Europa-GmbH in der Zielgeraden?

Seit langem fordern kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Europa eine EU-weit einheitliche Rechtsform (ähnlich der Europäischen Aktiengesellschaft für große Unternehmen). Kurzfristig ist eine europäische Einigung nicht in Sicht, aber Fortschritte noch im Lauf dieses Jahres hält Andreas Bernecker (Deutsche Bank Research) für möglich.

Grenzen sollte es in der EU nur noch im Museum geben (hier: Grenzlandmuseum Eichsfeld). Doch KMU stoßen bei Auslandsaktivitäten immer noch auf welche (Foto: dpa)
Grenzen sollte es in der EU nur noch im Museum geben (hier: Grenzlandmuseum Eichsfeld). Doch KMU stoßen bei Auslandsaktivitäten immer noch auf welche (Foto: dpa)

Seit langem fordern kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Europa eine EU-weit einheitliche Rechtsform (ähnlich der Europäischen Aktiengesellschaft für große Unternehmen). Kurzfristig ist eine europäische Einigung nicht in Sicht, aber Fortschritte noch im Lauf dieses Jahres hält Andreas Bernecker (Deutsche Bank Research) für möglich.

Wer als deutscher Mittelständler im EU-Ausland Geschäfte machen will, kann eine dortige Tochtergesellschaft kaum als GmbH gründen. Potenzielle Kunden misstrauen ausländischen Rechtsformen, es besteht Angst vor „Briefkastenfirmen“.

Daher wählen die Unternehmer normalerweise eine ortsübliche Rechtsform (wie beispielsweise die S.à r.l. in Frankreich oder die Sp. z o.o. in Polen). Dadurch entstehen nicht unerhebliche Kosten für Rechtsberatung, da Detailkenntnisse über ausländische Rechtsformen selten vorhanden sind.

KMU in der ganzen EU haben dieses Problem: Entweder sie tragen die erhöhten Kosten, oder sie lassen sich erst gar nicht im EU-Ausland nieder.

Daher fordern europäische KMU seit langem das Angebot einer EU-weit einheitlichen Rechtsform (ähnlich der seit 2004 existierenden Societas Europaea für Aktiengesellschaften) zur Erleichterung grenzübergreifender Aktivitäten und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

"Small Business Act" mit Statut

Als Reaktion hat die Europäische Kommission 2008 im Rahmen des „Small Business Act“ zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) einen Entwurf für ein Statut für die Europäische Privatgesellschaft (EPG, auch Societas Privata Europaea oder SPE), umgangssprachlich Europa-GmbH genannt, vorgelegt. Der Entwurf hat im März 2009 in geänderter Fassung das Europäische Parlament passiert.

Auch die Bundesregierung hat die Einführung der SPE in ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 als Ziel festgeschrieben. Jedoch konnte die Verordnung im Dezember 2009 auf EU-Ebene – auch wegen der Position der Bundesregierung – nicht die zur Verabschiedung erforderliche Einstimmigkeit erreichen.

Seither hat sich, wie die Verwaltung der Europäischen Kommission bestätigt, nichts mehr in der Sache getan. Das Statut konnte daher nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bereits am 1. Juli 2010 in Kraft treten. Hoffnungen werden aber in die soeben begonnene belgische EU-Ratspräsidentschaft gesetzt.

Ökonomische Bedeutung der SPE

98 Prozent aller exportierenden deutschen Unternehmen sind dem Mittelstand zuzuordnen. Haupthandelspartner sind dabei die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: So gehen mehr als 60 Prozent der deutschen Exporte in die EU-27, etwa 10 Prozent entfallen auf das restliche Europa, und 30 Prozent verlassen Europa.

Dies belegt die Bedeutung des europäischen Binnenmarkts – gerade auch für die kleinen und mittleren Unternehmen. Jedoch erbringen die deutschen KMU lediglich ein Fünftel des gesamten deutschen Exportumsatzes, und nur 5 Prozent der europäischen KMU haben Tochterunternehmen im EU-Ausland.

Hohe Kosten verhindern Auslandsengagement

In der Tat können die Kosten, die aufgrund der unterschiedlichen Rechtsform für Gründung und Unterhalt einer Tochter im EU-Ausland anfallen, prohibitiv hoch sein und unter Umständen verhindern, dass ein deutscher Mittelständler im EU-Ausland überhaupt tätig wird.

Wer beispielsweise eine kleine Tochterunternehmung mit lediglich zwei Angestellten in Belgien oder Italien gründen will, muss allein mit Notarkosten in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro rechnen.

Von denjenigen KMU, die dauerhaft Geschäfte im europäischen Ausland machen, nehmen mehr als 30 Prozent bei Schwierigkeiten aufgrund der Rechtsform regel-mäßig Rechtsberatung in Anspruch. Die dabei entstehenden jährlichen Kosten sind hoch; für weit mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen sind es mehr als 5.000 Euro.

EU-einheitliche Rechtsform würde Kosten senken

Daher scheint eine EU-weit einheitliche Rechtsform für KMU ein probates Mittel zur Erzielung europaweit einheitlicher Konzernstrukturen, zur relevanten Reduktion der Transaktionskosten und zur weiteren Integration des europäischen Binnenmarktes zu sein.

Da der Mittelstand 70 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitsplätze in der EU stellt, besteht hier sicherlich auch ein nicht zu vernachlässigendes Potenzial zur Entstehung von Arbeitsplätzen. Eine zügige Einführung der SPE wäre aus ökonomischer Sicht auf jeden Fall zu begrüßen.

Fazit: Schnelle Einigung im Sinne der KMU

Wegen einer sehr ähnlichen Mitbestimmungsdiskussion hatte man bereits zur Erarbeitung und Verabschiedung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) etwa 30 Jahre gebraucht. Es ist zu hoffen, dass der SPE nicht ein ähnliches Schicksal droht. Denn die beschriebenen Gewinne, die durch eine frühe Umsetzung der SPE entstehen können, sind zugleich die Verluste durch eine späte Umsetzung.

Die SE selbst ist für die KMU nicht geeignet. Dies liegt an Einschränkungen bei der Gründung und vor allem an der hohen Mindestkapitalanforderung von 120.000 Euro. Es lohnt sich dennoch ein kurzer Blick auf die Erfahrung, die mit der SE gemacht wurde. Diese wurde in Europa nur zögerlich angenommen, insbesondere auch wegen den „komplizierten Regeln der SE-Verordnung mit der kaum durchschaubaren Verknüpfung von europäischen und nationalem Recht“.

Paradebeispiel für verwässerte Ideen

Die SPE ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Mühlen der europäischen Gesetzgebung die Umsetzung einer breit unterstützten Idee zunächst verwässern und schließlich gar entwerten könnten.

Mit einer SPE, deren Statut auf sämtliche nationalen Partikularinteressen Rücksicht nimmt, dadurch die EU-weite Einheitlichkeit verliert und deswegen bei den Unternehmen keine oder nur geringe Akzeptanz findet, ist niemandem geholfen. Der ökonomische Mehrwert, den eine sinnvoll ausgestaltete SPE unbestritten bringen könnte, sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass die geplante intensive Befassung der belgischen EU-Ratspräsidentschaft mit der SPE zu einer annehmbaren Verordnung und zur endgültigen Einigung noch 2010 führt.

Die vollständige Analyse mit mehreren Grafiken finden Sie hier.

Autor der Analyse, die EURACTIV.de vorab zur Verfügung gestellt wurde, ist Andreas Bernecker, Deutsche Bank Research (Economic & European Policy)