"EuGH hilft jungen Beschäftigten"

Im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Altersdiskriminierung sieht die dbb jugend einen wichtigen Fortschritt. Mit der Entscheidung, dass auch junge Beschäftigte den vollen Kündigungsschutz genießen, sei der EuGH auf dem richtigen Weg, denn auch sie brauchen Planungssicherheit und in der Arbeitswelt einen besonderen Schutz, meint die Vorsitzende der dbb jugend, Sandra Hennig, in einem Standpunkt für EURACTIV.de

Sie wollen nicht abgestempelt sein: Junge Beamte begrüßen das EuGH-Urteil (Foto: dpa)
Sie wollen nicht abgestempelt sein: Junge Beamte begrüßen das EuGH-Urteil (Foto: dpa)

Im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Altersdiskriminierung sieht die dbb jugend einen wichtigen Fortschritt. Mit der Entscheidung, dass auch junge Beschäftigte den vollen Kündigungsschutz genießen, sei der EuGH auf dem richtigen Weg, denn auch sie brauchen Planungssicherheit und in der Arbeitswelt einen besonderen Schutz, meint die Vorsitzende der dbb jugend, Sandra Hennig, in einem Standpunkt für EURACTIV.de

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Welche Rolle spielt das Alter eines Menschen, wenn es um seine Rechte am Arbeitsplatz und gegenüber seinem Arbeitgeber geht? Grundsätzlich schützt die Europäische Union durch ihre Antidiskriminierungsrichtlinie vor jeder Diskriminierung aufgrund des Alters, aber in vielen Staaten gibt es de facto noch Regelungen, die aufgrund des Alters differenzieren.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) musste nun in zwei konkreten Fällen aus Deutschland urteilen. Er ließ in einem Urteil die Differenzierung nach Alter zu und lehnte sie in einem anderen ab. Die dbb jugend mahnt eine besondere Rücksichtnahme an. Junge Menschen benötigen in der Arbeitswelt einen besonderen Schutz.

Am 19. Januar entschied das Gericht, dass der Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers nicht an sein Alter gebunden werden darf. Geklagt hatte eine Frau, deren Arbeitgeber bei ihrer Kündigung nur drei Jahre Arbeitszeit auf den Kündigungsschutz anrechnete, weil er bei der Berechnung die sieben Jahre, die sie zwischen ihrem 18. und ihrem 25. Lebensjahr für den selben Betrieb gearbeitet hatte, nicht berücksichtigte. Dies war bislang nach deutschen Regelungen möglich. Die Frau bekam somit nur eine Kündigungsfrist von einem Monat statt der vier Monate, die anderen Arbeitgebern, die zehn Jahre nach ihrem 25. Lebensjahr gearbeitet haben, zugestanden hätten.

Deutscher Gesetzgeber: Junge sind flexibler

Der deutsche Gesetzgeber hatte argumentiert, dass jungen Menschen eine höhere Flexibilität in der Arbeitswelt zuzumuten sei und sie deshalb am Anfang ihres Berufslebens nicht denselben Schutz benötigen würden wie zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser Argumentation folgte der Gerichtshof nicht, weil die Diskriminierung sich auch in späteren Lebensjahren aus-wirken würde, da die Zeit zwischen 18 und 25 in keinem Fall auf die Kündigungsfrist angerechnet werde. Die Richter forderten Deutschland auf, die nationalen Gesetze entsprechend zu ändern.

EuGH: Auch Junge brauchen Planungssicherheit

Mit der Entscheidung, dass auch junge Beschäftigte den vollen Kündigungsschutz genießen, ist der EuGH auf dem richtigen Weg, denn auch junge Menschen brauchen Planungssicherheit.

Allerdings gibt es noch weitere Herausforderungen, vor denen junge Menschen in der Arbeitswelt stehen und bei denen ihnen noch mehr Unterstützung zukommen muss.

Sie wollen sich eine Existenz aufbauen, eine Familie gründen, fürs Alter vorsorgen. Das geht nur, wenn ein junger Mensch nach der Ausbildung mit einer unbefristeten Übernahme rechnen kann, wenn er entsprechend entlohnt wird und wenn er dieselben Rechte genießt wie ältere Menschen.

In Deutschland hat sich bereits einiges für junge Menschen verbessert. Zum Beispiel ist seit 2009 durch das Beamtenstatusgesetz eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch dann möglich, wenn nach Ablauf der Probezeit das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet worden ist.

Zweiter Fall: Altersgrenzen in der Feuerwehr

Im zweiten Fall, den der EuGH am 12. Januar entschied, mussten die Altersgrenzen für Feuerwehrleute in der Hessischen Feuerwehrlaufbahnverordnung geprüft werden. Hier ist festgelegt, dass ein Bewerber das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben darf, wenn er in den Feuerwehrdienst aufgenommen wird. Dies sei notwendig, um sicherzustellen, dass der Bewerber für die hohen körperlichen Ansprüche des Berufs geeignet ist. Dieser Argumentation folgten die Richter.

Zur Person:

Sandra Hennig, Steuerbeamtin, ist seit September 2009 Vorsitzende des dbb Bundesjugendausschusses.

Die dbb jugend ist die Jugendorganisation von dbb beamtenbund und tarifunion und mit mehr als 150.000 Mitgliedern einer der größten Jugendgewerkschaftsverbände in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der jugendlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und der privatisierten Dienstleister wie Bahn und Post.