EU-Zuckersektor läuft Sturm gegen Einschränkung bienenschädlicher Pestizide
Die Zuckerindustrie kritisiert ein Urteil des EU-Gerichtshofs, demzufolge die Mitgliedstaaten keine befristeten Ausnahmen für verbotene Neonicotinoide mehr gewähren dürfen. Andere Argrarverbände wiesen dagegen auf die schädliche Wirkung der Mittel für Bestäuber ihn.
Die Zuckerindustrie kritisiert ein Urteil des EU-Gerichtshofs, demzufolge die Mitgliedstaaten keine befristeten Ausnahmen für verbotene Neonicotinoide mehr gewähren dürfen. Andere Argrarverbände wiesen dagegen auf die schädliche Wirkung der Mittel für Bestäuber ihn.
Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (19. Januar) verkündet hatte, setzt Ausnahmegenehmigungen von drei verbotenen Substanzen – Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam – ein Ende. Alle drei gehören zu einer Klasse von Pestiziden, die als Neonicotinoide bekannt sind.
Neonicotinoide, die chemisch dem Nikotin ähneln, zielen auf Insekten ab und sind in den letzten Jahren in die Kritik geraten, weil sie zum Schwund der Bienenpopulation beitragen, indem sie ihren Orientierungssinn, ihr Gedächtnis und ihre Fortpflanzungsweise beeinträchtigen.
Der Internationale Verband der Europäischen Rübenproduzenten (CIBE), der EU-Bauernverband COPA-COGECA und der Europäische Verband der Zuckerhersteller (CEFS) äußerten sich jedoch besorgt über die Entscheidung.
„Diese Alternativen sind von entscheidender Bedeutung, um die Nachhaltigkeit eines Sektors aufrechtzuerhalten, der zur europäischen Lebensmittelsicherheit und -souveränität beiträgt und zunehmend unter Druck gerät“, erklärten die Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung.
Nach Angaben der Zuckerindustrie arbeiten Forschungsinstitute der Branche und andere Vertreter:innen des Sektors zwar intensiv an Lösungen, doch gebe es derzeit keine brauchbare Alternative zu Neonicotinoiden, um einen von Blattläusen übertragenen Pflanzenschädlingsvirus namens „Yellows“ zu bekämpfen.
Das Virus stellt demnach eine ernsthafte Bedrohung für den europäischen Zuckerrübensektor dar. So meldeten beispielsweise die französischen Rübenproduzent:innen im Jahr 2020 einen landesweiten Ertragsrückgang von 30 Prozent, der durch die Virusvergilbung und den fehlenden Zugang zu Neonicotinoiden verursacht worden sei.
Der europäische Zuckerrübensektor hat erfolgreich mehrere Ausnahmen von dem seit 2018 geltenden Verbot der Anwendung von Neonicotinoiden im Freiland beantragt – eine Praxis, die durch das EuGH-Urteil künftig nicht mehr möglich ist.
Elisabeth Lacoste, Direktorin der CIBE, betonte die Notwendigkeit „schneller und effektiver Lösungen“, um das Risiko erheblicher Ertragseinbußen zu vermeiden, und beklagte die „unverständliche“ Entscheidung, die „eine Lücke zwischen der juristischen Auslegung und der agronomischen Realität der Landwirt:innen“ darstelle.
Das Gerichtsurteil bringe viele Erzeuger:innen „wenige Wochen vor Beginn der Zuckerrübenaussaat in eine noch nie dagewesene Situation“ und führe zu „extremer Unsicherheit und chaotischen Zuständen“, warnte Lacoste.
Auch die Generaldirektorin des Europäischen Verbands der Zuckerhersteller (CEFS), Marie-Christine Ribera, wies darauf hin, dass Zuckerrüben die einzige Möglichkeit seien, innerhalb Kontinentaleuropas Zucker zu produzieren.
„Wenn die Landwirt:innen sie nicht anbauen können, wird die Zuckerproduktion unrentabel. Fabriken werden geschlossen und Industriearbeitsplätze in einigen der am meisten gefährdeten ländlichen Gebiete der EU verloren gehen. Und die Europäer:innen werden auf Importe von weniger nachhaltigem Zucker aus Übersee mit höheren Emissionen angewiesen sein“, warnte sie.
Der französische Kleinbauernverband Confédération Paysanne drängte jedoch seinerseits darauf, das Urteil des Gerichts „unverzüglich“ umzusetzen.
Der Verband weist darauf hin, dass die Prognose für das Rübengelb nicht alarmierender sei als in den Vorjahren und daher der „systematische Einsatz von Neonicotinoiden nicht gerechtfertigt“ sei.
„Diese Produkte sind gefährlich für die Bestäuber, und das ist einer der Gründe, warum sie verboten wurden. Dass die Regierung dieses Verbot Jahr für Jahr wieder aufhebt, ist eine klare Absage an den Schutz von Insekten, der biologischen Vielfalt, unserer Umwelt und unserer Gesundheit. Das muss aufhören“, hieß es in einer Erklärung.
Ein Vertreter des Pestizid-Aktions-Netzwerks Europa (PAN), das den Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht hat, erklärte gegenüber EURACTIV, dass die starke Belastung durch Schädlinge eine Folge „schlechter agronomischer Praktiken in der intensiven Landwirtschaft“ sei, die auf einem hohen Verbrauch an Düngemitteln sowie „mehrjährigen Monokulturen“ basiere, was in der Folge zu wenig widerstandsfähigen Pflanzensorten führe.
„Schädlinge lieben die Routine, was dann zum Einsatz von Pestiziden führt“, so der Verband, der darauf hinwies, dass Landwirt:innen, die Techniken der sogenannten integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) anwenden, „nur positive Ergebnisse“ verzeichneten.
In einem kürzlich von der Vereinigung veröffentlichten Bericht wurde festgestellt, dass einige Länder, wie zum Beispiel Malta, in den letzten Jahren dank guter Managementsysteme keine Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen mussten.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]