EU-Kommission sperrt 87 Gebiete im Nordost-Atlantik für die Grundfischerei

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie Maßnahmen ergriffen hat, um 87 sensible Zonen in EU-Gewässern im Nordostatlantik für die Grundfischerei zu sperren.

EFE Agro
Sea fishing in the English Channel
Im Rahmen des jüngsten jährlichen Abkommens, das am Dienstag (20. Dezember) von den Minister:innen vorgestellt wurde, dürfen britische Boote im nächsten Jahr 140.000 Tonnen Fisch im Wert von 280 Millionen Pfund fangen, was einer Steigerung von 27 Prozent gegenüber den 110.000 Tonnen entspricht, die dem Vereinigten Königreich als EU-Mitglied zugeteilt worden wären, so die Minister:innen. 

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie Maßnahmen ergriffen hat, um 87 sensible Zonen in EU-Gewässern im Nordostatlantik für die Grundfischerei zu sperren.

In einer Erklärung hieß es, dass „die Kommission im Einklang mit ihrem Bestreben, die Natur zu schützen und die biologische Vielfalt wiederherzustellen, wie im Europäischen Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie dargelegt, Maßnahmen ergriffen hat, um 87 empfindliche Fischereigebiete in den EU-Gewässern im Nordostatlantik für alle Grundfanggeräte zu sperren.“

Die EU-Exekutive betonte, dass die Maßnahme zum Schutz 87 empfindlicher Tiefsee-Ökosysteme diene und darauf ausgelegt sei, „die Fischereitätigkeiten so wenig wie möglich zu stören.“

Die Entscheidung, die 87 Zonen zu schließen, sei auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zur Tiefsee und der Empfehlungen von Wissenschaftlern des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) getroffen worden.

Das Sperrgebiet umfasst 16.419 Quadratkilometer, die dem Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme zwischen 400 und 800 Metern Tiefe vorbehalten sind. Dies entspricht 1,16 Prozent der EU-Gewässer im Nordost-Atlantik.

Die Sperrungen betreffen Schiffe, die in der Grundfischerei tätig sind, das heißt mit Schleppnetzen, Dredgen, Stellnetzen, Grundlangleinen, Reusen oder Fallen.

Die Kommission erklärte am Donnerstag (15. September), dass die Maßnahme nach „eingehenden Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Interessenvertretern, insbesondere der Fischereiindustrie und NGOs, in den letzten zwei Jahren“ ausgearbeitet worden sei.

Spanien hat bereits seine Besorgnis über die Maßnahme geäußert und im Juni zusammen mit Irland gegen einen Vorschlag der Generaldirektion Fischerei (MARE) der Kommission gestimmt, die Grundfischerei in 94 Fischereigebiete des Nordatlantiks zu verbieten, um die marinen Ökosysteme zu schützen. In der Sitzung enthielten sich 11 andere Länder und 14 stimmten dafür.

Nach dem Verbot der Schleppnetzfischerei unterhalb von 800 Metern, das 2016 eingeführt wurde, böten die Verbote „zusätzlichen Schutz, um die Regenerierung empfindlicher mariner Ökosysteme wie Kaltwasserkorallenriffe, Korallenbänke und Tiefwasserverwerfungen zu ermöglichen“, hieß es aus Brüssel.

Der am Donnerstag verabschiedete Durchführungsrechtsakt tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar für alle Fischereifahrzeuge der EU und von Drittländern, die in EU-Gewässern tätig sind.

Widerstand aus dem Fischereisektor

Der Reederverband Cepesca erwägt Flottenstopps, Kundgebungen und rechtliche Schritte gegen die Sperrung von 87 empfindlichen Fanggründe in EU-Gewässern im Nordostatlantik für die Grundfischerei.

Die Verordnung betrifft etwa 500 spanische Schiffe und 2.500 Fischer:innen, die in Fanggründe wie etwa der Golf von Cádiz, der von Biskaya mit Schleppnetzen, Spießen und Kiemennetzen fischen, wo sie unter anderem Garnelen, Seehecht, Seebrassen und Kaisergranat fangen.

Der Reederverband vertritt die Auffassung, dass „dies verheerende Folgen für die Zukunft der Grundfischerei im Atlantik und damit für mehr als 10.000 Fischer:innen hätte“.

Cepesca wird gemeinsam mit anderen europäischen Organisationen im Rahmen der European Bottom Fishing Alliance (EBFA) vorgehen. Die EBFA hat am Freitag eine Dringlichkeitssitzung einberufen.