KI-Gesetz: Ko-Berichterstatter streben erste Kompromissänderungsanträge an

Die Ko-Berichterstatter des Europäischen Parlaments haben am Donnerstag (7. Juli) die erste Reihe von Kompromissänderungsanträgen für das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) in Umlauf gebracht. Diese werden die Grundlage für eine technische Diskussion am Montag bilden.

EURACTIV.com
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Die führenden Europaabgeordneten verlangen von der Kommission, dass sie innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung technische Standards anfordert. In den Anträgen wäre festzulegen, dass die Standards mit anderen EU-Vorschriften, einschließlich sektoraler Vorschriften, in Einklang stehen und einfach umzusetzen sind. [[Walencienne/Shutterstock]]

Die Ko-Berichterstatter des Europäischen Parlaments haben am Donnerstag (7. Juli) die erste Reihe von Kompromissänderungsanträgen für das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) in Umlauf gebracht. Diese werden die Grundlage für eine technische Diskussion am Montag bilden.

Das KI-Gesetz hat über 3.000 Änderungsanträge in den Ausschüssen für Binnenmarkt und bürgerliche Freiheiten des Parlaments erhalten, die das Dossier gemeinsam leiten. Dieses Paket stellt den ersten Versuch dar, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Fraktionen zu erzielen. Allerdings spiegelt es vorerst nur die Ansichten der Ko-Berichterstatter wider.

„Die Ko-Berichterstatter haben gute Arbeit geleistet, um den am wenigsten kontroversen Teil zu finden“, sagte ein Beamter des Europäischen Parlaments gegenüber EURACTIV.

Die führenden Abgeordneten wollten noch vor der Sommerpause einige Fortschritte erzielen und sich im Herbst mit kontroverseren Themen befassen.

Verfahren zur Benachrichtigung der Behörden

Die wichtigste Änderung dieses Bündels von Kompromissänderungsanträgen besteht darin, dass die beiden Abgeordneten die Bestimmungen über die Ausnahme vom Konformitätsbewertungsverfahren vollständig entfernt haben.

Dieses Notfallverfahren würde es jeder nationalen Behörde ermöglichen, die Marktzulassung für ein KI-System, das im Falle der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit, des Umweltschutzes oder des Schutzes kritischer Infrastrukturen als wesentlich angesehen wird, vorübergehend zu umgehen.

Die übrigen Änderungen betreffen hauptsächlich das Verwaltungsverfahren und die Anforderungen für die Einrichtung der benannten Stellen. Diese Stellen sollen beurteilen, ob ein KI-System mit den EU-Vorschriften übereinstimmt, bevor es auf den Markt gebracht wird.

Die Parlamentarier fordern, dass die nationalen Behörden, die für die Zulassung und Überwachung der Arbeit dieser Konformitätsbewertungsstellen zuständig sind, über Personal verfügen, das für den Schutz der Grundrechte zuständig ist.

Diese Notifizierungsbehörden müssen die Europäische Kommission in Kenntnis setzen, wenn eine Konformitätsbewertungsstelle gemäß der Verordnung als angemessen eingestuft wird. Die Akkreditierung der Stelle kann von der EU-Exekutive oder einem anderen Mitgliedstaat innerhalb von zwei Wochen nach der Notifizierung angefochten werden.

Im Falle eines Widerspruchs würde die Kommission das betreffende Land zurate ziehen, doch Brüssel hätte durch die Verabschiedung von Sekundärrecht das letzte Wort. Die Kommission würde den Austausch von bewährten Praktiken zwischen den notifizierenden Behörden koordinieren.

Anforderungen an die notifizierten Stellen

Die benannten Stellen müssten für rechtzeitige Bewertungen sorgen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten und die Cybersicherheitsanforderungen der überarbeiteten Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2) erfüllen.

Die Konformitätsbewertungsstellen dürfen keinen Interessenkonflikt mit dem zu bewertenden KI-Anbieter haben, wobei für Anbieter von Hochrisikosystemen strenge Regeln gegen Drehtüren gelten. Dennoch können sie bei ihrer Bewertung KI-gestützte Werkzeuge verwenden.

Die Dauer der von den benannten Stellen ausgestellten Konformitätsbescheinigung wurde von fünf auf vier Jahre verkürzt. Die Bescheinigung kann ausgesetzt oder zurückgezogen werden, wenn die Stelle feststellt, dass das KI-System die Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Die nationalen Behörden müssen sicherstellen, dass die Anbieter von KI gegen die Entscheidung der benannten Stellen Einspruch erheben können, auch gegen die Entscheidung über eine bereits ausgestellte Bescheinigung.

Konformitätsdokumentation

Die Anbieter müssten ihre EU-Konformitätserklärung nur für Hochrisikosysteme aufbewahren, und zwar entweder für zehn Jahre oder für den gesamten Lebenszyklus des Systems, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Das Dokument muss die Einhaltung des KI-Regelwerks und des EU-Datenschutzgesetzes detailliert darlegen.

Hochrisiko-KI-Systeme, die die Konformitätsbewertung mit den KI- und Datenschutzvorschriften bestanden haben, würden vor ihrer Markteinführung mit der physischen oder digitalen Kennzeichnung der europäischen Konformität versehen.

Die CE-Kennzeichnung würde mit der Kennnummer der Stelle versehen, die die Konformität des Systems bescheinigt hat.

Die Anforderung, Hochrisiko-KI-Systeme in der öffentlichen Datenbank zu registrieren, wurde von den KI-Anbietern auf die öffentlichen Verwaltungsstellen ausgeweitet, die solche Systeme nutzen. Die öffentliche Datenbank soll auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Technische Standards

Die führenden Europaabgeordneten verlangen von der Kommission, dass sie innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung technische Standards anfordert. In den Anträgen wäre festzulegen, dass die Standards mit anderen EU-Vorschriften, einschließlich sektoraler Vorschriften, in Einklang stehen und einfach umzusetzen sind.

Außerdem soll „der Normungsprozess eine ausgewogene Vertretung der Interessen und eine wirksame Beteiligung aller relevanten Interessengruppen gewährleisten.“ Den Normungsorganisationen wurde nämlich vorgeworfen, der Zivilgesellschaft zu wenig Gehör zu schenken.

Sollte sich der Normungsprozess unangemessen verzögern oder der Antrag abgelehnt werden, könnte die Kommission im Wege der Sekundärgesetzgebung gemeinsame Spezifikationen für die Anforderungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz sowie aus anderen Gründen des öffentlichen Interesses annehmen.

Diese Spezifikationen würden in dem Moment auslaufen, in dem die entsprechenden Normen eingeführt werden. Die Kommission kann jedoch jederzeit Anforderungen erlassen, wenn besondere Grundrechtsbedenken bestehen.

Bei der Ausarbeitung solcher Spezifikationen müsste die EU-Exekutive die nationalen Behörden, Normungsgremien, Expert:innen und Industrievertreter:innen konsultieren, um zu begründen, warum sie nicht auf eine Norm zurückgreifen.

Der Präambel des Textes wurde ein Absatz hinzugefügt, in dem es heißt: „Wenn KI-Systeme am Arbeitsplatz eingesetzt werden sollen, sollten sich harmonisierte Normen auf technische Spezifikationen und Verfahren beschränken.“

[Bearbeitet von Alice Taylor]