EU-Kommission verlängert Notfall-Beihilferegeln für Landwirte
Die EU-Kommission hat am Donnerstag (2. Mai) eine sechsmonatige Verlängerung der Sonderbeihilfe angekündigt, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Landwirten und Fischern bei „anhaltenden“ Marktstörungen Unterstützung zu gewähren. Der besondere Rahmen wäre im Juni ausgelaufen.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag (2. Mai) eine sechsmonatige Verlängerung der Sonderbeihilfe angekündigt, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Landwirten und Fischern bei „anhaltenden“ Marktstörungen Unterstützung zu gewähren. Der besondere Rahmen wäre im Juni ausgelaufen.
Die Europäische Kommission hat den vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework, TCTF) geändert, um ihn bis Dezember 2024 zu verlängern. Der TCTF ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen im Agrarsektor mit bis zu 280.000 Euro und im Fischereisektor mit bis zu 335.000 Euro zu unterstützen.
Der TCTF wurde im März 2023 als Änderung des ursprünglichen vorübergehenden Krisenrahmens (TCF) eingerichtet, der im März 2022 angenommen wurde, um Unternehmen bei der Bewältigung der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine zu unterstützen.
Die am Donnerstag beschlossene Verlängerung betrifft nur die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Unternehmen in diesen Sektoren für weitere sechs Monate Beihilfen zu gewähren, ohne dass die genannten Obergrenzen geändert werden.
Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen am 17. und 18. April eine Verlängerung der Rahmenregelung gefordert hatten.
Die Kommission hatte daraufhin am 11. April erklärt, sie diskutiere mit den Mitgliedstaaten über die Möglichkeit, den Regierungen zu erlauben, die finanzielle Belastung der Landwirte „angesichts der anhaltenden Marktstörungen“ weiter zu verringern.
Unterdessen warnte der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta in einem Bericht über den EU-Binnenmarkt davor, dass die Lockerung der Regeln für staatliche Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU geführt habe, da die Ausgabenkapazitäten unterschiedlich seien.
Bislang führt Polen die Liste der Länder an, die den Krisenrahmen zur Unterstützung des Agrar- und Ernährungssektors nutzen – mit fast vier Milliarden Euro an öffentlichen Subventionen. Es folgen Italien (2,3 Milliarden Euro), Frankreich (eine Milliarde Euro) und Rumänien (770 Millionen Euro).
Unterstützung für Kleinbetriebe
Die Kommission hat auch eine Überprüfung der „De-minimis“-Verordnung für die Landwirtschaft eingeleitet. Diese erlaubt es den Mitgliedstaaten, Unternehmen staatliche Beihilfen bis zu einer bestimmten Höhe zu gewähren, ohne diese formell anmelden oder von der Kommission genehmigen lassen zu müssen, da sie zu gering sind, um den EU-Binnenmarkt zu verzerren.
Eine Koalition von 15 Mitgliedstaaten, angeführt von Deutschland, forderte bei einem Treffen der Landwirtschafts- und Fischereiminister (AGRIFISH) am Montag (29. April) eine Anhebung der Obergrenze für solche kleinen Beihilfen.
Derzeit ist die Höhe der „De-minimis“-Beihilfen, die einem einzelnen Unternehmen im Agrar- und Fischereisektor gewährt werden können, auf 20.000 Euro bzw. 30.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.
Die „De-minimis“-Regeln für die Landwirtschaft wurden zuletzt 2019 überarbeitet und laufen am 31. Dezember 2027 aus.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]