HRE-Aktionäre werden zwangsenteignet

Die Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ist nahezu perfekt. Der Bund wird seine Aktien-Beteiligung auf 90 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft aufstocken. Einige Aktionäre werden wohl gegen die Enteignung klagen.

© Thorsten Freyer / PIXELIO
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Die Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ist nahezu perfekt. Der Bund wird seine Aktien-Beteiligung auf 90 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft aufstocken. Einige Aktionäre werden wohl gegen die Enteignung klagen.

Bisher hält der staatliche Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin etwa 47,3 Prozent an HRE. SoFFin wird also weitere 986,5 Millionen Aktien zum Ausgabebetrag von 3 Euro pro Aktie zeichnen. Der Staat steckt somit weitere 2,96 Milliarden Euro in den maroden Immobilienfinanzier.

„Der SoFFin wird wie geplant ein aktienrechtliches Squeeze-out-Verfahren einleiten, um nach der 100 %-igen Übernahme den Restrukturierungsprozess der HRE weiter vorantreiben zu können“, schreibt SoFFin am 2. Juni 2009 in einer Presseerklärung.

Noch vor der Zwangsübernahme hatten der US-Finanzinvestor Christopher Flowers und weitere Aktionäre mit Klagen gegen die Enteignung gedroht. Im Interview mit Die Welt am 2. Juni sagte Flowers, dass er sich alle rechtlichen Schritte offen halte. "Erstens haben wir Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Squeeze-out …  Auch Dutzende andere Banken in Europa oder den USA wären ohne Staatshilfe pleite. Trotzdem sind diese Häuser nicht plötzlich wertlos.“ Der Bund messe hier mit zweierlei Maß, so der Vorwurf von Flowers.

Hintergrund

Der Bund hält über den Staatsfonds SoFFin seit dem 4. Mai bereits 47,31 Prozent aller Aktien der HRE. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2009 setzte der Staatsfonds zudem eine Kapitalerhöhung durch, um eine Kapital- und Stimmenmehrheit von 90 Prozent an der HRE zu erreichen. Dieser Schritt kommt einer Enteignung des Finanzinvestor J.C. Flowers gleich, dem damit die Kontrolle über die Bank entzogen werden soll.

Wenn SoFFin die Immobilienbank übernimmt, so fallen sowohl HRE als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter die Kontrolle des Bundesfinanzministeriums.

Die Bundesregierung bemüht sich seit Monaten, die Kontrolle über die Immobilienbank zu bekommen, die sie bereits seit Herbst 2008 mit Milliardenbürgschaften am Leben hält. Die staatliche Bürgschaft von 35 Milliarden Euro für die HRE war von der EU-Kommission im Oktober 2008 genehmigt worden.

Inzwischen nimmt die HRE Hilfen von über 100 Milliarden Euro in Anspruch. Der Staat bürgt dabei mit 87 Milliarden, um die Bank vor dem Zusammenbruch und das deutsche Finanzsystem vor dem Chaos zu bewahren.

Seit wann wusste Steinbrück von der HRE-Krise?

Bei den Milliarden-Hilfen Deutschlands an die HRE schaut nicht nur die EU genauer hin. Bereits am 23. April 2009 hat der Bundestag gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Er soll klären, ob getroffene oder unterlassene Maßnahmen des Bundesfinanzministerium (BMF), des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Schieflage der HRE beigetragen haben.

Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob, inwieweit und seit wann die Bundesregierung, vor allem Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), über die Liquiditätsprobleme der HRE informiert war.

Mit SoFFin gegen die Krise

Auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise hat die Bundesregierung im Oktober 2008 ein Finanzmarktstabilisierungsgesetz erlassen und zugleich SoFFin eingerichtet.

SoFFin soll als staatliches Interventionsmittel die Folgen der derzeitigen Finanzkrise abwenden und das Finanzsystem in Deutschland stabilisieren. Zu diesem Zweck ist SoFFin auch befugt, Anteile an einzelnen Banken zu erwerben. SoFFin wird von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet und vom Bund durch das Bundesfinanzministerium kontrolliert.

Nachdem der HRE-Hauptaktionär abgelehnt hatte, die Kontrolle über die Immobilienbank aufzugeben, wurde vom Bund ein neues Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes erlassen. Es trat am 9. April 2009 in Kraft und ermöglicht dem Bund als letzte Möglichkeit auch die Enteignung – wenn dies zur Stabilisierung des Finanzmarktes unablässig ist. (mka)

Weitere Informationen

Europäische Institutionen
EU-Kommission: Kommission gibt Übernahme der HRE durch SoFFin frei (15. Mai 2009)
EU-Kommission: Kommission nimmt Rettungspaket für Hypo Real Estate unter die Lupe (7. Mai 2009)
EU-Kommission: Kommission genehmigt Rettungspaket für die Hypo Real Estate (2. Oktober 2008)

Deutsche Institutionen
SoFFin: SoFFin hält nach Kapitalerhöhung 90 Prozent an HRE (2. Juni 2009)
SoFFin: Finanzmarktstabiliserungsergänzungsgesetz (April 2009)
Bundestag: Vorgänge um die Hypo Real Estate sollen auf den Prüfstand (6. Mai 2009)
Bundestag: Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate (7. April 2009)

Wirtschaft
HRE: Aktionäre der Hypo Real Estate stimmen Kapitalerhöhung mit großer Mehrheit zu (2. Juni 2009)
Hypo Real Estate: Stellungnahme zum Prüfverfahren durch die Kommission (7. Mai 2009)

In der Medien
Spiegel Online: HRE-Rettung: Kaltblütiger Schacher im Angesicht des Abgrunds