EU verbietet Greenwashing von Produkten
Nach lang anhaltenden Beschwerden von Verbraucherschützern über sogenanntes „Greenwashing“ haben die EU-Institutionen am Dienstag (19. September) ein neues Gesetz verabschiedet. Es sieht ein umfassendes Verbot vor, um die Irreführung der Bürger durch falsche Nachhaltigkeitsversprechen zu bekämpfen.
Nach lang anhaltenden Beschwerden von Verbraucherschützern über sogenanntes „Greenwashing“ haben die EU-Institutionen am Dienstag (19. September) ein neues Gesetz verabschiedet. Es sieht ein umfassendes Verbot Produktversprechen über „Klimaneutralität“ vor, um die EU-Bürger vor Irreführungen zu schützen.
Im März 2022 schlug die Europäische Kommission ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes vor. Die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und dem Parlament sind nun abgeschlossen, und somit wird es Unternehmen künftig verboten sein, zu behaupten, ihre Produkte seien klimaneutral.
„Wir haben ein hervorragendes Ergebnis für die Verbraucher erzielt“, sagte Biljana Borzan, kroatische Abgeordnete der S&D-Fraktion, die die Verhandlungen im Namen des Parlaments geleitet hat.
Zwar bedarf es noch der endgültigen Zustimmung der EU-Länder und der Plenarversammlung des Parlaments, das ist an diesem Punkt allerdings eine reine Formalität. Ab 2026 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Die EU-Länder haben damit zwei Jahre Zeit, die Änderungen zu übernehmen.
Es wird erwartet, dass die Praxis des Greenwashings, also die irreführenden Behauptungen über die Klimafreundlichkeit eines Produktes, relativ schnell zum Erliegen kommen wird. „Wir räumen mit dem Chaos der umweltbezogenen Behauptungen auf, die nun begründet werden müssen, und Behauptungen, die auf dem Ausgleich von Emissionen beruhen, werden verboten“, so Borzan.
In der Praxis bedeuten die Änderungen, dass es den Unternehmen faktisch untersagt ist, solche Behauptungen aufzustellen.
„Es gibt keinen ‚kohlenstoffneutralen‘ oder ‚CO2-neutralen‘ Käse, keine Plastikflaschen, keine Flüge und keine Bankkonten. Klimaneutrale Behauptungen sind schlicht und einfach Greenwashing“, sagte Ursula Pachl, die stellvertretende Direktorin der EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC.
Vielflieger werden vielleicht schon bald Änderungen in den Buchungsoberflächen der Fluggesellschaften bemerken, wo verdächtig billige Angebote zur Kompensation von CO2-Emissionen nicht mehr als „klimaneutrale“ Flüge verkauft werden dürfen. Schließlich ist die CO2-Kompensation eine Praxis, die von Aktivisten wegen der weit verbreiteten Betrügereien in der Industrie und wegen ihres kurzlebigen Charakters kritisiert wird.
„Die EU sendet ein starkes Signal an den freiwilligen Emissionshandel: Die Ära der Kompensationen ist vorbei“, sagte Gilles Dufrasne, Leiter der Abteilung Policy bei Carbon Market Watch.
Mit dem neuen Gesetz werden auch die Regeln für umweltbezogene Angaben verschärft, die durch den Nachweis einer anerkannten Leistung gestützt werden müssen. Weit verbreitete Produktbezeichnungen wie „Öko“ und „natürlich“ müssen durch solide Nachweise gestützt werden.
„Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle, die nachhaltig einkaufen wollen“, freute sich Anna Cavazzini, eine grüne EU-Abgeordnete, die für den Verbraucherschutzausschuss zuständig ist.
Ähnlich wichtig ist, dass auch die Produktkennzeichnung eine deutliche Aufwertung erfahren soll. Die voraussichtliche Lebensdauer von Produkten muss von den Verkäufern angegeben werden. „Es ist wichtig, dass die Verbraucher darüber informiert werden, wie lange eine Waschmaschine oder ein Fernseher voraussichtlich halten wird“, sagte Pachl.
In der Praxis sind die Auswirkungen der Maßnahme alles andere als sicher. „Die Unternehmen sind klug, und wir müssen beobachten, wie sie darauf reagieren“, sagte Elisa Martellucci von der Normengruppe Ecos.
Eins erledigt, zwei bleiben
Das verabschiedete Gesetz ist eines von dreien, mit denen Produkte für ein klimaneutrales Europa fit gemacht werden sollen. Während Befürworter den Erfolg des Gesetzes zur Stärkung der Verbraucherrechte feiern, drohen die beiden anderen Gesetze im Trubel der bevorstehenden Europawahlen unterzugehen.
„Alle nicht vertrauenswürdigen nachhaltigen Versprechen müssen ausgerottet werden“, betonte die Normengruppe Ecos und drängte darauf, dass die EU Fortschritte bei zwei verwandten Gesetzen macht: der Richtlinie über umweltbezogene Angaben und dem Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen.
Beide Gesetze wurden im März 2023 vorgeschlagen und der Fortschritt wurde als „langsam“ bezeichnet.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]