Interview: Vorsicht bei EU-Verbraucherregeln für Finanzdienstleistungen [DE]
Nationale Traditionen im Bereich Verbraucherschutz sollten nicht ohne weiteres beiseite gelegt werden, um auf diese Arte einen einheitlichen Markt für Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu schaffen, so die Berichterstatterin des Parlaments Ieke van den Burg im Interview mit EURACTIV.
Nationale Traditionen im Bereich Verbraucherschutz sollten nicht ohne weiteres beiseite gelegt werden, um auf diese Arte einen einheitlichen Markt für Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu schaffen, so die Berichterstatterin des Parlaments Ieke van den Burg im Interview mit EURACTIV.
„Die Europäische Union hat eine Reihe von Mindestnormen für Verbraucherschutzregeln vorgelegt sowie ein freiwilliges 28. System für vereinfachte gesamteuropäische Produkte“, sagte die sozialdemokratische Europaabgeordnete und Berichterstatterin für die Reaktion des Parlaments auf den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP), Ieke van den Burg.
Sie fügte jedoch hinzu, dass eine vollständige Harmonisierung oder eine gegenseitige Anerkennung auf Grundlage des Herkunftslandes „nicht wünschenswert“ sei, da nationale Traditionen und Kompetenzen im Hinblick auf Verbraucherschutz geachtet werden müssten. Eine der größten Befürchtungen ist, dass eine vollständige Harmonisierung schlussendlich zu weniger Schutz führen könnte.
Ihr Ansatz steht in Widerspruch mit dem, was die Kommission während einer öffentlichen Anhörung zum Thema Privatkundendienstleistungen im vergangenen Jahr vorgelegt hat. Damals hatte sich Jörgen Holmquist, Generaldirektor der GD Binnenmarkt, für die Annahme EU-weiter, harmonisierter Verbraucherschutzregeln ausgesprochen (EURACTIV vom 19. September 2007). Seiner Meinung nach seien die Verbraucherschutzregeln in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich und dies sei ein ‚beträchtliches Hindernis’ für die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz des Marktes für Finanzdienstleistungen für Privatkunden.
Van den Burg betonte jedoch: „Wir sollten nicht zu ehrgeizig sein. Privatkundendienstleistungen sind, und werden auch weiterhin, vorrangig eine innenpolitische Angelegenheit der Mitgliedstaaten sein. Verbraucher werden sich für das entscheiden, mit dem sie vertraut sind.“
Der Binnenmarkt sollte als ein „Instrument für die Verbraucher“ verstanden werden, nicht „nur als ein Mittel, um die Position einiger Finanzinstitute zu stärken, die ihren Einflussbereich innerhalb der Europäischen Union ausweiten wollen, ohne sich an all die verschiedenen Regeln anpassen zu müssen“, warnte van den Burg. Sie ist der Meinung, wenn man Verbraucher besser über die zahlreichen, bestehenden Finanzprodukte sowie über die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Risiken informiere, könne dies die Notwendigkeit stärkerer Verbraucherschutzmaßnahmen aufwiegen.
„Bildung über das Finanzwesen sollte Teil der Grundschulbildung sein. Kindern muss gelehrt werden, wie Finanzprodukte funktionieren und was die Konsequenzen wären, wenn sie sich entschieden, von Finanzdienstleistungen Gebrauch zu machen. Jugendliche heutzutage nehmen teure Kredite auf, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein“, so van den Burg. Sie räumte jedoch ein, dass Bildung, wie gut diese auch immer sei, nicht vollständig den Verbraucherschutz ersetzen könne.
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