Der EuGH und das soziale Europa
Beunruhigende Prognosen sagen für ganz Europa ein Steigen der Arbeitslosigkeit und ein Sinken der sozialen Standards voraus. Zur Zeit befassen sich die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel mit einer Art Sozialplan. Beim Europäischen Abend des dbb (Beamtenbund und Tarifunion), der Europa-Union und der EU-Vertretung in Berlin stand die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Sozialfragen im Mittelpunkt.
Beunruhigende Prognosen sagen für ganz Europa ein Steigen der Arbeitslosigkeit und ein Sinken der sozialen Standards voraus. Zur Zeit befassen sich die EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel mit einer Art Sozialplan. Beim Europäischen Abend des dbb (Beamtenbund und Tarifunion), der Europa-Union und der EU-Vertretung in Berlin stand die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Sozialfragen im Mittelpunkt.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der vergangenen Monate und Jahre hat zum Teil heftige Kontroversen ausgelöst. Eine konsequente Linie schien nicht erkennbar. Immer öfter taucht die Frage auf, welche Grundwerte in der Europäischen Union eigentlich Vorrang haben sollten und wie ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen geschafft werden kann. Der Gerichtshof hat immer wieder im Spannungsverhältnis zwischen den Grundfreiheiten und Grundrechten zu entscheiden – und sorgt damit auch immer wieder für Überraschungen.
Beim 11. Europäischen Abend im dbb-Forum in Berlin-Mitte am Mittwoch, auf dem die juristischen Entscheidungen unter die Lupe genommen und Perspektiven aufgezeigt wurden, war klar: Hier ist ausreichend Sprengstoff verborgen.
Eingriff in nationale Zuständigkeiten
Vor allem die Rolle des EuGH im Integrationsprozess löst zunehmend Kontroversen aus. Kritiker stellen das Eingreifen der Luxemburger Richter in die Kompetenzen und Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten in Frage. Ungeklärt ist die Frage, ob der EuGH seine Zuständigkeit überschreitet, wenn er sich als „Motor der europäischen Integration“ versteht und mit seinen Urteilen – oftmals zu Gunsten der Bürger – in die nationale Sozialpolitik eingreift. Dadurch könnten politische Gestaltungsmöglichkeiten der nationalen Gesetzgeber unzulässig beschränkt werden. Befürworter dagegen meinen, dass gerade der Erfolg der europäischen Integration in historischer Perspektive auf der aktivierenden Rechtssprechung des EuGH beruhe.
Ex-Generalanwältin: Zuviel des Guten?
Christine Stix-Hackl ist zwar Botschafterin Österreichs im Großherzogtum Luxemburg und ehemalige Generalanwältin beim EuGH, sie hielt ihren Vortrag jedoch gleichsam als Privatperson, um keine Rücksichten nehmen zu müssen. Sie umriss die aktuellen Streitpunkte wie das zwiespältige Verhältnis zwischen nationalen und europäischen Zuständigkeiten, zwischen Liberalisierung und Grundrechten sowie den dehnbaren Umfang der Gestaltungsräume. Mit zunehmender beruflicher Flexibilität in Europa sei die Frage der sozialen Sicherung von Grenzgängern höchst aktuell. Das Gleiche gelte für Studenten aus dem Ausland. Weiteres Reizthema sei der sogenannte Sozialtourismus.
Immer wieder tauchten der Vorwurf oder die Frage auf, ob der EuGH nicht zu viel des Guten mache, in der grenzüberschreitenden Krankenbehandlung nicht allzu oft im Sinne der Patienten entscheide und damit übers Ziel schieße, in anderen Fällen aber wieder zu wenig tue. „Letztlich geht es immer um Zuständigkeitsfragen“, sagte Stix-Hackl.
Zwickmühle bei den Sozialthemen
In der darauffolgenden Diskussion stellten sich Experten die Frage, wohin auf der neuen Geschäftsgrundlage seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags das soziale Europa steuere. Christian Calliess, Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht und Leiter der Forschungsstelle „Der Bürger im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund“ an der Freien Universität Berlin, sieht den EuGH bei den Sozialthemen zunehmend in einer ganz schwierigen Zwickmühle.
Bei den früheren EU-Erweiterungen seien die sozialen Standards eher gestiegen, meinte Calliess, doch bei den jüngeren Zuwächse von neuen EU-Mitgliedern drohten sie zu sinken. Calliess sagte eine „gewaltige Diskrepanz“ voraus – und zwar nicht wegen der unterschiedlich hohen Gehälter, sondern wegen der ziemlich unterschiedlichen sozialen Sicherungssysteme.
Stefan Sträßer von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Abteilung EU und internationale Sicherheitspolitik, betonte das Interesse der Arbeitgeber an einer starken EU, an der Handlungsfähigkeit der Institutionen und an schnelleren Entscheidungen.
Michael Dauderstädt, Leiter der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, räumte ein, dass durch den Lissabon-Vertrag das Gewicht zwischen der Marktfreiheit und den sozialen Rechten eher zugunsten der sozialen Rechte verschoben habe, betonte aber, dass es immer noch Ungleichgewichte gebe.
Dilemma in sensiblen Bereichen
Es sei ein Dilemma, einerseits von der EU zu viel zu erwarten, wo man doch andererseits eine Harmonisierung der Sozialstandards in Europa gar nicht wolle. Immer wenn der EuGH sozial wird, berühre er ganz sensible Bereiche, hieß es in der Diskussion. Calliess meinte, man dürfe in der Sozialpolitik nicht den Fehler wiederholen, den die EU mit ihrer Landwirtschaftspolitik gemacht habe. Diese Politik sei absurd und nur historisch zu erklären. „Aber das ist eine klare Planwirtschaft. Und diese Planwirtschaft dürfen wir jetzt nicht auch noch in der Sozialpolitik einführen“. Der Wissenschaftler fragte kritisch, ob Europa wirklich bereit für eine europäische Sozialpolitik mit den damit verbundenen Geldtransfers sei.
Das Grußwort hatte der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Justizministerium, Max Stadler (FDP), gehalten, das Schlusswort der stellvertretende Leiter der Europäischen Kommission in Deutschland, Detlev Clemens.
Clemens betonte, die Kommission fordere Respekt vor den Entscheidungen des EuGH, der sich bereits in zahlreichen Fällen als Vorreiter bei der Durchsetzung von Grundrechten erwiesen habe.
Die EU stehe für Fortschritt in wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und in sozialem Zusammenhalt. Die Entsende-Richtlinie sei ein wichtiger Beitrag für harmonisches Funktionieren des Binnenmarktes und für ein Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmerrechten und Dienstleistungsfreiheit.
Clemens wies darauf hin, dass aus Respekt vor den sozialen Grundrechten und dem Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Auslegung und die Durchführung der Entsende-Richtlinie verbessert werden müssten. Deshalb werde die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat so rasch wie möglich eine Verordnung vorschlagen, die eine einheitliche Durchführung und damit Rechtssicherheit garantieren solle.
Juristische Bomben: Viking, Laval, Rüffert
Max Stadler hatte mit den drei Reizwörtern Viking, Laval und Rüffert gleich zu Beginn die meistdiskutierten Entscheidungen des EuGH angeführt, die vielfach ein Gefühl der Verunsicherung auslösten. Für die einen schien das Ende der sozialen Grundrechte heraufbeschworen, andere freuten sich über das konsequente Bekenntnis des Gerichtshofs zu einem freien europäischen Markt und zu den Grundfreiheiten. „Viele Fragen, die die Urteile des EuGH ausgelöst haben, sind nach wie vor nicht beantwortet und weiterhin Anlass für juristische und gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen.“ Auch Stix-Hackl sah in den drei Urteilen Bombeneinschläge, deren Wirkung nur dadurch relativiert werde, dass man beim EuGH mittlerweile alljährlich mit solchen Bombeneinschlägen rechnen müsse.
Umbeflaggt auf niedrigeren Standard
Viking Line ist ein finnisches Fährunternehmen, das seine unter finnischer Flagge zwischen Tallinn und Helsinki verkehrende Fähre umflaggen wollte. Unter Estlands Flagge wollte das Unternehmen den niedrigeren estnischen Lohn bezahlen. Die darauf folgenden Streiks der Gewerkschaft verurteilte der EuGH, weil er dem Recht auf Niederlassungsfreiheit Vorrang vor dem Gewerkschaftsrecht gab. Der EuGH verurteilte die kollektiven Ma?nahmen der Gewerkschaft, mit denen eine Auslagerung in ein Niedriglohnland vermieden werden sollte.
Schock für die Gewerkschaften
Die Rechtssachen Laval und Rüffert betreffen beide die Auslegung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes EU-Land. Laval, ein lettisches Bauunternehmen, entsandte lettische Bauarbeiter auf Montage nach Schweden und weigerte sich, die Bestimmungen des für die Baubranche geltenden schwedischen Tarifvertrags einzuhalten. Die Folge auch hier: Die Gewerkschaften blockierten alle Laval-Baustellen in Schweden. Der EuGH verurteilte diese gewerkschaftliche Ma?nahme, weil sie den freien Dienstleistungsverkehr einschränke.
In der Rechtssache Rüffert verurteilte der Gerichtshof das Land Niedersachsen und somit indirekt auch alle anderen Instanzen wegen der Absicht, auf ein polnisches Unternehmen die in Niedersachsen geltenden gesetzlichen Bautarifverträge anwenden zu wollen. Auch hier schockierte der EuGH mit seinem Urteil, das Dumpingverträgen Tür und Tor öffnete.
27 sehr unterschiedliche Sozialsysteme
Sozialpolitik gehöre nicht in erster Linie zu den Aufgaben der EU, sagte Justiz-Staatssekretär Stadler, sondern sei Sache der Mitgliedstaates. Daher werde es weiterhin 27 – zum Teil höchst unterschiedliche – Sozialsysteme geben.
ekö