Digitale Dienste: Zalando klagt gegen EU-Kommission

Der Online-Händler Zalando gab am Dienstag (27. Juni) bekannt, dass er rechtliche Schritte gegen die Europäische Kommission eingeleitet hat. Angefochten wird vom Unternehmen die Einstufung als „systemrelevante" sehr große Plattform im Sinne des Digital Services Act (DSA).

Euractiv.com
shutterstock_1903249420-min
„Wir unterstützen den DSA und dessen Ziele. Allerdings hat die Europäische Kommission unsere Nutzerzahlen falsch interpretiert und unser hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell nicht anerkannt", sagte Robert Gentz, Co-CEO von Zalando. [Shutterstock / nitpicker]

Der Online-Händler Zalando gab am Dienstag (27. Juni) bekannt, dass er rechtliche Schritte gegen die Europäische Kommission eingeleitet hat. Dabei versucht das Unternehmen zu verhindern, in den den strengeren Geltungsbereich des Digital Services Act (DSA) zu fallen.

Im April veröffentlichte die EU-Kommission die Namen der ersten Gruppe von Unternehmen, die als sehr große Online-Plattformen eingestuft werden. Sie unterliegen damit strengeren Regeln, wenn der DSA im August in Kraft tritt.

Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU werden als „systemrelevant“ für das Funktionieren der Gesellschaft angesehen. Sie müssen besondere Verpflichtungen in Bezug auf Risikomanagement und Transparenz erfüllen.

Zalando argumentiert in seiner beim Europäischen Gerichtshof eingereichten Klage, dass es die Kriterien für eine solche Einstufung nicht erfüllt. Außerdem fehle es an Transparenz und Kohärenz bei der Entscheidung der Kommission, womit die Einstufung ungleichmäßig angewandt werde.

„Wir unterstützen den DSA und dessen Ziele. Allerdings hat die Europäische Kommission unsere Nutzerzahlen falsch interpretiert und unser hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell nicht anerkannt“, sagte Robert Gentz, Co-CEO von Zalando.

„Wir gehören einfach nicht in die VLOP-Kategorie (Very Large Online Platform), wie sie von dem DSA definiert wird.“

Zalando ist ein deutsches Einzelhandelsunternehmen, das über 17.000 Mitarbeiter beschäftigt und in mehreren EU-Ländern vertreten ist. Es ist derzeit die einzige europäische Plattform, die unter der strengeren Regelung des DSA fällt.

Im April veröffentlichte die Kommission ihre erste Liste von Plattformen und Suchmaschinen, die als sehr große Online-Plattformen gelten.

Darunter befanden sich große Akteure wie Facebook, Twitter, Google Search, YouTube, Instagram, TikTok und Wikipedia.

EURACTIV wies damals darauf hin, dass Zalando die einzige Plattform auf der Liste war, die eine Zahl unterhalb der Schwelle von 30,8 Millionen Nutzern angegeben hatte. Später veröffentlichte der deutsche Einzelhändler eine zweite Zahl, nämlich 83,3 Millionen Nutzer, die einer umfassenderen Auslegung der von der EU-Kommission vertretenen Definition aktiver Nutzer entspricht.

Zalando verbarg jedoch nicht sein Unbehagen darüber, mit großen Tech-Unternehmen wie Google, Facebook und TikTok in einen Topf geworfen zu werden. Das Unternehmen wies darauf hin, dass es ein viel kleineres Unternehmen sei.

Letzte Woche traf sich Gentz mit Binnenmarktkommissar Thierry Breton, um die Vorbereitungen für das Inkrafttreten des DSA zu besprechen. Breton bezeichnete das Treffen als „konstruktiv.“ Er schrieb anschließend auf Twitter, dass „Zalando mit seinen Millionen von Nutzern eine europäische Erfolgsgeschichte ist. Und mit dem Erfolg kommt die Verantwortung.“

Nur wenige Tage später kündigte Zalando an, die VLOP-Kategorisierung rechtlich anzufechten.

Das Unternehmen argumentiert, dass es über strenge Prozesse und Prüfverfahren für die angebotenen Produkte und die auf seiner Website eingestellten Inhalte verfügt und daher kein „systemisches Risiko“ in Bezug auf die Verbreitung schädlicher und illegaler Inhalte Dritter darstellt, wie es bei sehr großen Online-Plattformen vermutet wird.

Das Unternehmen wirft der Kommission außerdem vor, sein hybrides Geschäftsmodell zu ignorieren. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus einem Einzelhandelsmodell, bei dem die Artikel von Zalando verkauft werden, und einem zweiten Geschäftszweig, bei dem einzelne Marken und Einzelhändler über die Zalando-Plattform direkt an Kunden verkaufen.

Das Unternehmen weist darauf hin, dass sein Einzelhandelsgeschäft 64 Prozent seines Bruttowarenvolumens ausmacht, und argumentiert, dass diese Zahlen nicht in die Erwägungen der Kommission hätten einbezogen werden dürfen, da der DSA nicht für Einzelhandelsdienstleistungen gelte.

Schließlich argumentiert Zalando, dass es dem gesamten Verfahren der EU-Kommission zur Bewertung und Benennung von VLOPs an Transparenz und Kohärenz mangelt. Dies gilt insbesondere für die Methode zur Zählung der „aktiven Empfänger der Dienstleistung.“

Das Unternehmen stellt fest, dass die von ihm gemeldeten Empfänger unter dem angegebenen Schwellenwert lagen und die Zahl der „Besucher“ angegeben wurde. Dies ist eine viel breitere Kategorie als die Zahl der „angemeldeten Nutzer“, die von anderen Unternehmen angegeben wird.

Zalando argumentiert, dass das Fehlen standardisierter Kriterien oder einer klaren Bewertungsmethodik dazu führt, dass eine Benennung zufällig oder ungleichmäßig erfolgt. Dies verhindert die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und behindert einen fairen Wettbewerb für europäische Einzelhändler.

„Die Zahl der europäischen Besucher, die sich mit unseren Partnern verbinden, liegt weit unter dem Schwellenwert des DSA, um als VLOP eingestuft zu werden“, sagte Gentz.

„Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden eine sichere Online-Umgebung mit sorgfältig ausgewählten Produkten von führenden Marken und etablierten Partnern. Auf unserer Website oder App sehen die Kunden nur von Zalando produzierte oder geprüfte Inhalte.“

Der Fall wird nun vor dem EU-Gericht verhandelt, das normalerweise bis zu zwei Jahre braucht, um eine Entscheidung zu treffen. In der Zwischenzeit muss Zalando die strengeren Vorschriften der DSA einhalten.

Die Europäische Kommission lehnte es ab, sich zu den Umständen zu äußern.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Alice Taylor/Kjeld Neubert/Oliver Noyan]