EU-Minister rufen erneut zu Verbesserung der Honigkennzeichnung auf
Die EU-Agrarminister:innen haben die Europäische Kommission erneut aufgefordert, den Rechtsrahmen zur Etikettierung von Honigmischungen zu überarbeiten, um Verbraucher:innen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Die EU-Agrarminister:innen haben die Europäische Kommission erneut aufgefordert, den Rechtsrahmen zur Etikettierung von Honigmischungen zu überarbeiten, um Verbraucher:innen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Die Landwirtschaftsminister:innen der 27 Mitgliedstaaten bekräftigten am Dienstag (30. Januar) in Brüssel eine Forderung, die sie bereits im Januar 2020 in einer gemeinsamen Erklärung an die Kommission gerichtet hatten: die sogenannte Honigrichtlinie der EU zu überarbeiten.
Sie sind der Meinung, dass die Rechtsvorschriften geändert werden sollten, um die Rückverfolgbarkeit von Honig zu verbessern, insbesondere wenn er mit Honig aus anderen Teilen der Welt vermischt wird.
Die EU importiert 40 Prozent ihres Honigs aus Nicht-EU-Staaten wie China, der Ukraine und Argentinien, da diese Länder sehr niedrige Preise für ein Kilo Honig bieten – nur 1,36 Euro für Honig aus China und 1,89 Euro für Honig aus der Ukraine im Jahr 2021.
Zum Vergleich: In Frankreich kostete das Kilo Honig zwischen 10 und 30 Euro.
Nach den geltenden EU-Vorschriften muss auf den Honigtöpfen das genaue Ursprungsland des Honigs angegeben werden. Bei Mischungen, die Honig unterschiedlicher Herkunft enthalten, ist dies jedoch nicht der Fall, sodass es für Verbraucher:innen schwierig ist, den wahren Ursprung des Honigs zu erkennen.
Die Etiketten enthalten entweder die Formulierung „Mischung aus Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“, „Mischung aus Honig mit Ursprung in der EU“ oder „Mischung aus Honig, der nicht aus der EU stammt.“
Konsument:innen und Produzent:innen schützen
Nach Ansicht der Minister:innen ist diese Kennzeichnung nachteilig für Verbraucher:innen und Erzeuger:innen.
„Die derzeitigen Regeln für die Ursprungskennzeichnung von Honig benachteiligen die Erzeuger:innen von Honig aus einem einzigen Land gegenüber den Erzeugern von Honigmischungen“, beklagte die slowenische Delegation in einem Vermerk vor der Ratstagung.
Der ungarische Landwirtschaftsminister Sándor Fazekas fügte hinzu, dass es sinnlos sei, bestäubende Insekten zu schützen, wenn die Europäische Union nicht in der Lage sei, ihre eigenen Bienenprodukte und Imker:innen zu schützen.
Slowenien, dessen Anliegen von 19 weiteren Mitgliedstaaten unterstützt wurde, forderte daher eine Änderung der EU-Rechtsvorschriften für Honig.
„Jedes Herkunftsland sollte auf dem Etikett mit seinem Anteil an der Mischung angegeben werden, was die Rentabilität des Sektors erhöhen und das Vertrauen der Verbraucher:innen in unsere Produkte wiederherstellen wird“, erklärte die slowenische Ministerin Irena Šinko.
Wie die Minister:innen betonten, würde die Verschärfung der Rechtsvorschriften auch zur Betrugsbekämpfung beitragen, da Honig heute zu den weltweit am häufigsten gefälschten Produkten gehört.
Frankreich, wo mehr als 70 Prozent des nationalen Honigverbrauchs importiert werden, hat entschieden, das Problem auf nationaler Ebene anzugehen.
Einem kürzlich verabschiedeten Dekret zufolge muss in Frankreich verpackter Honig nun mit den Namen aller Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge des prozentualen Anteils gekennzeichnet werden.
Die Vorschrift gilt jedoch nicht für in Frankreich verkaufte Produkte, die in anderen europäischen Ländern abgefüllt wurden, bevor sie auf den französischen Markt gelangten – die Regeln auf solche Produkte auszuweiten, wäre nur auf EU-Ebene möglich.
Der französische Imkerverband (UNAF) forderte die EU auf, der „Unfähigkeit“ ein Ende zu setzen und die „Honigrichtlinie“ rasch zu überarbeiten, damit die Herkunft des gesamten Honigs in der Europäischen Union angegeben wird.
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski kündigte an, dass die Kommission die laufende Überprüfung der Vermarktungsnormen im Rahmen der EU-Strategie „Farm to Fork“ nutzen werde, um „eine Folgenabschätzung“ durchzuführen und „sehr schnell einen Legislativvorschlag“ vorzulegen.
Sowohl die „Farm to Fork“-Strategie als auch der übergreifende „European Green Deal“ sehen die Notwendigkeit einer klaren Kennzeichnung vor.
Die neuen Regeln sollten „den europäischen Binnenmarkt garantieren“ und „den Beteiligten keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand aufbürden“, so Wojciechowski. Die Kommission werde auch sicherstellen, dass die Informationen auf diesen Etiketten verhältnismäßig und überprüfbar sind
Ein Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie wird dem Rat und dem Europäischen Parlament voraussichtlich im März 2023 vorgelegt, so der slowenische Minister, obwohl das Europäische Parlament bereits im Oktober 2021 eine entsprechende Entschließung verabschiedet habe.
Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Natasha Foote]