EU: Einheitliche Ansprechpartner für Dienstleister
Die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie ist in Kraft getreten. Während Deutschland quasi auf den letzten Drücker zentrale Kontaktstellen für Dienstleister einführt, warnt DGB-Chef Michael Sommer weiterhin vor Lohn- und Sozialdumping.
Die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie ist in Kraft getreten. Während Deutschland quasi auf den letzten Drücker zentrale Kontaktstellen für Dienstleister einführt, warnt DGB-Chef Michael Sommer weiterhin vor Lohn- und Sozialdumping.
Kurz vor dem Jahreswechsel setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) um. Im Internet veröffentlicht die Bundesregierung seit kurzem eine Liste mit Einheitlichen Ansprechpartnern (EA) für Dienstleister wie Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater. Die einheitlichen Ansprechpartner im EU-Ausland finden sich ebenfalls im Netz. Das Ziel: die europaweiten Kontaktstellen sollen für Unternehmen alle Formalitäten und Informationsanliegen aus "einer Hand" und vornehmlich elektronisch abwickeln – zum Beispiel alle notwendigen Behördengänge für eine Geschäftsanmeldung koordinieren. Für die einheitlichen Ansprechpartner sind hierzulande die Bundesländer verantwortlich.
"Die Erleichterungen werden dazu beitragen, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihr Potential in Europa künftig noch besser nutzen können," erklärte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).
Die auch "One-Stop-Shop" genannten zentralen Anlaufstellen sind eine der Kernideen der EU-Initiative Small Business Act (Siehe EURACTIV.de-LinkDossier), mit der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden sollen.
Die zuständigen EU-Minister sicherten kürzlich in einer Erklärung (18. November 2009) zu, bis 2015 elektronische Behördendienste (eGovernment) in der EU voranzutreiben. Allein die elektronische Abrechnung mit Behörden (e-Invoicing) soll nach Plänen der EU-Kommission die europäischen Unternehmen um Bürokratiekosten in Höhe von 18 Milliarden Euro entlasten (Siehe EURACTIV.de vom 22. Oktober 2009).
Deutschland fällt in diesem Bereich weit hinter die EU-Nachbarn zurück. Gerade einmal 10 Prozent der Deutschen nutzten 2008 elektronische Dienste der Behörden. In Holland waren es dagegen 32 Prozent, wie eine Studie zeigt (Siehe EURACTIV.de vom 4. August 2009). Richtig schlecht fällt die deutsche Bilanz des eGovernment für Unternehmen aus. Nur 45 Prozent der Firmen nutzten elektronische Formulare (Platz 20 in der EU). In Finnland nahmen 81 Prozent der Firmen diesen Service in Anspruch.
Deutschland passt Dienstleistungs-Recht an
Dienstleister sollen außerdem von der Abschaffung bürokratischer Hürden profitieren. Die dienstleistungsbezogene Recht wurde entsprechend an die Diensleistungsrichtlinie angepasst. Ausländischen Anbietern soll der Einstieg in den deutschen Markt erleichtert werden. Hierzu findet sich eine englischsprachige Übersicht im Internet. Umgekehrt soll es deutschen Unternehmern in Zukunft leichter fallen, im EU-Ausland aktiv zu werden. Bedingungen für das Angebot von Dienstleistungen entfallen in der gesamten EU. So müssen Anbieter keine Niederlassung mehr in dem Land gründen, in dem sie tätig sein wollen, oder eine bestimmte Rechtsform vorweisen. Ausländische Dokumente sollen leichter anerkannt werden. Zudem werden feste Verfahrensfristen eingeführt, damit Unternehmen wissen, wie lange ein Prozess maximal dauert.
Zwischen den EU-Behörden soll der Ausstausch durch ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI) verbessert werden. Damit sollen "doppelte Anforderungen" für Unternehmen vermieden und ihr Verwaltungsaufwand verringert werden.
Debatte um Lohn- und Sozialdumping
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtern, dazu sollen Gesetzes- und Verwaltungshürden in den EU-Staaten fallen. Der vom damaligen EU-Kommissar Frits Bolkestein Anfang 2004 vorgelegte Entwurf hatte in vielen EU-Staaten Angst vor Lohn- und Sozialdumping ausgelöst. Das darin vorgeschlagene "Herkunftslandprinzip" hätte bedeutet, dass bei Dienstleistungen die Regeln des Heimatlandes gelten, aus dem der Anbieter kommt. Vor allem in den "alten" EU- Staaten herrschte deswegen Angst vor Billigkonkurrenz aus den "neuen" EU-Ländern Mittel- und Osteuropas.
Das Herkunftslandprinzip wurde vom Europaparlament gekippt. Das Parlament beschloss Ende 2006 mit den Stimmen der großen Fraktionen, das Prinzip weitgehend aufzugeben. Arbeitnehmer aus dem EU-Raum sollen weiter zu den Konditionen beschäftigt werden, die am jeweiligen Einsatzort ("Ziellandprinzip") gelten. Verboten werden jedoch Vorschriften, die ausländische Anbieter diskriminieren. Die EU-Mitglieder müssen die Richtlinie bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt haben.
Kurz vor dem Inkrafttreten in Deutschland mahnte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Änderungen an. Mit einer entsprechenden Bitte habe sich DGB-Chef Michael Sommer an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt, teilte eine Gewerkschaftssprecherin vergangene Woche mit. Grund ist weiterhin die Sorge vor weiterem Lohndumping und einer Aushöhlung sozialer Standards. Der DGB sieht das "Ziellandprinzip" bei der Umsetzung der Richtlinie nicht hinreichend beachtet. Dies schaffe Umgehungsmöglichkeiten. Über Lohndumping und Unterlaufen tariflicher und sozialer Standards drohe eine erhebliche Beeinträchtigung des hiesigen Arbeitsmarktes.
Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu den Rechtssachen "Laval" und "Rüffert" haben EU-weit zu Verunsicherung darüber gesorgt, welches Arbeitsrecht und welche Tarife für Gastarbeiter aus dem EU-Ausland gelten (Siehe EURACTIV.de vom 10. Dezember 2009).
awr mit dpa
Links / Download
EU: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2006/123/EG / 12. Dezember 2006)
BMWi: Pressemitteilung zum Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtinie (28. Dezember 2009)
BMWi: Übersicht zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
BMWi: Übersicht der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland
BMWi: German Business Portal (Webseite für ausländische Dienstleister)
EU-Kommission: Übersicht der Einheitlichen Ansprechparter in der EU
EU-Kommission: Übersicht zum Thema eGovernment in der EU
EU-Rat: Ministerial Declaration on eGovernment (18. November 2009)