EU wird Mehrwertsteuer senken und staatliche Beihilfe für KMUs erleichtern [DE]

Die Kommission schlug gestern (7. Juli 2008) eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerpolitik der Union sowie der staatlichen Beihilfe vor, um es den Regierungen zu ermöglichen, die Mehrwertsteuersätze für beschäftigungsintensive Wirtschaftsbereiche zu senken und kleinen Unternehmen mehr Beihilfen für Risikokapital und Investitionen zu gewähren. 

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Die Kommission schlug gestern (7. Juli 2008) eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerpolitik der Union sowie der staatlichen Beihilfe vor, um es den Regierungen zu ermöglichen, die Mehrwertsteuersätze für beschäftigungsintensive Wirtschaftsbereiche zu senken und kleinen Unternehmen mehr Beihilfen für Risikokapital und Investitionen zu gewähren. 

Die vorgeschlagenen Steuerpläne würden es allen Mitgliedstaaten ermöglichen, einen verminderten Mehrwertsteuersatz von nur fünf Prozent für eine größere Zahl an beschäftigungsintensiven Dienstleistungen wie Friseure, Reinigungs- und Renovierungsdienste, Autoreparatur und Service in Restaurants anzuwenden.

Die Maßnahmen würden zudem Artikel wie Babywindeln und Hörbücher umfassen, jedoch nicht für umweltfreundliche Produkte wie Energiesparlampen oder CO2-arme Autos gelten. Vorschläge für eine so genannte „grüne Steuer“, die im vergangenen Sommer aus einer britisch-französischen Initiative heraus entstanden waren (EURACTIV vom 23. Juli 2007), würden dennoch in das zweite Paket aufgenommen werden, das im Herbst vorgelegt werden soll, so die Kommission.

Gegenwärtig dürfen nur 18 Mitgliedstaaten einen Steuersatz anwenden, der unter dem Standardsatz von 15% liegt, der für eine sehr beschränkte Anzahl von Sektoren gilt – die neueren Mitgliedstaaten sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Steuerkommissar László Kovács sagte, er wolle diese Vorschriften innerhalb der Union bis 2010  harmonisieren – bis dahin gelten die gegenwärtigen Bestimmungen – und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen schaffen.

Es gebe keinen Grund dafür, warum beispielsweise Restaurantdienste in einem Teil der Europäischen Union von einem verminderten Satz profitieren könnten, in dem anderen Teil jedoch nicht, so Kovács. Die Maßnahmen zielten auch darauf ab, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, und zwar ohne dass es zu einer wirklichen Verzerrung komme.

Die Initiative wird Frankreich, das gegenwärtig die EU-Ratspräsidentschaft innehat, vermutlich zusagen, das seit 2002 sehr darum bemüht ist, andere Mitgliedstaaten zu gewinnen, einen Mehrwertsteuersatz von 5,5% zu billigen, insbesondere für Restaurantdienste.

Kovács sagte, er erwarte, dass das Parlament die Vorschläge im kommenden Februar oder März billige und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sie im kommenden Sommer von den Finanzministern angenommen werden. Da für eine Änderung des Steuerrechts jedoch das Einvernehmen aller 27 Mitgliedstaaten erforderlich ist, sind noch weitere Verhandlungen nötig – vor allem, um die zurückhaltenderen Deutschen und Dänen zu überzeugen.

Der französische Präsident Nicolas Sarkozy betrachtet eine Senkung der Mehrwertsteuer als ein Weg, um die steigenden Ölpreise in den Griff zu bekommen; seine Kollegen reagierten während des letzten EU-Gipfels jedoch sehr unterschiedlich auf sein Vorhaben. Sarkozy werde dennoch mit der Kommission zusammenarbeiten, um diese Möglichkeit weiterhin zu prüfen, kündigte er an (EURACTIV vom 3. Juni 2008).

Neben der vorgeschlagenen Überarbeitung der Mehrwertsteuer versprach die Kommission weiter, die Bedingungen für staatliche Beihilfe zu vereinfachen – ein zentraler Teil des Small Business Act, der am 26. Juni 2008 vorgelegt wurde und KMUs unterstützen soll (EURACTIV vom 26. Juni 2008).

Im Rahmen der neuen Vorschriften, die innerhalb von 20 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der EU (voraussichtlich noch im Juli) in Kraft treten, können kleine Unternehmen für ein bestimmtes Projekt Investitionshilfen von bis zu 7,5 Millionen Euro erhalten, ohne die Kommission davon in Kenntnis setzen zu müssen. Die Initiative zielt weiter darauf, Umweltschutzprojekte zu begünstigen und Frauen in der Geschäftsführung von Unternehmen zu fördern.

KMU-Verbände begrüßten beide Initiativen ausdrücklich. Der vorgeschlagene verminderte Mehrwertsteuersatz besitze laut UEAPME das Potential, die lokale Wirtschaft zu stärken und könnte im Kampf gegen Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument sein, während die gelockerten Vorschriften für staatliche Beihilfe neue Möglichkeiten für die Anbieter von Beihilfen überall in Europa eröffneten, um Programme zu schaffen, die vollständig auf die Bedürfnisse von KMUs eingingen, so UEAMPE.