EU legt Pläne für Entflechtung der Energieriesen vor [DE]
Der Streit über die Liberalisierung der Energiemärkte ist in die nächste Runde gegangen. Die Vorschläge der Kommission, den Binnenmarkt der EU für Gas und Strom zu vervollständigen, bringen Frankreich und Deutschland in eine Zwickmühle, da EDF und E.ON entweder der Abbau ihrer Übertragungsanlagen oder eine strenge Regulierungsaufsicht bevorsteht.
Der Streit über die Liberalisierung der Energiemärkte ist in die nächste Runde gegangen. Die Vorschläge der Kommission, den Binnenmarkt der EU für Gas und Strom zu vervollständigen, bringen Frankreich und Deutschland in eine Zwickmühle, da EDF und E.ON entweder der Abbau ihrer Übertragungsanlagen oder eine strenge Regulierungsaufsicht bevorsteht.
Kern der Vorschläge, die der Kommissionspräsident José Manuel Barroso am 19. September 2007 vorgelegt hat, sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die effektive Trennung des Betriebs von Strom- und Gasverteilungsnetzwerken von der Versorgung und von Erzeugungsaktivitäten sicherzustellen. Um dies zu erreichen, schlug die Kommission zwei Möglichkeiten vor:
1. Eigentumsrechtliche Entflechtung
Diese Möglichkeit, die von der Kommission bevorzugt wird, würde es den Unternehmen, die an der Übertragung von Strom und Gas beteiligt sind, verwehren, gleichzeitig an der Energieerzeugung oder –versorgung beteiligt zu sein.
Dies bedeutet, dass diese Unternehmen Teile ihrer Anlagen verkaufen müssten. Investoren könnten ihre Beteiligung an den entflechteten Konzernen durch ein System der Teilung des Anteils behalten, wobei ihnen zwei Aktien für eine, die sie bereits besitzen, geboten würden.
Dies bedeute nicht, so die Kommission, dass eine Person oder ein Unternehmen keine Anteile an sowohl einem Netzwerkbetreiber als auch einem Versorgungsunternehmen haben könne. Beispielsweise könne ein einzelner Investor noch immer eine Minderheitsbeteiligung an sowohl den Versorgungsunternehmungen als auch an Netzwerkbetreibern haben, erklärte die Kommission. Dies ist jedoch nur möglich, so lang diese Anteile eine Minderheitsbeteiligung ohne bestimmenden Einfluss seien.
2. Unabhängiger Systembetreiber (ISO; Independent System Operator)
Aufgrund der Gefahr eines Vetos von Frankreich, Deutschlands und sieben anderen Mitgliedstaaten, die im Juli 2007 einen Brief an die Kommission richteten, in dem sie ihre Ablehnung einer vollständigen Entflechtung äußerten, hat die Kommission eine mögliche „Ausnahmeregelung“ in Form eines „vollständig unabhängigen Systembetreibers“ (ISO) Vorgeschlagen.
Diese zweite Möglichkeit bedeutet, dass Unternehmen, die an der Energieerzeugung und –versorgung beteiligt sind, ihre Netzwerkanteile behalten könnten. Sie würden jedoch den Einfluss darauf verlieren, wie die Netzwerkanteile geleitet würden. Geschäfts- und Investitionsentscheidungen würden bei einem unabhängigen Unternehmen, das von den nationalen Regierungen bestimmt würde, liegen (ISO).
Die Kommission warnte jedoch, dass dies zu einer größeren Belastung durch Reglementierungen führe:
- Netzwerkbesitzer müssten die Entscheidungen der ISO befolgen, um Investitionen in Übertragungskapazitäten zu finanzieren, und;
- Das Einhalten eines zehnjährigen Plans für Netzwerkinvestitionen, der von den nationalen Energieregulierungsbehörden vorgeschlagen wird.
Die Bestimmung des unabhängigen Systembetreibers durch die nationalen Regierungen bedarf zuvor die Genehmigung der Kommission, um ein ausreichendes Maß an Unabhängigkeit sicherzustellen.
In Hinblick auf Eigentumsrecht zielt die Möglichkeit der ISO auch auf die Abwendung von Kritik ab, die diese Option wahrscheinlich von Seiten Frankreichs erfahren wird, da die Kommission versuchen wird, Energieeinrichtungen wie EDF zu privatisieren.
Ein Kommissionsbeamter erklärte, es sei Sache eines jeden Staates, zu entscheiden, ob das Übertragungsnetzwerk in privatem oder staatlichem Besitz komme. Sie müssten jedoch beweisen, dass sie vollkommen unabhängig vom Staat seien.
Mehr Einfluss für nationale Regulierungsbehörden und die neue EU-Agentur
Ein Mangel an Kohärenz in Hinblick auf Einfluss und Aufgabenbereiche der nationalen Energieregulierungsbehörden wurde als eines der größten Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des EU-Energiemarktes bestimmt. Das dritte Paket zur Energieliberalisierung soll dieses Problem lösen:
- Die Harmonisierung und die Stärkung des Einflusses und der Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden, sodass diese auch für Unternehmen verbindliche Entscheidungen treffen können, und denjenigen Unternehmen, die hier versagen, Strafen auferlegen können;
- Sicherstellung, dass alle nationalen Regulierungsbehörden vollkommen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und einem Einschreiten der Regierungen sind. Dies bedeutet, dass sie Kontrolle über ihr eigenes Budget haben und dass strenge Regelungen für Bestimmungen des Management gelten, und;
- Die Bevollmächtigung aller nationalen Regulierungsbehörden mit einer verbindlichen Verpflichtung, miteinander zu kooperieren.
Um die regulatorische Lücke zu schließen, die derzeit bei grenzüberschreitenden Bewegungen im Gas- und Stromsektor besteht, schlägt die Kommission die Schaffung einer europäischen Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden vor. Die Agentur wird Entscheidungsgewalt haben, um von Fall zu Fall Entscheidungen, die von nationalen Regulierungsbehörden getroffen wurden, zu überarbeiten. Weiterhin wird sie mit der Aufgabe betraut sein, sicherzustellen, dass Netzwerkbetreiber ausreichend zusammenarbeiten.
Der Einflussbereich der Agentur wird sich auf grenzüberschreitende Fragen beschränken. Die Agentur sei weder ein Ersatz für nationale Regulierungsbehörden, noch eine europäische Regulierungsbehörde, sagte die Kommission.
Mehr Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB)
Die Zusammenarbeit zwischen nationalen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Gas- und Stromsektor, die derzeit nur auf freiwilliger Basis stattfindet, wird im Rahmen der Kommissionspläne durch die Errichtung eines europäischen Netzwerkes für Übertragungsnetzbetreiber formalisiert werden. Dieses Netzwerk wird drei Hauptaufgaben haben:
- die Entwicklung harmonisierter Standards für die Art des Zugangs von Unternehmen zu Leitungen und Netzen (ein gemeinsames Verfahren für die Buchung und Zuteilung von Netzwerkkapazitäten);
- die Sicherstellung der Zusammenarbeit, besonders im Stromsektor, um gleichzeitigen Netzwerkbetrieb zu ermöglichen und mögliche Ausfälle zu verhindern, und;
- die Zusammenarbeit und die Planung von Netzwerkinvestitionen.
Erhöhte Markttransparenz
Schließlich werden Marktteilnehmer einer genauen Überprüfung unterzogen werden, da sie ihre täglichen Tätigkeiten genau protokollieren müssen, um mögliche Untersuchungen zu Marktmissbrauch zu erleichtern.
Die Kommission sagte, derzeit könnten Regulierungsbehörden Anschuldigungen für Marktmissbrauch nicht in effektiver Form bewerten. Damit Regulatoren tätig werden könnten, müsse es ihnen möglich sein, das Verhalten der Marktteilnehmer in der Vergangenheit zu untersuchen. Es müsste ihnen weiterhin möglich sein, herauszufinden, ob deren operationale Entscheidungen auf einer soliden wirtschaftlichen Grundlage gründeten oder ob deren Entscheidungen darauf abzielten, Marktpreise zu manipulieren.
Stromerzeuger, Betreiber von Gasnetzwerken und Versorgungsunternehmen müssten daher alle Daten aufzeichnen, die mit operationalen Entscheidungen und mit Handel in Zusammenhang stünden, fügte die Kommission hinzu.