EU-Privatgesellschaft - Binnenmarkt für KMU vollenden!
Um einen wichtigen Pfeiler des Small Business Act der EU wird weiter gerungen - die Europäische Privatgesellschaft (SPE). Die Rechtsform soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern, den EU-Binnenmarkt zu nutzen. DIHK-Expertin Annika Böhm fordert in ihrem Standpunkt auf EURACTIV.de einfache und praktikable Regelungen. Für deutsche Kleinstkapitalgesellschaften soll die Pflicht zum handelsrechtlichen Jahresabschluss entfallen.
Um einen wichtigen Pfeiler des Small Business Act der EU wird weiter gerungen – die Europäische Privatgesellschaft (SPE). Die Rechtsform soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern, den EU-Binnenmarkt zu nutzen. DIHK-Expertin Annika Böhm fordert in ihrem Standpunkt auf EURACTIV.de einfache und praktikable Regelungen. Für deutsche Kleinstkapitalgesellschaften soll die Pflicht zum handelsrechtlichen Jahresabschluss entfallen.
Der von der Europäischen Kommission 2008 vorgelegte Verordnungsentwurf für eine Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea = SPE) kann die trotz der Niederlassungsfreiheit nach wie vor bestehenden Hemmnisse bei unternehmerischen Aktivitäten in anderen Mitgliedstaaten reduzieren und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern.
Kosten sparen beim Schritt ins Ausland
Mittels einer supranationalen, praktikablen Gesellschaftsform für KMU kann die Gründung und Führung einer SPE in den verschiedenen Mitgliedstaaten im Wesentlichen nach den gleichen Voraussetzungen erfolgen. Laut Unternehmensschätzungen können hierdurch bei der Gründung von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zwischen 5.000 und 30.000 Euro an externen Beratungskosten gespart werden. Dazu kommen weitere Zeit- und damit auch Kostenersparnisse. Schon seit Jahren fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Entwicklung einer europäischen Gesellschaftsrechtsform speziell für KMU.
Einfache und praktikable Regelungen
Der von der Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf geht in die richtige Richtung, wenngleich an der einen oder anderen Stelle noch nachjustiert werden sollte. Leider werden die mit der SPE möglichen Erleichterungen der grenzüberschreitenden Aktivitäten durch Diskussionen im Rat der EU verzögert. Hier sind vor allem die Regelung zu Mitbestimmung in der SPE, Satzungs- und Verwaltungssitz in verschiedenen Mitgliedstaaten, was bei nationalen Gesellschaftsrechtsformen möglich ist, das Mindestkapital und der grenzüberschreitende Bezug in der Diskussion. Dabei darf nicht vergessen werden: Wichtig sind einfache und praktikable Regelungen für die KMU. Die Unterstützung der KMU in Europa durch eine solche Rechtsform darf nicht an den verhärteten Fronten im Rat scheitern.
Befreiung vom handelsrechtlichen Jahresabschluss
Der Small Business Act enthält als konkrete und auf den ersten Blick schnell umsetzbare Entlastung für Kleinstunternehmen: Die Befreiung von der 4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie. Die Mitgliedstaaten könnten Unternehmen, deren Bilanzsumme 500.000 Euro und Nettoumsatzerlöse 1 Millionen Euro nicht überschreiten und die durchschnittlich nicht mehr als 10 Beschäftigte haben, von der Richtlinie 78/660/EWG befreien.
Würde Deutschland diese Befreiungsoption für sich in Anspruch nehmen, müssten diese Kleinstkapitalgesellschaften dann keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen. Für das Finanzamt müssten Sie nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigen. Der Entlastungseffekt für diese Unternehmensgruppe, die vorwiegend regional tätig ist, liegt auf der Hand.
Doch der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments lehnt dies ab. Mangelnde europäische Vergleichbarkeit, soweit diese betroffenen Unternehmen auch grenzüberschreitend tätig sind, Notwendigkeit der Jahresabschlusserstellung aus steuertechnischen Gründen etc. werden vorgetragen. Auch will man lieber die grundsätzliche Überarbeitung der 4. Richtlinie – doch wann diese dann wirklich stattfindet, ist noch nicht klar.
Zielführender sind die Bemühungen des Berichterstatters im Rechtsausschuss des EU-Parlaments eine Kompromisslösung für die Befreiung der Kleinstunternehmen zu finden. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten.
Annika Böhm ist DIHK-Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Links
EURACTIV.de LinkDossier Small Business Act
Euractiv LinkDossier Crossing borders: A tall order for SMEs
EU-Kommission: Übersicht zur Europäischen Privatgesellschaft