EU-Parlament ebnet Weg für Lieferkettengesetz

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat dem EU-Lieferkettengesetz am Dienstag (25. April) grünes Licht gegeben und damit den Weg für die Abstimmung im Plenum geebnet.

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Die von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgelegtes EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen, die in der EU ansässig oder tätig sind, für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung ziehen. [[European Parliament]]

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat dem EU-Lieferkettengesetz am Dienstag (25. April) grünes Licht gegeben und damit den Weg für die Abstimmung im Plenum geebnet.

Die von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgelegtes EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen, die in der EU ansässig oder tätig sind, für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung ziehen.

Die vorgeschlagene Richtlinie legt die Regeln für die Sorgfaltspflichten fest, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte oder die Umwelt erkennen, verhindern und verringern.

Die Mitgliedstaaten haben bereits im Dezember letzten Jahres eine Einigung im EU-Rat erzielt. Das EU-Parlament ließ allerdings bislang auf sich warten. Denn Fragen wie jene nach der Einbeziehung von mittelständischen Unternehmen in den Geltungsbereich wurde zwischen den Fraktionen kontrovers diskutiert.

„Rote Linien“

Der Kompromiss, über den am Dienstag abgestimmt wurde, wurde nach langwierigen Verhandlungen erreicht, da verschiedene Fraktionen, insbesondere die konservative EVP und die zentristische Renew-Fraktion, einige Kernpunkte des Vorschlags ablehnten.

Nicht nur die Einbeziehung von mittelständischen Unternehmen bildete hierbei für die liberalen und konservativen Abgeordneten eine rote Linie. Auch die Stellung von Produkten und Dienstleistungen in dem Gesetz war einer der umstrittensten Punkte.

Zudem einigten sich die Abgeordneten auf Druck von Renew und der EVP darauf, die Beweislast bei den Klägern und nicht bei den Unternehmen zu belassen. Dadurch wird es den Opfern auferlegt, die Existenz von schädlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten eines Unternehmens nachzuweisen.

„Ich habe dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten eine Umkehr der Beweislast einführen können, wenn sie das wünschen“, so die sozialdemokratische Abgeordnete Lara Wolters, die für das Lieferkettengesetz verantwortlich ist.

Willkommenes Veto

Trotz einiger Bedenken wurde die Position des Ausschusses von NGOs und Europaabgeordneten weitgehend begrüßt.

Pascal Canfin, Renew-Abgeordneter und Vorsitzender des Umweltausschusses, zeigte sich positiv gestimmt. Er hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, die variable Vergütung an Nachhaltigkeitsziele zu koppeln.

„Ich kämpfe seit zwei Jahren für die verpflichtende Einbeziehung von Klimazielen in die Boni der Vorstandsmitglieder großer Unternehmen. Das ist eine sehr gute Nachricht, die in ein paar Wochen im Plenum bestätigt werden wird“, sagte er.

Der sozialdemokratische Abgeordnete René Repasi, Berichterstatter für das Dossier im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, begrüßte die Einbeziehung des Finanzsektors in den Geltungsbereich der Richtlinie.

„Die Tatsache, dass ein ganzer Sektor überhaupt aus dem Ratstext gestrichen wurde, ist einer massiven Lobby-Offensive des Finanzsektors zu verdanken“, warnte er und deutete harte ‚Trilog‘-Verhandlungen an.

Wirtschaftsverbände haben den Vorschlag jedoch kritisiert und argumentiert, dass er eine übermäßige bürokratische Belastung für Unternehmen darstellen würde.

„Das Europäische Parlament sollte mit gutem Beispiel vorangehen und den bürokratischen Aufwand für europäische Unternehmen nicht erhöhen“, kommentierte Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA.

„Wir brauchen ein handhabbares Lieferkettengesetz, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen nicht weiter zu gefährden“, fügte er hinzu.

Nächste Schritte

Das Parlament wird nun voraussichtlich in der Plenarsitzung am 1. Juni über den Bericht abstimmen, während die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten im Sommer beginnen sollen.

„Ich habe die Absicht, die Verhandlungen mit dem Rat so schnell wie möglich zu beginnen“, sagte Wolters und verwies auf die Notwendigkeit, bis Ende des Jahres, also vor den Europawahlen im nächsten Jahr, eine interinstitutionelle Vereinbarung zu erzielen.

„Ich möchte nicht in eine Situation geraten, in der […] diese Angelegenheit in den allgemeinen Wahlkampf hineingezogen wird“, sagte sie.

[Bearbeitet von Théo Bourgery-Gonse und Nathalie Weatherald]