Europaabgeordnete wollen Mitspracherecht bei Übermittlung von Passagierdaten [DE]

Nachdem der Europäische Gerichtshof  die Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA für rechtswidrig erklärt hat, will das Europäische Parlament nun an den Neuverhandlungen mit den USA teilnehmen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof  die Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA für rechtswidrig erklärt hat, will das Europäische Parlament nun an den Neuverhandlungen mit den USA teilnehmen.

Zur Zeit werden über alle Passagiere, die in die USA fliegen, personenbezogene Daten – unter anderem Informationen über Kreditkarten, Vielfliegerprogramme, Telefonnummern und mehr – an die Behörden der USA übermittelt. Gemäß dem Urteil  des Gerichtshofes vom 30. Mai 2006 muss diese Praxis bis zum 30. September 2006 beendet werden. 
Die USA verlangen den Datentransfer als Voraussetzung für die Teilnahme an dem so genannten „Visa Waiver“-Programm, das Visumantragsverfahren erleichtert. Die Verhandlungen über den Umgang mit Passagierdaten und die Frage, wie der Datenschutz gewährt werden kann, müssen in kürze aufgenommen werden, wenn vermieden werden soll, dass EU-Bürger im Herbst wochenlang warten müssen, bevor sie den Atlantik überqueren können. 
In einer an den Rat gerichteten Empfehlung, die von dem EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 13. Juli 2006 vorgelegt wurde, verlangen die Parlamentarier als Beobachter an den Verhandlungen zwischen der Kommission und den USA im Sommer teilnehmen zu dürfen. Sie fordern auch das Recht auf Mitbestimmung.

Die Abgeordneten empfehlen einen zweistufigen Ansatz zur Frage der Datenübermittlung.  Die Berichterstatterin, die holländische Liberale Sophia in’t Veld,  empfiehlt, dass ein erstes Abkommen darauf abzielen sollte, den transatlantischen Flugverkehr aufrecht zu erhalten bis das ursprüngliche Abkommen im November 2007 ausläuft. Danach sollte man sich auf eine „kohärentere“ Vorgehensweise einigen.

Um in dieser Frage zum Mitendscheidungsverfahren  zwischen Rat und Parlament übergehen zu können, würde es einer einstimmigen Entscheidung im Rat bedürfen.