EU will sich mit grenzüberschreitenden Bankinsolvenzen befassen
Grenzüberschreitende Banken, die Bankrott gehen, könnten in die Kontrolle von EU-weiten Sanierungsbehörden geraten, wenn ein EU-Vorschlag über die Krisenverwaltung, der morgen (20. Oktober) veröffentlicht werden soll, Wirklichkeit wird.
Grenzüberschreitende Banken, die Bankrott gehen, könnten in die Kontrolle von EU-weiten Sanierungsbehörden geraten, wenn ein EU-Vorschlag über die Krisenverwaltung, der morgen (20. Oktober) veröffentlicht werden soll, Wirklichkeit wird.
Die Gesetzgeber der Europäischen Union wollen, dass sich große grenzüberschreitende Banken an die EU-Regelungen anhalten, was die Abwicklung ihrer Operationen angeht.
Diese Idee stellt den jüngsten Versuch der EU dar, die Art von Ansteckung, die Banken, die Bankrott gingen, während der Finanzkrise 2008 verursacht haben, zu isolieren.
Spezifische EU-„Sanierungskollegien“ von Überwachern und Sonderberatern werden Teil der Politik sein, die Teil eines breiteren G20-Plans ist, Banken anzugehen, die „zu groß zum Scheitern“ sind.
Die Finanzminister und Gouverneure der Zentralbanken der G20 treffen sich diese Woche in Gyeongju, in Korea, und werden einen ähnlichen globalen Vorschlag über „Garantiesysteme“ zur Rettung der Banken diskutieren. Dabei würden sich die Anleiheinhaber mit einer schnellen Umwandlung von geringerem Wert ihrer Schulden in Eigenkapitalbeteiligungen abfinden müssen, um die Kapitalbasis einer Bank zu stabilisieren.
Regulierer und Analysten haben sich schon über solche Pläne, und darüber hinaus über den EU-Einsatz bei Bankinsolvenzen, kritisch geäußert
Quellen aus der Industrie betonen, dass es die Regulierer zunächst schwierig haben würden, genau zu bestimmen, welche Banken sich in Schwierigkeiten befinden.
Die Definition der Insolvenz bleibe in der Praxis immer ein Prüfkonzept, da es einfach keine hundertprozentig sicheren Mittel gebe, im Voraus zu bewerten, ob eine Institution insolvent sei oder lediglich ein Liquiditätsproblem habe, sagt ein Industriezugehöriger.
Der Vorschlagsentwurf, den EURACTIV gesehen hat, zielt auf die Erkennung von Auslösern ab, damit die Regulierer bei Darlehensgebern, die sich in Schwierigkeiten befinden, früher intervenieren als es ihre nationalen Überwacher in der Vergangenheit gemacht hätten.
Diese Auslöser würden wahrscheinlich dazu führen, dass künftige EU-Regeln über den Kapitalbedarf feiner abgestimmt werden müssen würden, ließ eine weitere Industriequelle verlauten.
Die Umwandlung der Schulden in Eigenkapitalbeteiligungen tritt im EU-Dokument auch auf, doch es bleibt unklar, ob die Umwandlungen Pflicht sein oder nach dem Ermessen des Überwachers erfolgen sollten.
Dieselbe Antwort zu haben, um Insolvenzbanken abzuhelfen, sei unmöglich und umgehe die wichtigste Frage, die aus der Finanzkrise komme – was man aus den Banken machen solle, die „zu groß zum Scheitern“ seien, argumentiert Karel Lanoo vom in Brüssel ansässigen Think-Tank CEPS („Centre for European Policy Studies“).
Man brauche keine Harmonisierung, sondern dass Regulierer früher intervenierten, so Lanoo.
Man brauche Banken geringeren Maßes und, dass Banken die Möglichkeit hätten, Konkurs anzumelden, erklärt er weiter.