Europas langer Weg zur Zahlungsrevolution
Zahlungen in 31 europäischen Ländern werden mit der vollständigen Umsetzung der ehrgeizigen EU-Richtlinie über Zahlungsdienste schneller, billiger und einfacher. Jedoch steigen einige Mitgliedsstaaten aus einigen Teilen des Regelwerks aus. Damit erschweren sie das Ziel von gleichen Ausgangsvoraussetzungen für alle.
Zahlungen in 31 europäischen Ländern werden mit der vollständigen Umsetzung der ehrgeizigen EU-Richtlinie über Zahlungsdienste schneller, billiger und einfacher. Jedoch steigen einige Mitgliedsstaaten aus einigen Teilen des Regelwerks aus. Damit erschweren sie das Ziel von gleichen Ausgangsvoraussetzungen für alle.
In der Praxis werden alle Bankinstitute ihre Zahlungen so schnell wie ihre Wettbewerber liefern müssen, unabhängig vom Standort des Instituts oder von der Art der Zahlung (inländisch oder grenzüberschreitend).
Der neuen Richtlinie zufolge sollen Zahlungen innerhalb von zwei oder weniger Arbeitstagen statt bisher fünf stattfinden. Die Richtlinie ist in allen 31 teilnehmenden Ländern bis auf 11 umgesetzt worden.
Die Richtlinie über Zahlungsdienste wird in der EU-27 und zusätzlich in der Schweiz und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen gelten.
Mehr Sicherheit bei Betrugsfällen
In Betrugsfällen kann das Geld acht Wochen nach der Zahlung zurückgefordert werden. Und wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, verfügt der Nutzer – ob Einzelhändler oder Verbraucher – über eine Rechtsgrundlage, um dagegen etwas zu unternehmen.
Obwohl auf dem Papier die Vorzüge der Richtlinie überwiegen, sind sich Beobachter darin einig, dass die Richtlinie letztendlich Banken und Kreditkartenunternehmen zu Lasten von Einzelhändlern und Verbrauchern bevorzugt, die das System nutzen werden.
Ausnahmen und schwache Regeln
Kritikern zufolge liegt die Schwäche der Richtlinie in ihren möglichen Ausnahmen, mit denen Mitgliedstaaten die Wahl überlassen wird, welche Teile der neuen Regeln sie umsetzen wollen und welche Regeln für sie am vorteilhaftesten sein werden.
„Am Ende könnten die Kunden die Kosten für verlorene oder gestohlene Karten übernehmen müssen”, sagte Marc Rothemund von der Brüsseler Denkfabrik Centre for European Policy Studies (CEPS) gegenüber EURACTIV.
Wenn Zahlungskarten verloren gehen oder gestohlen werden, können die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob der Zahlende für die Kosten der gestohlenen Karte haftbar sind.
Die Verbraucherorganisation BEUC argumentiert, dass die Regel der Richtlinie für Betrugsfälle, nach der ein Zahlender sein Geld bis zu acht Wochen nach der Zahlung zurückfordern kann, nicht gut genug sei.
„Dies ist eine vorbeugende und keine heilende Maßnahme”, sagte Anne Fily von BEUC in Brüssel.
Das alte Entgelt-Problem
EuroCommerce, ein Einzelhandelsverband in Brüssel, hat sich schon lange bei der Europäischen Kommission auseinandergesetzt, um sogenannten multilateralen Interbankenentgelten (MIF) ein Ende zu bereiten, die Händler zahlen müssen, wenn sie Zahlungen von bestimmten Karten annehmen. Diese Gebühren sind auf Kreditkarten höher als auf Debitkarten.
„Händler sollten Entschädigungsrechte haben, da sie für jede Transaktion Gebühren von bis zu zehn Prozent haben”, argumentiert Cecile Gregoire von EuroCommerce.
EuroCommerce, das während der Ausarbeitung der Richtlinie konsultiert wurde, bestand auf einem „Aufschlagrecht für Händler”, um die entstandenen Kosten eines MIF auf einer Kartenzahlung auszugleichen.
Dies wurde jedoch ebenfalls Gegenstand einer Ausnahmeregelung. So gehören Deutschland, Frankreich und Italien bereits zu den Staaten, die ein entsprechendes Recht für Händler abgelehnt haben.
„Die meisten Händler wollen nicht in der Lage sein, Aufschläge erheben zu müssen, weil es sie bei den Kunden unbeliebt macht”, fügte Gregoire hinzu.
Zweck verfehlt
Der Daseinsgrund für die Richtlinie ist eine Steigerung des Wettbewerbs. Bisher hat sie jedoch laut Kritikern innerhalb von Denkfabriken, EuroCommerce und sogar der Europäischen Kommission genau das Gegenteil erreicht. Dies gelte insbesondere für den Kartenmarkt.
Gregoire von EuroCommerce geht davon aus, dass sich der Kartenmarkt konzentrieren wird und die V-Pay-Karte von Visa sowie die Maestro-Karten von MasterCard den Markt übernehmen werden.
Bereits seit 2005 haben die Banken die Vorteile darin erkannt, Karten auszugeben, die eine höhere Verbreitung und höhere MIF haben.
Infolgedessen wurde das alte nationale britische System Swift durch Maestro ersetzt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie über Zahlungsdienste hat anderen einstigen Systemen in der EU wie das niederländische PIN- und das belgische Bancontact-System dasselbe Schicksal ereilt.
Datenschutz
Kreditkartenunternehmen argumentieren, dass die neuen EU-Regeln die Frage der Betrugsbekämpfung nicht angehen.
Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, sich für die Einhaltung weniger stringenter Regeln zu Verbraucherschutz und der sicheren Nutzung von elektronischen Zahlungsinstrumenten zu entscheiden.
Wie Marc Temmerman von VISA gegenüber EURACTIV sagte, können aufgeflogene Betrüger zudem einfach ihre Geschäfte aufgeben und zu einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsinstitut wechseln, weil es für Banken keine Verpflichtungen zum Datenaustausch und zur Erkennung von Betrug gibt.
Die Frage wird derzeit auf Ebene der Mitgliedstaaten behandelt. Kartenunternehmen fordern, dass die EU Regeln annehmen soll, nach denen die Einzelheiten von Betrugsfällen ausgetauscht werden können.
Potenzial für mehr Zersplitterung
Marc Rothemund vom CEPS argumentiert, dass Märkte instabile Mechanismen sind und die Richtlinie zu einer stärkeren Zersplitterung führen könne.
„Die Richtlinie über Zahlungsdienste ist ein sehr ehrgeiziger Versuch der EU, einen vielfältigen und komplexen Markt zu harmonisieren, ohne die bereits existierenden Mechanismen zu stören“, sagte Rothemund gegenüber EURACTIV.
So führe die Richtlinie zum Beispiel neben bereits existierenden Zahlungsformen wie Kreditkarten und elektronisches Geld neue so genannte ‚Zahlungsinstitutionen’ ein. Dadurch könnten Rothemund zufolge ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Zahlungsbereich geschaffen werden.
Zahlungsinstitutionen können in der Praxis Mobilfunkanbieter oder Versorgungsunternehmen sein. Damit unterliegen sie nicht denselben Aufsichtsregeln und Kapitalerfordernissen wie Institutionen im Bereich des elektronischen Geldes und könnten daher Rothemund zufolge ihnen gegenüber einen Wettbewerbsvorteil haben.
Und SEPA?
Sobald die Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt haben, können sie dann den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) einführen, eine freiwillige Initiative des Bankwesens, mit der dieselben Standards auf Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten gelten sollen.
Bisher ist die Einführung von SEPA jedoch schleppend verlaufen. Sechs Länder haben bereits um mehr Zeit gebeten, um das SEPA-System in ihren nationalen Banken umzusetzen.
Estland, Griechenland, Lettland, Polen, Schweden und Finnland werden nächstes Jahr bereit sein, bestätigte der Direktor.
Laut Elemar Tertak von der Europäischen Kommission wird SEPA in Schweden und Finnland als Projekt mit niedriger Priorität betrachtet, weil ihre jeweiligen Finanzministerien nur über begrenzte Ressourcen zur Einführung des Systems verfügen.
Die kürzere Verzögerung in den genannten vier osteuropäischen Ländern geht auf „technische Probleme” zurück.
Tertak zufolge wird Nachzüglern, welche die vereinbarten Zeitpläne nicht einhalten, ein Vertragsverletzungsverfahren bevorstehen.
Hintergrund:
Nach monatelangen heftigen Debatten wurde die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD) schließlich im März 2007 vom EU-Ministerrat angenommen .
Die PSD zielt darauf ab, einen echten europäischen Markt für Zahlungsverkehr zu schaffen und die Kosten für Zahlungen für Verbraucher und Zahlungsinstitute zu verringern. Aus Sicht der Anwender würden die Zahlungen effizienter werden und die Institutionen wären in der Lage, eine größere Menge von Zahlungen durchzuführen.
In der Praxis werden alle Institute Zahlungen so schnell und mit den gleichen Werkzeugen wie ihre Wettbewerber anwenden müssen, unabhängig vom Standort der Bank (oder des Zahlungsinstituts) und von der Art der Zahlung (inländische oder grenzüberschreitend). Die PSD wird in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen gelten.
EURACTIV.com (Brüssel)
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European Commission: Payment Services Directive (PSD) [FR} [DE]