EU will Vorteile der Datenwirtschaft erschließen
Die bevorstehende EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, Nutzer:innen und Anbietern gleiche Bedingungen für den Zugang zu Daten zu verschaffen, dürfte nach Schätzungen der Europäischen Kommission Milliarden Euro an zusätzlichem BIP für Europa generieren.
Die bevorstehende EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, Nutzer:innen und Anbietern gleiche Bedingungen für den Zugang zu Daten zu verschaffen, dürfte nach Schätzungen der Europäischen Kommission Milliarden Euro an zusätzlichem BIP für Europa generieren.
Das Datengesetz (EU Data Act) ist ein Gesetzesvorschlag zur Schaffung eines Marktes für Daten, die von vernetzten Geräten erzeugt werden. Nach der Verabschiedung des Daten-Governance-Rechtsakts (Data Governance Act) ist er der zweite wichtige Baustein der europäischen Datenstrategie, da er einen Governance-Rahmen für den industriellen Datenhandel definiert.
„Wir befinden uns heute in einer entscheidenden Phase der Datenwirtschaft. Und wir müssen diese Gelegenheit nutzen, um die Führungsposition Europas in diesem Bereich zu stärken“, sagte António Biason, Referent für Recht und Politik in der Abteilung für Digitalpolitik der Europäischen Kommission (GD CNECT), bei einer EURACTIV-Veranstaltung am 13. Oktober.
Daten sind und werden in zunehmendem Maße für die europäische digitale Wirtschaft von grundlegender Bedeutung sein, weshalb die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Industrien im Bereich Daten unerlässlich sein wird.
Bis 2030 wird die EU-Datenwirtschaft die Schwelle von einer Billion Euro überschreiten. Und sie wächst schon seit einiger Zeit jährlich und macht fast 3,6 Prozent des gesamten Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Europäischen Union aus.
„Aus dem Grund ist das Datengesetz so kritisch. Er wird dazu beitragen, die Datenwirtschaft anzukurbeln, indem er einen klaren Rahmen für den Binnenmarkt schafft“, sagte Kir Nuthi, ein leitender politischer Analyst am Center for Data Innovation, auf derselben Veranstaltung.
Die Kommission schätzte Anfang des Jahres, dass die neuen Regeln bis 2028 ein zusätzliches BIP von 270 Milliarden Euro generieren könnten.
Ankurbelung der Datenwirtschaft
Mit dem Aufkommen des Internets der Dinge (IoT) werden durch die immer allgegenwärtigere Nutzung von vernetzten Geräten wertvolle Daten erzeugt. Es ist jedoch nicht immer klar, wer diese Daten wie und für welche Zwecke nutzen kann.
„Der Data Act macht genau das. Es zielt darauf ab, zu klären, wer welche Daten nutzen darf und unter welchen Bedingungen“, erklärte António Biason.
Die Gesetzgebung befasst sich auch mit der Verbesserung der Cloud-Switching-Fähigkeit, der Bereitstellung von mehr Daten für den öffentlichen Sektor und der Interoperabilität von Daten in der EU.
Biason argumentierte jedoch auch, dass es bei dem Dossier nicht nur darum geht, den Wettbewerb und die Qualität von IoT-Produkten zu verbessern, sondern auch darum, der Digitalisierung und der datengesteuerten Wirtschaft einen Schub zu geben.
Einigen Schätzungen zufolge werden etwa 80 % der Industriedaten nicht genutzt, was eine riesige ungenutzte potenzielle Ressource darstellt.
Markt für das Internet der Dinge
Im Mittelpunkt stehen die Produkte, die Informationen über ihre Nutzung oder die Umwelt erzeugen oder sammeln. Dies ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, da ein Artikel die Möglichkeit vorsieht, diese Kategorien zu überprüfen.
Der Anwendungsbereich umfasst sowohl Rohdaten als auch vorbereitete Daten, – Daten, die vor der Verarbeitung und Analyse bereinigt und umgewandelt werden. Außerhalb des Geltungsbereichs fallen abgeleitete oder geschlussfolgerte Daten, die aus Software- oder Hardwareprozessen hervorgehen.
Ziel ist es, dass das Datengesetz zu mehr Transparenz führt, was der Wettbewerbsfähigkeit Europas zugutekommen könnte. Kennt ein Kunde, der ein Produkt kauft, genau, was er zu erwarten hat, könnte dies ein Argument für den Erwerb eines Produkts sein und nicht für ein Produkt vergleichbarer Qualität ohne solche Informationen.
Thomas Mann, Chief Information Security Officer bei der K-Businesscom AG, einem digitalen Beratungsunternehmen, ist der Ansicht, dass die Gesetzgebung als Instrument gesehen werden sollte, um auf dem internationalen Markt mehr Vorteile zu erlangen und gleichzeitig die geistigen Eigentumsrechte der Hersteller zu schützen.
Wettbewerbsgleichheit
Bei dem Datengesetz geht es auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, argumentiert die Kommission.
„Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die keine Daten haben, die datenarm sind, auch tatsächlich Daten bekommen“, sagte Biason. Daten sollten nicht weiterhin an diejenigen gehen, die bereits über reichlich Daten verfügen.
Da Daten die Infrastruktur der zukünftigen Datenwirtschaft sein werden, „müssen wir wirklich sicherstellen, dass mehr Akteure auf dem Datenmarkt diese Daten auch tatsächlich erhalten“, fügte Biason hinzu.
Auch die Debatte über die Ausnahmeregelung für KMU wurde wieder aufgegriffen. Zuvor hatte die konservative Europaabgeordnete und Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera eine breitere Ausnahmeregelung für die Anzahl der Unternehmen gefordert, die von den Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten betroffen sind, die die Verordnung einführen würde.
Del Castillo wies auf die Gefahr hin, dass insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMUs) überlastet werden könnten, „indem ihnen weitere Designverpflichtungen in Bezug auf die von ihnen entworfenen oder hergestellten Produkte oder die von ihnen erbrachten Dienstleistungen auferlegt werden“.
Der Berichterstatter schlug daher vor, die Ausnahme von der Verpflichtung zur Datenweitergabe an Nutzer:innen und den öffentlichen Sektor von Kleinst- und Kleinunternehmen auf mittlere Unternehmen auszuweiten.
Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zum Berichtsentwurf endet am 28. Oktober im Industrieausschuss, der das Dossier im Europäischen Parlament leitet.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]