EU-Parlament kritisiert Alleingang der Kommission beim Handelsabkommen mit Marokko
Am Mittwoch forderten 29 Abgeordnete verschiedener Fraktionen in einem Schreiben an Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die Kommission „offiziell und unmissverständlich“ für ihr Vorgehen zu rügen.
Mit der Entscheidung, ein reformiertes Handelsabkommen mit Marokko ohne Zustimmung des EU-Parlaments und kurz vor Ablauf einer wichtigen Gerichtsfrist vorläufig anzuwenden, steht die EU-Kommission unter heftiger Kritik. Aus Parlament und Landwirtschaft kommt scharfer Protest.
In einem intransparenten Eilverfahren hatte die Kommission am 10. September vom Rat der Europäischen Union das Mandat für Verhandlungen erhalten. Bereits am 18. September legte sie einen Vorschlag vor, der am 3. Oktober vom Rat als vorläufiges Abkommen gebilligt wurde – ohne Beteiligung des Parlaments.
Am Mittwoch forderten 29 Abgeordnete verschiedener Fraktionen in einem Schreiben an Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die Kommission „offiziell und unmissverständlich“ für ihr Vorgehen zu rügen.
Sie werfen der Kommission drei Verstöße vor: die vorläufige Anwendung des Abkommens ohne Zustimmung des Parlaments, die Missachtung von Urteilen des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sowie die „Belohnung der anhaltend illegalen Besetzung“ des umstrittenen Gebiets Westsahara, indem Marokko wirtschaftlich davon profitiert.
Hintergrund: Im Oktober 2024 hatte das höchste EU-Gericht, der EuGH entschieden, dass die 2019 geschlossenen Handelsabkommen mit Marokko über Fischerei- und Agrarprodukte „unter Verstoß gegen die Grundsätze der Selbstbestimmung und der relativen Wirkung von Verträgen geschlossen“ wurden. Zudem habe das Volk der Westsahara – die Sahrauis – dem nicht zugestimmt.
Um ein rechtliches Vakuum zu vermeiden, setzte die Kommission das neue Abkommen im beschleunigten Verfahren durch.
Marokko ist ein strategischer Partner der EU; das bilaterale Warenhandelsvolumen belief sich 2024 auf 60,6 Milliarden Euro. Die EU war für 59 Prozent des gesamten marokkanischen Außenhandels verantwortlich.
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Kommission unter Beschuss im Parlament
Der Brief folgt auf eine hitzige Sitzung des Handelsausschusses (INTA) am Montag – dem ersten Termin, bei dem Kommissionsvertreter Rede und Antwort standen, seit das Abkommen am 3. Oktober vorläufig in Kraft getreten war.
Zuvor hatte der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange, gegenüber Euractiv deutliche Kritik an der Kommission geübt: Er finde es „unglaublich, was die Kommission sich da geleistet hat“.
„Das Urteil [des EuGH] ist jetzt seit einem Jahr bekannt – und offenbar war die Kommission nicht in der Lage oder nicht willens, die Angelegenheit in einem normalen Verfahren zu klären“, sagte Lange.
Die Missachtung des Parlaments verstoße gegen das Interinstitutionelle-Rahmenabkommen, das er selbst mitverhandelt habe, was eine vorläufige Anwendung ohne Zustimmung des Parlaments untersagt.
Dass die Kommission dies beim Marokko-Abkommen tat, sei eine „ungeheuerliche“ Vorgehensweise.
In der Sitzung verteidigten die Kommissionsbeamtinnen Valeria Miceli und Isabel García Catalán (Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, DG TAXUD) das Vorgehen als gerechtfertigt und dem engen Zeitrahmen zur Aushandlung des Abkommens geschuldet.
Miceli erklärte, die Kommission habe nach dem Gerichtsurteil eine „gründliche rechtliche Analyse“ durchgeführt und im Juli 2025 „das politische Signal“ aus Marokko erhalten, was im September zur Ratsgenehmigung und am 3. Oktober zur Unterzeichnung führte.
García bezeichnete den Verhandlungsrahmen für das Abkommen als „äußerst schwierig“ und „sehr sensibles politisches Thema“ und verwies auf die Notwendigkeit, Handelsunterbrechungen zu vermeiden.
Kennzeichnung im Zentrum des Streits
Nach der neuen Regelung erhalten Produkte aus der Westsahara die gleichen Zollpräferenzen wie marokkanische Waren.
Laut Ratsbeschluss werden diese Produkte mit den Ursprungsregionen Laâyoune-Sakia El Hamra und Dakhla-Oued Eddahab gekennzeichnet – entsprechend den marokkanischen Verwaltungsgrenzen – und nicht explizit als „Westsahara“ ausgewiesen.
Die EU wird ihre Zoll- und Ursprungskennzeichnungssysteme entsprechend anpassen, da bislang nur Länder oder Territorien, nicht aber Regionen als Herkunftsangaben geführt werden.
Abgeordnete kritisieren, dass dieser Ansatz den EuGH-Vorgaben zur klaren Unterscheidung nicht gerecht wird und Verbrauchern über die Herkunft der Produkte in die Irre führen könne.
Kritik aus Landwirtschaft und Fischerei
Mireia Borrás (PfE, Spanien), Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, erklärte, das Abkommen „entspreche nicht dem Gerichtsurteil von 2024“ und warf der Kommission vor, „am Parlament vorbei“ gehandelt zu haben. Sie wies darauf hin, dass die marokkanischen Obst- und Gemüseexporte nach Spanien Anfang 2025 um 30 Prozent gestiegen seien, während die Umsätze der EU-Produzenten „drastisch gesunken“ seien.
„Dieses Abkommen lässt unsere Landwirte leiden – und Brüssel schaut zu“, so Borrás. Sie fordert eine eindeutige Kennzeichnung mit dem Hinweis „Westsahara“.
Carmen Crespo Díaz (EVP, Spanien), Mitglied des Ausschusses für Fischerei, bezeichnete Marokko zwar als „wichtigen Partner“, kritisierte aber, dass die Kommission das Abkommen als fait accompli behandelt habe. Das Fischereiabkommen sei bereits 2023 ausgelaufen und noch nicht ersetzt worden.
Unter dem vorherigen Protokoll zahlte Marokko jährlich 52 Millionen Euro für Fanglizenzen von 128 EU-Schiffen. „Wir werden jetzt mit dem Fischereiabkommen fortfahren“, kündigte García an.
Unterstützung für die Vereinbarung kam vom französischen Abgeordneten Thierry Mariani (PfE), der die Westsahara als „eine marokkanische Region unter marokkanischer Verwaltung“ bezeichnete und die Probleme der Landwirte auf EU-Bürokratie statt auf Rabat zurückführte.
Bauernverbände lehnen das Abkommen hingegen strikt ab. Die spanische Gewerkschaft Coordinadora de Organizaciones de Agricultores y Ganaderos (COAG) kündigte eine Klage gegen das Abkommen an, während der europäische Bauernverband Copa-Cogeca die EU-Institutionen aufforderte, „das Abkommen zu überdenken“, Transparenz bei der Produktkennzeichnung zu gewährleisten und internationales Recht zu respektieren.
Das Parlament hat den Rechtstext für die Verhandlungen bislang noch nicht erhalten.
(adm, jl)