Energie-Liberalisierung: EU geht gegen 25 Staaten vor
Die Europäische Kommission warf 25 der 27 Staaten der Union vor, die Regeln zur Verbesserung des Wettbewerbs in den Energiemärkten verletzt zu haben. Es folgt der erste Schritt zu einem möglichen Gerichtsverfahren.
Die Europäische Kommission warf 25 der 27 Staaten der Union vor, die Regeln zur Verbesserung des Wettbewerbs in den Energiemärkten verletzt zu haben. Es folgt der erste Schritt zu einem möglichen Gerichtsverfahren.
Die Kommission strengte Verfahren wegen Vertragsverletzungen an. Grund: Die genannten Länder versäumten es, das zweite Paket der Binnenenergiemarktgesetze zu implementieren. Die Reformen stammen aus 2004 und 2007 und sollen den Markt für Gas und Strom mehr Wettbewerbern zugänglich machen.
Die 25 Länder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Allein Malta und Zypern konnten eine Klage vemeiden.
Lasten des schlecht funktionierenden Marktes
“Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es schlicht unakzeptabel, dass die europäischen Verbraucher und Unternehmen die Lasten eines schlecht funktionierenden Marktes zu tragen haben”, sagte der für Energie zuständige EU-Kommissar Andris Piebalgs in einer Stellungnahme.
“Die Kommission muss alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die europäischen Verbraucher profitieren. Es geht um echte Auswahlmöglichkeiten, bessere Preise, erhöhte Versorgungssicherheit. Das kann nur ein offener Wettbewerbsmarkt gewährleisten”, betonte Piebalgs.
Die 25 Länder erhalten nun Briefe mit einer formalen Notiz. Darin steht, dass die Länder nicht den Gas- und Elektrizitätsrichtlinien entsprechen. Viele dieser Länder hatten bereits im Jahr 2006 wegen ähnlicher Vorfälle Verwarnungen erhalten.
Mängel in der Information
Die häufigsten Vertragsverletzungen, die die Kommission registriert hat, sind Informationsmängel der Strom- und Gasleitungsbetreiber, die den Zugang der Verteilerfirmen zu Netzwerken behindern.
Andere Verletzungen sind das Fehlen von einfachen und kostengünstigen Streitschlichtungsverfahren für die Verbraucher auf der nationalen Ebene. Das sieht die Kommission jedoch als elementare Voraussetzung für einen EU-Energiemarkt.
Indessen haben die Umweltminister auf ihrem Treffen in Luxemburg formell das dritte Reformpaket der EU angenommen, das den EU-Energiemarkt weiter liberalisieren will.
Fehlfunktionen des Energiemarktes
Die EU-Mitgliedsstaaten haben im vergangenen Jahr dem dritten Paket in groben Zügen zugestimmt. Damit wollen sie die ernsthaften Fehlfunktion auf dem Energiemarkt abstellen. Kernstück war dabei der Vorschlag einer Entflechtung der Eigentumsverhältnisse. Dies zwingt die Verteilerunternehmen, ihre Vermögenswerte an der Weiterleitung zu verkaufen. Frankreich und Deutschland waren gegen diese Pläne und konnten Zugeständnisse erzielen (siehe EURACTIV LinkDossier).
Ein Kompromiss mit dem Parlament erfolgte im März dieses Jahres (EURACTIV 25/03/09) und wurde wenig später durch eine Parlamentsabstimmung auch formal bestätigt (EURACTIV 23/04/09).
Euractiv
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