EU-Parlament: Neue Regeln für genmanipulierte Pflanzen

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat sich auf neue Regeln für neue Gentechniken (NGTs) geeinigt. Insbesondere die Kennzeichnungs- und Patentfrage sind hier die Schlüsselelemente. Fraglich ist, ob man sich vor den Wahlen mit den EU-Staaten einig werden kann.

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Committee on Economic and Monetary Affairs ECON meeting. Votes.
Die Abgeordneten des ENVI-Ausschusses des Europäischen Parlaments stimmten am Mittwoch (24. Januar) über den Vorschlag der Kommission für neue Regeln für innovative Arten von genveränderten Plänen ab, die derzeit unter den restriktiveren Rahmen für genetisch veränderte Organismen (GVO) fallen. [European Union]

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat sich auf neue Regeln für neue Gentechniken (NGTs) geeinigt. Insbesondere die Kennzeichnungs- und Patentfrage sind hier die Schlüsselelemente. Fraglich ist, ob man sich vor den Wahlen mit den EU-Staaten einig werden kann.

Die Abgeordneten des ENVI-Ausschusses des Europäischen Parlaments stimmten am Mittwoch (24. Januar) über den Vorschlag der Kommission für neue Regeln für innovative Arten von genveränderten Plänen ab, die derzeit unter den restriktiveren Rahmen für genetisch veränderte Organismen (GVO) fallen.

Mit 47 Pro-, 31 Gegenstimmen und vier Enthaltungen einigte sich eine konservative Mehrheit darauf, zwei Kategorien von NGTs festzulegen. Gentechnisch veränderte Pflanzen, die von Pflanzen aus konventioneller Züchtung „nicht zu unterscheiden“ sind (NGT-1), fallen nicht unter die GVO-Vorschriften, während für Pflanzen mit „komplexeren Veränderungen“ (NGT 2) strengere Regeln gelten.

Im Einklang mit dem im Juli vorgelegten Kommissionsvorschlag einigten sich die Abgeordneten darauf, dass NGT-Saatgut entsprechend gekennzeichnet werden muss. Für NGT-1-Produkte soll es jedoch keine obligatorische Kennzeichnung auf Verbraucherebene geben.

Die Abgeordneten stimmten auch dafür, alle NGTs aus dem ökologischen Landbau auszuschließen. Sie erklärten, dass ihre Kompatibilität „weiterer Untersuchungen bedarf.“ Außerdem sollten die EU-Länder daran gehindert werden, sie in ihrem Staatsgebiet zu verbieten.

Während die EU-Kommission beschloss, die Frage der Patente offenzulassen, stimmten die Abgeordneten für ein vollständiges Verbot von Patenten für NGTs, „um Rechtsunsicherheiten, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Pflanzenzüchter zu vermeiden.“

Der EU-Bioverband IFOAM bezeichnete das Thema Patente „mit einem Änderungsantrag und einem Bericht“ anzugehen, in einer Pressemitteilung jedoch als „Wunschdenken.“

Trotz der vorgeschlagenen neuen Regeln für NGTs bleibt der übergreifende Rechtsrahmen für Biotechnologien unverändert. Dabei handelt es sich um die Richtlinie von 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Eingriffe.

„Erst der Anfang“

Der französische sozialdemokratische Europaabgeordnete Christophe Cleargeau, Schattenberichterstatter für das Dossier, sagte Euractiv nach der Ausschusssitzung, die Abstimmung sei „erst der Anfang“.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 6. Februar im Plenum über das vorgeschlagene Gesetz abstimmen. Es ist jedoch ungewiss, ob das Parlament und der Rat in der Lage sein werden, vor Ende der Legislaturperiode eine Einigung zu erzielen.

Die EU-Staaten diskutieren noch unter der belgischen EU-Ratspräsidentschaft über das Gesetz.

Die größte Meinungsverschiedenheit zwischen den Mitgliedstaaten besteht laut Quellen in der Frage der Patentierbarkeit von NGT-basierten Produkten.

Der Rat der EU werde „nicht in der Lage sein, das Dossier vor dem Ende der Legislaturperiode abzuschließen“, er könne aber in einigen Fragen „Fortschritte erzielen“, sagte der spanische Landwirtschaftsminister Luis Planas vor der EU-Agrarminister-Sitzung am Dienstag.

Am selben Tag betonte der polnische Landwirtschaftsminister Czesław Siekierski, dass Polen – einer der Mitgliedstaaten, die als Schlüssel zum Abschluss des Dossiers gelten – „die Patentierung von NGT-1-Pflanzen nicht zulassen“ wolle.

Grüne und NGOs reagieren

Auf der ENVI-Sitzung warf der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling der Kommission vor, „die Rechte der Verbraucher nicht zu berücksichtigen.“ Er fügte hinzu, dass es „keine Garantie“ dafür gebe, dass NGT-Pflanzen ein geringeres Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen würden.

Viele NGOs schlugen ebenfalls Alarm wegen der potenziellen Risiken von NGTs, die ihrer Meinung nach wie gentechnisch veränderte Organismen reguliert werden sollten.

Greenpeace erklärte in einer Pressemitteilung, dass das Gesetz gegen EU-Grundsätze verstoßen könnte, „weil Vorschriften über Sicherheitskontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit aufgehoben oder verwässert werden.“

„[Das Gesetz] könnte auch die Grundrechte der Landwirte auf Eigentum und unternehmerische Freiheit verletzen“, heißt es in der Presseerklärung, „weil es keinen ausreichenden Schutz gegen die Verunreinigung von Nutzpflanzen mit neuen gentechnisch veränderten Pflanzen bietet.“

Der IFOAM forderte eine Verschiebung der Abstimmung im Plenum, da bei der Abstimmung im Ausschuss „viele Fragen ungelöst“ geblieben seien, wie etwa die Maßnahmen zur Gewährleistung der Koexistenz zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]