EU-Kommission genehmigt Kollektivverhandlungen für Solo-Selbständige

Zwei Jahre nach ihrer Initiative zur Lockerung der Kollektivverhandlungen für Selbstständige hat die Europäische Kommission neue Leitlinien herausgegeben, um Tarifverhandlungen für Soloselbstständige im Rahmen der EU-Wettbewerbsregeln zu ermöglichen.

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epa10192998 European Commission Executive Vice-President of the European Commission for A Europe Fit for the Digital Age, Margrethe Vestager and European Commissioner in charge of internal market Thierry Breton (not pictured), give a press conference on the Single Market Emergency Instrument at the European Commission in Brussels, Belgium, 19 September 2022.  EPA-EFE/STEPHANIE LECOCQ
Die neuen Kommissionsleitlinien legen auch drei Kriterien fest, die dabei helfen zu bestimmen, ob sich ein Solo-Selbständiger in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation befindet. [Stéphanie Lecocq (EPA-EFE)]

Zwei Jahre nach ihrer Initiative zur Lockerung der Kollektivverhandlungen für Selbstständige hat die Europäische Kommission neue Leitlinien herausgegeben, um Tarifverhandlungen für Solo-Selbstständige im Rahmen der EU-Wettbewerbsregeln zu ermöglichen.

Die Kommission hat neue Leitlinien für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen vorgelegt, die als Selbstständige definiert sind, die keine Arbeitnehmer beschäftigen.

Das EU-Wettbewerbsrecht verbietet in den meisten Fällen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken, beispielsweise Preisabsprachen zwischen Unternehmen.

Da Selbständige bisher als Unternehmen wie jedes andere Unternehmen betrachtet wurden, galt diese Regel auch für sie, was es ihnen erschwerte, sich als Arbeitnehmer zu organisieren, ohne nach EU-Recht als Kartell zu gelten.

Schlechtere Arbeitsbedingungen und höheres Armutsrisiko

Nach diesen neuen Leitlinien, die am Donnerstag (29. September) vorgestellt wurden, wird die Kommission das Wettbewerbsrecht nicht mehr auf Solo-Selbstständige anwenden, die sich in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation befinden.

„Solo-Selbständige in der digitalen Wirtschaft und darüber hinaus sind möglicherweise nicht in der Lage, individuell gute Arbeitsbedingungen auszuhandeln, und sehen sich daher mit schwierigen Arbeitsbedingungen konfrontiert“, sagte die Exekutivvizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager in einer Erklärung.

Die Einstellung von Arbeitnehmern als Selbständige anstelle von ordnungsgemäß angestellten Arbeitnehmern ist eine Strategie einiger Unternehmen, um die Zahlung von Sozialbeiträgen zu umgehen und andere arbeitsrechtliche Vorschriften zu umgehen. Zahlen des europäischen Statistikamtes Eurostat (siehe Grafik unten) zeigen, dass Selbstständige ein viel höheres Armuts- und Ausgrenzungsrisiko haben als regulär Beschäftigte.

Grafik von Esther Snippe

Wer befindet sich „in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation“?

Die neuen Kommissionsleitlinien legen auch drei Kriterien fest, die dabei helfen zu bestimmen, ob sich ein Solo-Selbständiger in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation befindet.

Erstens befinden sich Solo-Selbstständige in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation, wenn sie wirtschaftlich von einer Gegenpartei abhängig sind. Nach Ansicht der Kommission treffe dies zu, wenn ein Solo-Selbständiger „im Durchschnitt mindestens 50 Prozent seines gesamten arbeitsbezogenen Einkommens von einer einzigen Gegenpartei bezieht.“

Zweitens kann ein Selbständiger auch dann als in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation befindlich betrachtet werden, wenn er Seite an Seite mit Arbeitnehmern arbeitet und wie ein typischer Arbeitnehmer dem Unternehmen unterstellt ist, für das er arbeitet.

Drittens gilt die Definition auch für Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten.

Glückliche Gewerkschaften

Die Gewerkschaften begrüßten die neuen Leitlinien der Kommission. „Die Zeiten, in denen sich öffentliche Auftraggeber mit Verweis auf das EU-Wettbewerbsrecht vor Verhandlungen drücken konnten, sind vorbei“, sagte Frank Werneke, Vorsitzender der deutschen Gewerkschaft ver.di.

Isabelle Schömann vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) sagte: „Tarifverhandlungen für Selbstständige sind unerlässlich, um Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen festzulegen.“

„Sie bekämpfen prekäre Arbeitsverhältnisse und beseitigen das Machtgefälle auf dem Arbeitsmarkt“, fügte sie hinzu.

Die Wirtschaftsverbände hatten sich unterdessen gegen die neuen Leitlinien der Kommission gewehrt, da sie Nachteile befürchten.

In einer Reaktion auf den Leitlinienentwurf der Kommission zu Beginn dieses Jahres bestand der Unternehmensverband SMEUnited darauf, Selbständige wie Unternehmen zu behandeln, und sagte, dass „das Recht auf Tarifverhandlungen […] nicht zwischen Unternehmen eingeführt werden sollte“ und dass „die Trennung zwischen Arbeitsverhältnis und Unternehmertum nicht einmal indirekt verwischt werden sollte.“

Mit diesen Leitlinien setzt die Kommission jedoch ihren Weg fort, Selbständige mit Arbeitnehmern gleichzustellen, wenn die Machtverhältnisse vergleichbar sind. Die EU-Exekutive sieht die neuen Leitlinien daher auch als Ergänzung zu den Arbeiten, die derzeit an dem Vorschlag für eine Richtlinie über Plattformarbeit durchgeführt werden.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]