Deutschlands Weg zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Die Bundesregierung wird am Mittwoch ein Gesetz zur vereinfachten Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse verabschieden. Bildungsministerin Annette Schavan will damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Schavan sieht Deutschland mit dieser Regelung EU-weit als Vorreiter.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan stellt der Auslandspresse in Berlin das geplante Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor. Foto: Simon Harik
Bundesbildungsministerin Annette Schavan stellt der Auslandspresse in Berlin das geplante Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor. Foto: Simon Harik

Die Bundesregierung wird am Mittwoch ein Gesetz zur vereinfachten Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse verabschieden. Bildungsministerin Annette Schavan will damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Schavan sieht Deutschland mit dieser Regelung EU-weit als Vorreiter.

Ein iranischer Arzt hat bisher keine Chance, sich in Deutschland niederzulassen. Jeder Antrag wird allein aufgrund seiner Staatsangehörigkeit abgelehnt. Die tatsächliche Qualifikation spielt bei Nicht-EU-Bürgern bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen keine Rolle. Auch die russische Krankenschwester oder der türkische Industriemechaniker gelten in Deutschland deshalb als "ungelernt".

Anerkennungsgesetz

Ein neues Gesetz mit dem komplizierten Titel "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz" soll die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse künftig vereinfachen. Das Kabinett will am morgigen Mittwoch (23. März 2011) die entsprechende Gesetzesvorlage von Bundesbildungsministerin Annette Schavan billigen. Das Gesetz muss dann noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Damit sollen alle Einwanderer – egal ob aus der EU oder aus Drittstaaten – einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren erhalten.

Ministerin Schavan erläuterte heute in Berlin vor der Auslandspresse, dass dieser Rechtsanspruch auf Anerkennungsprüfung bisher einmalig in der EU ist. Während viele Länder auf das Prinzip des Anlernens im Berufsalltag setzen, sei in Deutschland der formale Abschluss entscheidend, um einen Job zu finden, so Schavan gegenüber EURACTIV.de. Man habe daher auch nicht auf Erfahrungen anderer EU-Länder zurückgreifen können.

Hotline für Antragsteller

Migranten, die in Deutschland leben oder nach Deutschland einwandern wollen, sollen künftig ihre mitgebrachten Qualifikationen nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlichen Verfahren beurteilen lassen. "Der Maßstab für die Beurteilung ist dabei das Qualitätsniveau in Deutschland", sagte Schavan.

Die vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Es gehe auch darum, sich an die Realitäten der globalisierten Welt anzupassen. "Dieses Gesetz ist auch ein Beitrag zur Mobilität von Arbeitnehmern. Außerdem geht es auch um den steigenden Fachkräftebedarf in Deutschland", so Schavan. Besonders begehrt seien technische Fachkräfte und Ingenieure. Zunehmend würden auch Ärzte und Pflegepersonal gesucht.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Telefon-Hotline eingerichtet werden, die bundesweit für alle potenziellen Antragsteller als zentraler Anlaufpunkt dienen soll. Die Berater der Hotline sollen die Interessenten dann mit Informationen versorgen und an die zuständige Anerkennungsstelle verweisen.

Anerkennungsprüfung in Kompetenzzentren

Für die Anerkennungsprüfung akadamischer Abschlüsse gebe es bereits die nötige Kompetenz und Erfahrung im Bologna-Prozess. "Schwieriger wird es beim Handwerk und bei den kaufmännischen Berufen", sagte Schavan. Um die Auslandsqualifikationen bewerten zu können, sollen die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammer (IHK) entsprechende "Kompetenzzentren" einrichten.

Im Ministerium wird damit gerechnet, dass etwa 300.000 Menschen diese Anerkennungsprüfung nutzen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium sammelt bereits Daten und Fakten zu internationalen Berufsabschlüssen, um die Prüfkriterien festzulegen. Innerhalb von drei Monaten soll der Antragsteller erfahren, ob seine zertifizierte Berufsqualifikation mit dem Abschluss der 350 Ausbildungsberufe gleichgestellt werden kann.

Bei einer Reihe von reglementierten Berufen, zu denen der Arztberuf gehört, schafft das Gesetz die Koppelung an die Staatsangehörigkeit ab. Falls die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, soll dann auch der iranische Arzt eine Approbation in Deutschland erhalten.

Michael Kaczmarek