Keinen Euro nach Athen tragen

Aus währungsökonomischer Sicht ist ein von Euro-Mitgliedsstaaten getragener Bail-out strikt abzulehnen. Aus juristischer Sicht ist er sogar unzulässig. Ein Plädoyer von Experten der Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg gegen Hilfen durch Euro-Anleihen oder einen Europäischen Währungsfonds.

Griechische Bewährungsprobe für Währungskommissar Olli Rehn (Foto: dpa)
Griechische Bewährungsprobe für Währungskommissar Olli Rehn (Foto: dpa)

Aus währungsökonomischer Sicht ist ein von Euro-Mitgliedsstaaten getragener Bail-out strikt abzulehnen. Aus juristischer Sicht ist er sogar unzulässig. Ein Plädoyer von Experten der Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg gegen Hilfen durch Euro-Anleihen oder einen Europäischen Währungsfonds.

Ein solcher Bail-out, also die Schuldenübernahme und finanzielle Unterstützung, ist mit enormen Kosten für die Glaubwürdigkeit des Euro-Raums verbunden und kann die fundamentalen Probleme Griechenlands ohnehin nicht lösen. Er schwächt die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und erschwert damit die Glaubwürdigkeit einer auf Geldwertstabilität ausgerichteten Geldpolitik.

Der einzige Vorteil eines Bail-out liegt in der vorübergehenden Verhinderung einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands. Ob dieses Szenario aber eintreten wird, kann derzeit nicht ernsthaft vorhergesagt werden. Droht eine solche Zahlungsunfähigkeit dennoch, ist die Unterstützung durch den IWF einem Bail-out durch Euro-Staaten vorzuziehen.

Grundprobleme der Euro-Zone

Die Euro-Zone leidet unter zwei Grundproblemen: einem Mangel an fiskalischer Disziplin und einem Auseinanderdriften der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Euro-Staaten.

Die Griechenlandkrise belegt das Scheitern des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Erforderlich ist ein neuer Automatismus bei den Sanktionen des Paktes, der politische Rücksichtnahme im Ministerrat erschwert. Die automatische Reduzierung von Stimmrechten im Ministerrat bei der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens könnte eine solche Sanktion sein.

Gemeinsame Euro-Anleihen oder die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds sind der falsche Weg. Dort, wo Schulden geteilt werden,  sinkt die Eigenverantwortung. Das Ergebnis sind höhere, nicht niedrigere Schulden.

Anpassung nach unten

Die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, ist Aufgabe einer jeden Regierung. Der Wettbewerb zwischen Mitgliedsstaaten kann hier mehr leisten als eine „Europäische Wirtschaftsregierung“. Unter einer EU-Wirtschaftsregierung droht sich eine Anpassung nach unten durchzusetzen, indem Länder mit einer schwachen Wettbewerbsfähigkeit auf andere Euro-Staaten Druck ausüben, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu reduzieren.

Viele der momentan diskutieren Vorschläge – Bail-out, Europäischer Währungsfonds, Europäische Wirtschaftsregierung – dienen nur bei einer oberflächlichen Betrachtung der europäischen Integrationsidee. Bei näherer Betrachtung schaden sie der Stabilität des Euros und der Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Zone.

Organklage vor Bundesverfassungsgericht

Ein Bail-out für Griechenland durch andere Mitgliedstaaten ist aber auch nicht mit dem Europarecht vereinbar. Ob es sich dabei um direkte finanzielle Zuwendungen, Bürgschaften, Garantien, Euroanleihen oder Hilfe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt, ist unerheblich.

Beteiligt sich die Bundesregierung dennoch und ohne Zustimmung des Bundestages an einem auf Art. 352 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützten finanziellen Beistand für Griechenland, steht jedem Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht offen.

Gefahr von unfinanzierbarer Dynamik

Die finanziellen Konsequenzen eines Bail-out für Griechenland dürfen nicht durch den Hinweis verharmlost werden, dass ein solcher einmaliger Bail-out für die übrigen Mitgliedsstaaten finanziell verkraftbar wäre.

Würde einem Mitgliedstaat in einer selbstverschuldeten Krise ein Bail-out gewährt, so hätte dies unmittelbare Anreizwirkungen auf weitere Staaten, die sich zwar (noch) nicht in einer akuten Krisensituation befinden, die aber aufgrund ihrer Haushaltslage und sonstigen ökonomischen Situation Gefahr laufen, Anwärter auf einen nächsten Bail-out zu sein. Würde einem Mitgliedsstaat ein Bail-out gewährt, wäre er weiteren Staaten kaum zu verweigern.

Zu wenig Reformdruck

Dies senkt den Reform- und Konsolidierungsdruck in den gefährdeten Mitgliedsstaaten. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Bail-out kein einmaliges Ereignis bleibt, sondern weitere Rettungsaktionen nach sich ziehen würde. Dies würde die Staaten, die überhaupt einen substanziellen finanziellen Beitrag zu einem Bail-out leisten könnten, bald überfordern, zumal die Haushaltlage in allen großen Volkswirtschaften durch die jüngste Wirtschaftskrise bereits angespannt ist.

Widerspruch gegenüber Olli Rehn

Aus diesen Gründen ist Währungskommissar Olli Rehn zu widersprechen. Dieser hält es für die internationale Glaubwürdigkeit der EU für entscheidend, dass die EU einen Zusammenbruch Griechenlands im Zweifelsfall abwendet. Aufgrund der zu erwartenden Folgeeffekte würde ein Bail-out für Griechenland die internationale Glaubwürdigkeit des Euros jedoch langfristig nicht erhalten, sondern verspielen. Dies sollte der Währungskommissar nicht zulassen.

Die Autoren:

Dr. Thiemo Jeck, Dr. Bert Van Roosebeke  und Jan S. Voßwinkel sind Experten des Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Die Studie wurde EURACTIV.de zu Verfügung gestellt.

Link:

CEP: Initiates file downloadKeinen Euro nach Athen tragen (März 2010)

www.cep.eu