EU will mehr Artenschutz in Portugal

Die EU-Kommission verklagt Portugal, weil es keine besonderen Gebiete zum Schutz von natürlichen Lebensräumen und Arten im Natura-2000-Netz ausgewiesen hat.

Euractiv.de
Der Bestand vieler Vogelarten in der EU ist gefährdet oder dezimiert.
Vögel beeinflussen die Nahrungskette und das Ökosystem enorm. [<a href="https://www.flickr.com/photos/51993572@N08/13536988595/in/photolist-mCdB66-dzzsvZ-8jD8U5-4Kewyp-e4K2CF-7P5N5L-gSSnnW-rcEv7o-rcMQU6-dW3fDo-bAtitM-7QB2LG-f1cWvB-no6Fuk-nWPnh5-opNwFF-8CQyhN-nCGnS-cnwiqQ-pwXL3Y-8uNH6q-6XQ91m-4k7bNR-qaGFJm-o3eEQb-oPF8dL-8ug3c-5bcUcD-bphYTG-8uKDg6-ecbVNX-ofMN5x-nRALvZ-ps4v4v-nBgd8L-o3fXEi-nRALkD-aE4zFw-9yLMjP-5dMeUg-a1cDEh-eBCRg4-oTFfS4-89BqXS-2K47ez-4u7X6-7Vrkne-5dXRuZ-q4KgFS-5F6FcX" target="_blank" rel="noopener">[Neil Smith/Flickr]</a>]

Die EU-Kommission verklagt Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil es keine besonderen Schutzgebiete (BSG) zum Schutz von natürlichen Lebensräumen und Arten im Natura-2000-Netz ausgewiesen und nicht die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für diese Gebiete festgelegt hat.

Die Klage stützt sich auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992, die so genannte Habitat-Richtlinie. Damals wurde vereinbart, ein EU-weites Netz von Artenschutzgebieten zu schaffen. Das Prinzip: Jeder Mitgliedstaat schlägt Gebiete vor, die für die Erhaltung von in seinem Hoheitsgebiet natürlich vorkommenden Arten und Lebensräumen von Bedeutung sind. Daraufhin verzeichnet die Kommission sie als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu sechs Jahre Zeit, um sie als BSG auszuweisen und die erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen einzuführen, um die Arten und Lebensräume in einem günstigen Zustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen.

Diesem Prinzip folgend hätte Portugal, so argumentiert nun die Kommission, bis zum 7. Dezember 2010 sieben BSG im Atlantikraum und bis zum 19. Juli 2012 54 BSG im Mittelmeerraum ausweisen müssen. Außerdem habe es Portugal versäumt, die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um die geschützten Lebensräume und Arten in diesen Gebieten zu pflegen oder wiederherzustellen.

Da Portugal laut Kommission auch auf Aufforderung hin, seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, wird nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dieses kann, sofern die Regierung nicht einlenkt, auch finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.