Hypo-Alpe-Adria-Bank: Abbaugesellschaft fixiert

Während auf EU-Ebene unverändert über die Nachfolge von José Manuel Barroso gestritten wird, hat die Regierung in Wien bei einem finanzpolitischen Thema, das seit einiger Zeit auch die EU beschäftigt, eine Entscheidung getroffen. Nach monatelangen Diskussionen steht nun endgültig fest, dass die Hypo-Alpe-Adria-Bank von einer sogenannten Abbaugesellschaft aufgefangen wird. Der entsprechende Beschluss wurde von der österreichischen Regierung gefasst.

Euractiv.de
Das Hauptquartier der Hypo Alpe Adria Bank im österreichischen Klagenfurt. Foto: dpa
Das Hauptquartier der Hypo Alpe Adria Bank im österreichischen Klagenfurt. Foto: dpa

Während auf EU-Ebene unverändert über die Nachfolge von José Manuel Barroso gestritten wird, hat die Regierung in Wien bei einem finanzpolitischen Thema, das seit einiger Zeit auch die EU beschäftigt, eine Entscheidung getroffen. Nach monatelangen Diskussionen steht nun endgültig fest, dass die Hypo-Alpe-Adria-Bank von einer sogenannten Abbaugesellschaft aufgefangen wird. Der entsprechende Beschluss wurde von der österreichischen Regierung gefasst.

Der Ministerrat hat heute ein entsprechendes Sondergesetz verabschiedet, das nun nur noch vom Parlament beschlossen werden muss, um ab Herbst dieses Jahres in Kraft zu treten. Die Abbaueinheit, die nun in Form einer Holding beim Finanzministerium angesiedelt wird, soll rund 17 Milliarden Euro verwerten. Mitbeteiligt daran werden Gläubiger von 890 Millionen Euro landesbehaftetem Nachrangkapital ebenso wie die frühere Hypo-Mutter BayernLB mit 800 Millionen Euro. Unabhängig von der Entscheidung der Regierung wird gerichtlich noch auf vielen Schauplätzen weitergestritten. So auch mit dem Freistaat Bayern, hier wird aber letztlich ein Generalvergleich angestrebt.

Welche Gesellschaft konkret den Abbau der Hypo-Lasten besorgen wird, steht zwar nicht im Gesetz, auch die konkrete Abbausumme fehlt noch. Die entsprechenden konkreten Festlegungen werden aber nun rasch, nachdem die grundlegende Entscheidung getroffen wurde, folgen. Die staatliche ÖIAG-Holding, die wichtige Beteiligungen der Republik verwaltet und laut Regierungsprogramm neu strukturiert werden soll, war zwar ursprünglich als „Heimathafen“ für die Hypo-Abbaugesellschaft vorgesehen, kommt dafür nun nicht mehr in Frage. Die Altlasten der Hypo-Bank wären nur eine nicht zu verantwortende Hypothek für eine Neuformierung der ÖIAG, heißt es dazu. Kärnten wiederum wehrt sich vor allem dagegen, dass der aus dem Verkaufserlös der Kärntner Hypo-Bank an die Bayern LB resultierende „Zukunftsfonds“ in der Höhe von 500 Millionen Euro an die Abbaugesellschaft fließen muss.

Nachrangige Gläubiger werden miteinbezogen

Von der alten Hypo-Bank bleibt der Republik jetzt noch das Balkannetzwerk übrig, das bis 2015 verkauft sein muss. Auch die Hypo Italien, die kein Neugeschäft mehr abwickeln darf, bleibt bestehen und soll „verwertet“ werden. Während es für das Balkannetzwerk ernstzunehmende Angebote gibt, die bereits geprüft werden, so ist die Zukunft der italienischen Tochter noch ungewiss.

Vor allem nachrangige Gläubiger werden freilich mit dem „Sanierungsweg“, den die Regierung eingeschlagen hat, wenig Freude haben. Man rechnet daher schon jetzt damit, dass diese den Rechtsweg beschreiten werden. In Regierungskreisen reagiert man auf diese „Androhung“ gelassen und meint nur, Österreich sei eben ein Rechtsstaat. Und auch dass Österreich mit der nun getroffenen Lösung ein Reputationsproblem bekommen könnte, sieht man nicht wirklich, denn schließlich sei die Entscheidung zur Gläubigerbeteiligung nicht überraschend gekommen. Insbesondere aber wird damit einer seit Wochen in der Öffentlichkeit geführten Diskussion Rechnung getragen, die in der Forderung gipfelte, dass die Hauptlast der Hypo-Sanierung nicht (nur) auf die Steuerzahler übertragen werden darf.