EU billigt Staatshilfen-Schema für Kleinbetriebe

Staatliche Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen verstossen in der Krise nicht gegen den Wettbewerb, entschied die EU-Kommission.

Krisengeschüttelte KMU dürfen bis zu 500.000 Euro Staatsbeihilfen erhalten. © Bernd Sterzl / PIXELIO
Krisengeschüttelte KMU dürfen bis zu 500.000 Euro Staatsbeihilfen erhalten. © Bernd Sterzl / PIXELIO

Staatliche Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen verstossen in der Krise nicht gegen den Wettbewerb, entschied die EU-Kommission.

Die EU-Kommission hat für die gezieltere Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen Änderungen am deutschen Staatshilfen-Schema genehmigt. Ziel sei es, in der Wirtschafts- und Finanzkrise den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Der Wettbewerb in der EU werde dadurch nicht verzerrt. Die Kommission hatte das deutsche "Kleinbeihilfen"-Schema bereits im Dezember 2008 grundsätzlich gebilligt.

Konkret geht es um Beihilfen von bis zu 500 000 Euro in den Jahren 2009 und 2010. Diese können nur Unternehmen erhalten, die sich vor dem Stichtag 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten befanden. Um eine bessere Hilfe für von der Kreditklemme betroffene Kleinunternehmen zu ermöglichen, wurde das deutsche Schema zum zweiten Mal überarbeitet. Im Juni hatte die Kommission grünes Licht für Risikokapitalspritzen in Form von Zuschüssen von bis zu 500 000 Euro gegeben.

dpa

Zu staatlichen Fördermaßnahmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise siehe auch: EURACTIV Link-Dossier: Comeback der Subventionen