Deutschland führt Vorstoß für Anhebung von genehmigungsfreien Agrar-Beihilfen an
Eine Koalition von 15 EU-Staaten wird eine Anhebung der staatlichen "De-minimis"-Beihilfen für den Agrarsektor fordern. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das unter den Mitgliedstaaten zirkulierte und am Montag (29. April) auf einem Ministertreffen diskutiert werden soll.
Eine Koalition von 15 EU-Staaten wird eine Anhebung der staatlichen Beihilfen für den Agrarsektor fordern, die keine Genehmigung der EU-Kommission benötigen. Am Montag (29. April) soll dieser Vorschlag auf einem Ministertreffen diskutiert werden.
Die Vertreter der Mitgliedstaaten plädieren im Vorfeld der Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) nächste Woche für eine Anhebung der „De-minimis“-Höchstgrenze auf 50.000 Euro pro Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren, erfuhr Euractiv aus Diplomatenkreisen.
Die De-minimis-Verordnung erlaubt es den Mitgliedsstaaten, kleine Beträge staatlicher Subventionen an ein Unternehmen zu vergeben, ohne die Kommission formell zu informieren oder eine vorherige Genehmigung einzuholen. Dies wird damit begründet, dass diese Mengen als nicht marktverzerrend angesehen werden.
Angeführt wird der Vorstoß von Deutschland. Die Delegationen Frankreichs, Österreichs, Kroatiens, Rumäniens, Ungarns, Zyperns, Sloweniens, Lettlands, Luxemburgs, Maltas, der Slowakei, Estlands, Polens und Bulgariens unterstützen ihn.
„Wir werden eine Debatte führen“, bestätigte ein EU-Diplomat gegenüber Euractiv. „Ich erwarte, dass es verschiedene Stimmen am Tisch geben wird“, denn „nicht alle Mitgliedstaaten verfügen über die gleichen Mittel zur Unterstützung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe.“
Gegenwärtig ist der Höchstbetrag für kleine Subventionen, die einem einzelnen Unternehmen im Agrar- und Fischereisektor gewährt werden können, auf 20.000 Euro beziehungsweise 30.000 Euro für einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.
Die EU-Staats- und Regierungschefs forderten auf ihrem Gipfeltreffen am 17. und 18. April eine Verlängerung des derzeitigen befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Dieser erlaubte es den EU-Staaten, in den letzten Jahren Milliardenbeträge an den Agrarsektor zu vergeben. Darüber hinaus forderten sie eine Erhöhung der De-minimis-Beihilfen für die Landwirtschaft.
Die Kommission erklärte am 11. April, sie konsultiere die Mitgliedstaaten zur Verlängerung des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF). Dadurch sollen die EU-Staaten in die Lage versetzt werden, die finanzielle Belastung der Landwirte „angesichts der anhaltenden Marktstörungen“ weiterhin zu verringern.
Gemäß dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels können die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2024 bis zu 280.000 Euro beziehungsweise 335.000 Euro an einzelne Unternehmen im Agrar- und Fischereisektor vergeben.
Auf der Ratstagung vom 26. Februar legte Italien einen Vermerk vor. Darin wurde die Kommission aufgefordert, einen befristeten Rahmen zur Bewältigung der Krise im Agrarsektor zu verabschieden sowie einen europäischen Zahlungsaufschub für die Schulden der Landwirte in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Außerdem solle die „De-minimis“-Beihilfe für den Agrarsektor auf 50.000 Euro erhöht werden.
In einem kürzlich erschienenen Bericht des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Enrico Letta über den EU-Binnenmarkt wird davor gewarnt, dass die Lockerung der Vorschriften für staatliche Beihilfen als Reaktion auf die jüngste Krise aufgrund der unterschiedlichen Ausgabenkapazitäten zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Staaten geführt habe.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]