EU-Mitgliedsstaaten verwässern Lieferkettengesetz deutlich
Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich die EU-Staaten am Donnerstag (1. Dezember) auf eine gemeinsame Position beim EU-Lieferkettengesetz. Insbesondere die Regelungen zum Finanzsektor wurden deutlich verwässert.
Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich die EU-Staaten am Donnerstag (1. Dezember) auf eine gemeinsame Position beim EU-Lieferkettengesetz. Insbesondere die Regelungen zum Finanzsektor wurden deutlich verwässert.
Das von der EU-Kommission erstmals im Februar dieses Jahres vorgeschlagene Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und internationale Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verantwortlich zu machen.
Während das Europäische Parlament noch über seinen eigenen Standpunkt berät, konnten sich die Mitgliedstaaten bei einem Treffen der EU-Minister am Donnerstag auf einen gemeinsamen Standpunkt bzw. eine „allgemeine Ausrichtung“ einigen.
In einigen Bereichen wollen die EU-Staaten den Vorschlag der Kommission deutlich verwässern. So wollen die EU-Minister etwa weniger weitreichende Haftungsbestimmungen für Schäden, die entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen.
Zudem wurde auch der Begriff der „Wertschöpfungskette“ selbst aufgeweicht.
Auf Drängen von insbesondere Frankreich, Spanien und Italien ist im Text stattdessen von einer „Kette von Tätigkeiten“ die Rede – ein kleines, aber wichtiges Detail. Denn dadurch werden europäische Unternehmen nicht mehr für den ihnen nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette – also wenn sie ihre Produkte zur Weiterverarbeitung an Dritte weitergegeben, verantwortlich gehalten.
Finanzsektor wird ausgenommen
Zudem wurde auf Druck der französischen Regierung auch eine Ausnahmeregelung für den Finanzsektor vereinbart – was insbesondere bei einigen kleinen und mittleren Mitgliedstaaten großen Unmut hervorrief.
Noch am Freitag (25. November) hatte es danach ausgesehen, dass die Einbeziehung des Finanzsektors eine ausreichend große Mehrheit finden würde. Allerdings machten Frankreich, Italien, Spanien und die Slowakei am Dienstag gegen den Vorschlag mobil und drohten eine Sperrminorität zu bilden.
Das Ziel der Minderheit war es, Finanzdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes auszuschließen. Dies würde bedeuten, dass Banken nicht für Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden könnten, die durch kreditfinanzierte Geschäftstätigkeiten begangen werden.
Der von der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft gefundene Kompromiss bestand darin, dass die Einbeziehung von Finanzdienstleistungen in den Geltungsbereich der Sorgfaltspflichten optional gestaltet wird. Dadurch könnten die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie die Finanzbranche in den Geltungsbereich aufnehmen wollen oder nicht.
Da dies allerdings mit Wettbewerbsnachteilen verbunden wäre, befürchten Kritiker, dass diese Option in der Praxis nur geringe Auswirkung entfalten würde.
Französische Taktik
In einer Erklärung vom Mittwoch betonte die französische Regierung, sie wolle den Finanzsektor nicht von den Sorgfaltspflichten ausnehmen. Die französische Regierung „hat in keiner Weise darum gebeten, Banken von der Anwendung der Sorgfaltspflicht auszunehmen“, hieß es in der Erklärung.
Dies ist technisch gesehen richtig, aber da sich der im endgültigen Ratstext enthaltene Ansatz der „Kette von Aktivitäten“, für den sich die französische Regierung hauptsächlich einsetzt, auf die Lieferkette von Unternehmen konzentriert, sind die Sorgfaltspflichtanforderungen für Banken vernachlässigbar.
Die wichtigsten Sorgfaltspflichtrisiken der Banken liegen in der Regel nicht in der Lieferkette ihres Büromaterials, sondern darin, was mit dem Geld geschieht, das sie verleihen.
„Wir müssen den Finanzsektor genauso behandeln wie andere Sektoren“, sagte die französische Staatssekretärin für Europa, Laurence Boone, am Donnerstag beim Treffen der EU-Minister in Brüssel.
Da es Frankreich zusammen mit anderen Mitgliedstaaten gelungen ist, den Geltungsbereich der Richtlinie zunächst auf den vorgelagerten Teil der Wertschöpfungskette zu konzentrieren, bedeutet die Forderung nach einer Gleichbehandlung des Finanzsektors im Wesentlichen, dass er von den meisten Sorgfaltspflichten ausgenommen wird.
Unzufriedenheit unter den Mitgliedsstaaten
Minister aus einer Reihe von kleinen und mittelgroßen Ländern äußerten ihre Unzufriedenheit mit der Kompromisslösung.
„Finanzinstitutionen spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz der Menschen und des Planeten“, sagte der niederländische Minister für Wirtschaft und Klimapolitik, Micky Adriaansens,
Durch den Ausschluss des Finanzsektors würde die EU viel Einfluss auf die Vermeidung von Schäden in Wertschöpfungsketten verschenken, fügte sie hinzu.
Der litauische Vertreter äußerte ebenfalls „ernsthafte Zweifel bezüglich der Übertragung eines Ermessensspielraums auf die Mitgliedsstaaten, um über die Anwendung dieser Richtlinie auf Finanzunternehmen zu entscheiden“.
Die abweichenden Stimmen reichten jedoch nicht aus, um eine Sperrminorität zu bilden. Denn große Akteure wie Deutschland standen dem französischen Vorschlag zwar negativ gegenüber, letztendlich zeigte man sich aber dennoch kompromissbereit. Denn es sei wichtiger, eine Einigung zu erzielen, als die eigenen Vorstellungen durchzusetzen, hieß es von deutscher Seite.
„Ich würde mich wirklich dafür einsetzen, dass wir, wie auch immer wir vorankommen, […] zu einem allgemeinen Ansatz kommen“, sagte der deutsche Staatssekretär Sven Giegold.
Der tschechische Minister Jozef Síkela räumte ein, dass es sich um einen „sehr fragilen Kompromiss“ handele, und erklärte den Ministern, dass ihre Forderungen nach weiteren Anpassungen des Textes „oft in völlig entgegengesetzte Richtungen gehen“.
„Dies ist der größte gemeinsame Nenner, der alle gleichermaßen unglücklich macht“, sagte er mit einem Lächeln im Gesicht.
Er erinnerte die Minister auch daran, dass die Debatte noch nicht beendet sei, da der Text in den kommenden Monaten noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden müsse.