EU-Staaten bummeln bei Dienstleistungsrichtlinie
Deutschland gehört zu den neun EU-Staaten, die die Dienstleistungsrichtlinie fristgerecht umgesetzt haben, meint der Wirtschaftsverband Eurochambres. Er hat deshalb die EU-Kommission aufgefordert, Druck auf die säumigen Staaten auszuüben. Die EU-Parlamentarierin Evelyne Gebhardt (SPD) kritisiert dagegen gegenüber EURACTIV.de auch die deutsche "Flickenteppich"-Lösung.
Deutschland gehört zu den neun EU-Staaten, die die Dienstleistungsrichtlinie fristgerecht umgesetzt haben, meint der Wirtschaftsverband Eurochambres. Er hat deshalb die EU-Kommission aufgefordert, Druck auf die säumigen Staaten auszuüben. Die EU-Parlamentarierin Evelyne Gebhardt (SPD) kritisiert dagegen gegenüber EURACTIV.de auch die deutsche „Flickenteppich“-Lösung.
Unternehmen, die europaweit ihre Dienstleistungen anbieten wollen, müssen bisher in jedem Land verschiedene Verfahren und Formalitäten erledigen. Die 2006 verabschiedete Dienstleistungsrichtlinie sollte den Unternehmen das Leben ab diesem Jahr eigentlich erheblich erleichtern. Dieses Ziel haben die meisten EU-Staaten verfehlt, meint Eurochambres in seiner gestern vorgestellten Analyse (englisch).
Der Dachverband der Europäischen Industrie- und Handelskammern zählt Deutschland dabei zu den wenigen EU-Staaten, die die Dienstleistungsrichtlinie zufriedenstellend und fristgerecht zum 28. Dezember 2009 umgesetzt haben.
Kritik am deutschen Flickenteppich
Die EU-Abgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) kritisiert dagegen im Gespräch mit EURACTIV.de, dass es in Deutschland nun "einen Flickenteppich" verschiedener Regulierungen gibt, da die 16 Bundesländer jeweils eine eigene Regelung getroffen haben. "Für ausländische Unternehmer wird es sehr kompliziert, da die Umsetzung der Richtlinie in den Bundesländern nicht wirklich zur Vereinfachung geführt hat", so Gebhardt.
Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin hat nun begonnen, die Umsetzung mit den 16 Bundesländern zu koordinieren. Während die Vertreter der Länder vollzählig und pünktlich zu jedem Termin erschienen seien und bei jedem Treffen guten Willen demonstriert hätten, wisse doch jeder, dass die Bundesländer gewohnt seien, ihren eigenen Stil zu pflegen und ohnehin zu machen, was sie wollten. "Vielleicht ist es übertrieben, von einer Koordinierung zu sprechen", sagt Gebhardt.
Kritik aus der Wirtschaft
Damit Unternehmen ihre Dienstleistungen innerhalb der EU ohne großen Aufwand auch grenzüberschreitend anbieten können, sollen laut EU-Vorschrift "einheitliche Ansprechpartner" (Points of Single Contact, PSC) eingerichtet werden.
Die meisten EU-Staaten haben sich dabei dafür entscheiden, zwei PSCs einzurichten: eine für den Zugang zu Informationen und eine zur Abwicklung der Formalitäten. "Dennoch wurden die grundlegenden Vorbereitungen für die Einrichtung der PSCs in etwa einem Viertel der Mitgliedsstaaten noch nicht abgeschlossen", schreibt Eurochambres. In anderen Staaten werden über die PSCs noch nicht alle geforderten Serviceleistungen und Informationen angeboten. In einigen Ländern scheitern die Behörden noch daran, die Papierformulare durch elektronische Abläufe zu ersetzen. Problematisch sei zudem, dass die PSCs bisher nur in der Landessprache zur Verfügung stehen.
Eine suboptimale Situation
Arnaldo Abruzzini, Generalsekretär von Eurochambres, meint, dass manche Mitgliedsstaaten die Drei-Jahrsfrist zur Umsetzung der EU-Vorschrift in nationales Recht nicht angemessen genutzt hätten. Da manche Staaten gebummelt hätten, sei nun für Dienstleister, die in anderen nationalen EU-Märkten aktiv sein wollen, "eine suboptimale Situation" entstanden.
"Es ist enttäuschend, dass einige Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Richtlinie nicht als politische und wirtschaftliche Priorität behandelt haben. Wir erwarten von der Europäischen Kommission nun, dass sie angemessene Schritte in Bezug auf die Staaten einleitet, die hinterher hinken", fordert Abruzzini.
Überblick auf EURACTIV
EURACTIV hat zudem eine Übersicht erstellt, wie die Dienstleistungsrichtlinie in Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien und der Slowakei umgesetzt wird. Den Überblick gibt es (auf englisch) hier.
ekö, mka
Dokumente / Links / Download
EU: Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (12. Dezember 2006)
Kommission: Offizielle Webseite zur Dienstleistungsrichtlinie