Freie Werkstätten kritisieren Autohersteller für teure Reparaturdaten

Die EU müsse Autohersteller dazu verpflichten, fahrzeug-generierte Daten mit unabhängigen Werkstätten zu teilen, um zu verhindern, dass die Kosten für Autobesitzer:innen in die Höhe getrieben werden, fordern freie Werkstätten.

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Die Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge läuft am 31. Mai 2023 aus. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/mechanic-working-on-diesel-filter-close-298682093" target="_blank" rel="noopener">Photology1971/Shutterstock.com</a>]

Die EU müsse Autohersteller dazu verpflichten, fahrzeug-generierte Daten mit unabhängigen Werkstätten zu teilen, um zu verhindern, dass die Kosten für Autobesitzer:innen in die Höhe getrieben werden, fordern freie Werkstätten.

Autobauer sagen jedoch, dass die Fahrzeugdaten ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, wenn sie nicht korrekt verwaltet werden.

Der Streit über die Bereitstellung von Daten ist entstanden, da die EU-Kommission erwägt, die Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (GVO) um fünf Jahre zu verlängern, ein Gesetz, das den Wettbewerb bei Fahrzeugreparaturen und -dienstleistungen fördern soll.

Moderne Autos erzeugen eine große Menge an Daten im Fahrzeug, die es ihnen ermöglichen, mechanische Probleme schnell und genau zu erkennen. Mit diesen Daten können die Werkstätten die meisten Probleme bei einer Vielzahl von Marken und Modellen leicht beheben.

Unabhängige Werkstätten berichten jedoch, dass die Autohersteller die Daten nur ungern zur Verfügung stellen und oft hohe Preise für die Bereitstellung der Daten verlangen. Stattdessen würden die Daten bevorzugt ihrem offiziellen Wartungsnetz und großen Technologieunternehmen zur Verfügung gestellt, die mit den Herstellern an datengesteuerten Dienstleistungen arbeiten.

Autodaten gelten als äußerst lukrativ, und es wird erwartet, dass datenbasierte Dienstleistungen den Herstellern zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe bescheren werden.

Eine von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geleitete Aktualisierung der GVO wird sich unter anderem mit dem Thema der von Fahrzeugen generierten Daten befassen und neue Leitlinien für die Datenbereitstellung hinzufügen.

Nach Angaben der Kommission wird in den aktualisierten Vorschriften „klargestellt“, dass von Fahrzeugen erzeugte Daten „ein wesentlicher Input für Reparatur- und Wartungsdienste sein können“.

Dies würde bedeuten, dass die derzeitigen Regeln für die Bereitstellung von Informationen für die Autoreparatur auf Daten ausgedehnt werden, die von Autosensoren erzeugt werden.

Abgesehen von dieser Aktualisierung hat eine Bewertung der Kommission ergeben, dass es „in den letzten zehn Jahren keine wesentlichen Entwicklungen gegeben hat, die eine umfassende Überarbeitung der GVO-Regelung rechtfertigen würden“.

Daten-‚Krümel‘

Nach Ansicht von Figiefa, einem Verband, der Unternehmen des Kfz-Ersatzteilmarktes vertritt, geht die Aktualisierung der GVO jedoch nicht weit genug. Stattdessen fordert der Verband ein neues Gesetz, das speziell auf die von Fahrzeugen generierten Daten abzielt – ein Thema, das die Kommission ihrer Meinung nach vernachlässigt hat.

„Wir haben den Eindruck, dass das Mobilitätsreferat der [EU-Wettbewerbsbehörde] hier nicht ehrgeizig genug ist“, sagte Sylvia Gotzen, Geschäftsführerin von Figiefa, gegenüber EURACTIV.

Während der Verband die Erweiterung der GVO-Leitlinien begrüßt, argumentiert Figifea, dass „andere Zutaten“ benötigt werden, um wettbewerbsfähige Reparaturen und Dienstleistungen anzubieten.

Auch nach der Aktualisierung werden die Live-Daten weiterhin direkt an die Autohersteller und ihr autorisiertes Netzwerk gehen, sodass unabhängige Unternehmen mit „Brosamen“ zurückbleiben, so Gotzen.

Figiefa behauptet außerdem, dass die Autohersteller irreführende Formulierungen im Zusammenhang mit Garantien verwenden und den Kund:innen damit suggerieren, dass die Inanspruchnahme einer unabhängigen Werkstatt eine mögliche Verletzung der Bedingungen darstellt.

Der Branchenverband fordert, dass die EU die Regeln für die Formulierung von Garantien verschärft.

„Die nationalen Wettbewerbsbehörden haben auf das Problem hingewiesen, dass die Autohersteller den Kund:innen immer noch weismachen, dass sie sich für die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge und die Aufrechterhaltung der Garantie immer an das Fahrzeugherstellernetz wenden müssen“, sagte Gotzen.

„Wir sind der Meinung, dass die Fortsetzung [der GVO] ohne jegliche Verbesserung eine verpasste Gelegenheit ist“, fügte sie hinzu.

Auswirkungen auf die Verbraucher

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC schloss sich der Forderung nach spezifischen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Fahrzeugdaten an und argumentierte, dass die GVO nicht ausreiche, um das Thema zu behandeln.

„Die Verzögerung bei der Vorlage eines solchen Gesetzes wird es den Autoherstellern und Technologiekonzernen ermöglichen, von einer Regelungslücke zu profitieren und ihren unfairen Vorteil auszubauen“, sagte Robin Loos, Referent für nachhaltigen Verkehr bei BEUC. „Die Folgen für die Verbraucher:innen zeichnen sich bereits ab“, so Loos.

Die FIA, ein internationaler Verband von Automobilclubs, fordert, dass die Kommission technische Hindernisse für unabhängige Werkstätten beseitigt, indem sie beispielsweise eine stärkere Standardisierung der Daten durchsetzt. Derzeit kann jeder Fahrzeughersteller Daten in einem anderen Format zur Verfügung stellen, was zu Schwierigkeiten für Werkstätten führt, die eine Vielzahl von Modellen warten.

„Ein FIA-Mobilitätsclub könnte mit Kosten von über 140 Millionen Euro konfrontiert werden, wenn er auf Herstellerinformationen zugreift, um Reparatur- und Wartungsdienste für 40 verschiedene Marken anzubieten. Das alles erfordert zusätzlichen Aufwand, Kosten, Zeit und Geld und schränkt den fairen Wettbewerb ein“, erklärte ein FIA-Sprecher gegenüber EURACTIV.

Die FIA warnte auch, dass der „exorbitante Preis“, den die Hersteller für zur Reparatur notwendigen Informationen verlangen, „es unabhängigen Werkstätten unmöglich machen würde, denselben Service zu bieten, den sie heute anbieten“.

Auch die Zulieferer von Kfz-Teilen äußerten sich besorgt über den ihrer Meinung nach fehlendem Wettbewerb in diesem Sektor.

CLEPA, eine Organisation, die Automobilzulieferer vertritt, erklärte gegenüber EURACTIV, dass Zulieferer oft von Lizenzen und geistigen Eigentumsrechten der Automobilhersteller abhängig seien.

„In vielen Fällen werden solche Lizenzen nicht oder nur mit Verzögerung oder zu unangemessenen Kosten erteilt“, sagte Frank Schlehuber, CLEPA Senior Consultant for Market Affairs.

„Daher sollte bei einer künftigen Überarbeitung der GVO die Wettbewerbsperspektive im Vordergrund stehen, um ein faires und ausgewogenes Angebot für die Verbraucher zu gewährleisten.“

Immer noch zweckmäßig

Autohersteller Volkswagen erklärte auf Nachfrage von EURACTIV, dass die derzeitige Verordnung „nach wie vor zweckmäßig“ sei und einen „klaren Rechtsrahmen“ biete.

„Wir begrüßen daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Gültigkeit der Verordnung für den Kraftfahrzeugsektor um fünf Jahre zu verlängern“, sagte ein Sprecher von Volkswagen.

Eine Anfrage bei ACEA, einer Organisation, die die europäischen Automobilhersteller vertritt, blieb zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) verwies auf sein eigenes Datenaustausch-Konzept ADAXO, welches einen „diskriminierungsfreien“ Datenzugang auch für Drittanbieter sicherstellen soll.

Die aktualisierte GVO wird voraussichtlich am 1. Juni 2023 in Kraft treten.

[Zusätzliche Berichterstattung von Jonathan Packroff. Bearbeitet von Frédéric Simon.]