeststandards einführen, über die der nationale Gesetzgeber dann hinausgehen kann."
In der Vergangenheit machte es laut Osterloh mehrfach Sinn, auf eine EU-Regelung ‚draufzusatteln‘, um deutsche Verbraucher besonders zu schützen. Im Fall des Gesetzes gegen unlautere Telefonwerbung sei die alte Bundesregierung weit über die europäischen Vorgaben hinausgegangen und habe die Widerrufsbefugnisse bei telefonisch vereinbarten Verträgen ausgeweitet. Mit der Festlegung im Koalitionsvertrag sei zu befürchten, dass "in Zukunft die aus Brüssel vorgegebenen Mindeststandards im Verbraucherschutz für lange Zeit zementiert werden und keine schnelle Reaktion auf plötzlich auftretende unlautere Geschäftspraktiken mehr möglich ist".
Union will Ressortchefs disziplinieren
Michael Stübgen, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verteidigt gegenüber EURACTIV.de den Grundsatz im Koalitionsvertrag. "Wir können national weiterhin auf jeden Regelungsbedarf reagieren", so Stübgen. Hintergrund der Formulierung sei zunächst, EU-Richtlinien zügiger als bisher in nationales Recht umzusetzen. In der Vergangenheit sei man zu oft in die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens gekommen. "Je mehr wir draufsatteln und je mehr wir eine solche Regelung verkomplizieren, desto eher geraten wir in Verzug."
Außerdem möchte die Union mehr Klarheit in der Gesetzgebung. "Wir wollen EU-Richtlinien nicht als Anlass nehmen, nationale Rechtssetzung dranzuhängen. Nationale Gesetze machen wir dann, wenn es nötig ist", so Stübgen. In der Vergangenheit seien EU-Vorgaben teilweise so kompliziert und übertrieben umgesetzt worden, dass sie mehr Ärger als Nutzen brachten. Als Beispiel nennt Stübgen die Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinien der EU.
Der Passus im Koalitionsvertrag solle nun die Ressortminister disziplinieren. "Es war gängige Praxis, dass Minister bei der Umsetzung von EU-Richtlinien versucht haben, Dinge ‚durchzudrücken‘, die sie in eigener Initiative gar nicht durch den Bundestag gebracht hätten." Dann hätten viele "mit dem langen Finger nach Brüssel gezeigt" und so getan, als dürften sie nicht anders. Dies führe zu Verunsicherung, Verärgerung und zur Abschiebung der Verantwortung, so Stübgen. "Wenn ein Ressortminister irgendetwas machen will, soll er es auch verantworten – gegenüber dem Bundestag, der Fraktion, dem Kabinett und dem Koalitionspartner."
Befürchtungen, Deutschland könnte zu geringe Mindeststandards etwa im Verbaucherschutz oder Sozialbereich zementieren, weist Stübgen zurück. "Uns hindert doch nichts daran, eigenständig gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn es nötig ist." Außerdem macht Stübgen darauf aufmerksam, dass Ausnahmen von der Regel im Koalitionsvertrag möglich sind. "Allerdings müssen diese begründet werden."
DIHK mahnt zur ‚Eins zu Eins‘-Umsetzung
Wirtschaftsvertreter begrüßen den neuen Grundsatz, nicht über EU-Vorgaben hinaus zu gehen. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), erklärte: "Deutsche Gesetze schießen zu oft über EU-Vorgaben hinaus. Das widerspricht dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts und benachteiligt deutsche Unternehmen. Die neue Bundesregierung muss daher ernst machen mit der Zusage im Koalitionsvertrag, EU-Richtlinien wettbewerbsneutral ‚Eins zu Eins‘ umzusetzen. Nur so können Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen abgebaut und zusätzliche Verwaltungslasten verhindert werden."
Der DIHK hat in einer
Untersuchung (November 2009) eine Reihe von Fällen aufgelistet, in denen kleine und mittlere Unternehem (KMU) in Deutschland benachteiligt worden seien, weil die Bundesregierung über EU-Vorgaben hinausging.
Auch die national ausgeweiteten Widerrufsbefugnisse bei Vertragsschlüssen über das Telefon finden sich hier wieder. Anders als der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert der DIHK die deutsche Regelung: "Die damit verbundene Belastung der deutschen Unternehmen bedeutet eine erhebliche Benachteiligung gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern." Seriös arbeitende Unternehmer würden "über Gebühr mit zusätzlichen Pflichten und zusätzlicher Bürokratie belastet".
Als weitere Negativbeispiele für ’nationales Draufsatteln‘ nennt die Untersuchung die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die Reform des Versicherungsvertragsrechts und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Alexander Wragge
Dokument / Download
DIHK:
Wettbewerbsnachteile für KMU durch überschießende Umsetzung von EU-Recht (November 2009)