Kommissar: Keine Ausnahmen bei Umweltmaßnahmen für Landwirte bis 2024

Die Europäische Kommission plant laut EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nicht, den Landwirten ein weiteres Jahr lang Ausnahmen von Umweltmaßnahmen zu gewähren. Die Lage am Getreidemarkt habe sich inzwischen verbessert.

Euractiv.com
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"Die Kommission hat nicht über eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen nachgedacht, weil sich die Situation auf dem Markt geändert hat", sagte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski am Donnerstag (31. August) im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/natureinclusive-circular-sustainable-agriculture-wild-flowers-1766178365" target="_blank" rel="noopener">Shutterstock</a>]

Die Europäische Kommission plant laut EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nicht, den Landwirten ein weiteres Jahr lang Ausnahmen von Umweltmaßnahmen zu gewähren. Die Lage am Getreidemarkt habe sich inzwischen verbessert.

Um den Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine entgegenzuwirken, hat die EU bereits in den Jahren 2022 und 2023 befristete Ausnahmen von bestimmten Umweltauflagen im Rahmen des EU-Subventionsprogramms für die Landwirtschaft, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), gewährt. Eine Koalition von Mitgliedstaaten hat sich kürzlich dafür eingesetzt, dass dies auch im Jahr 2024 gilt.

Die Lockerung der ökologischen Maßnahmen zielt darauf ab, die Getreideproduktionskapazitäten der EU zu maximieren, da nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine ein Mangel an Getreide befürchtet wird.

Konkret bedeutet dies, dass die befristeten Ausnahmen für die Fruchtfolge und die Nutzung von Brachflächen – also von landwirtschaftlichen Flächen, die für die biologische Vielfalt zur Verfügung stehen – von diesem auf das nächste Jahr verlängert werden.

Die Ausnahmeregelungen umfassen auch flexiblere Vorschriften für die Beweidung von Dauergrünland und die Bodenvorbereitung für den Anbau von Kulturpflanzen in den Herbst- und Wintermonaten 2023 und 2024.

Nach Ansicht des EU-Agrarkommissars ist es jedoch unwahrscheinlich, dass diese Regelungen verabschiedet werden.

Veränderte Umstände

„Die Kommission hat nicht über eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen nachgedacht, weil sich die Situation auf dem Markt geändert hat“, sagte er am Donnerstag (31. August) im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments.

Da es sich bei den bisherigen Ausnahmeregelungen um eine „Ausnahmesituation“ gehandelt habe, habe die EU-Kommission „nicht das Recht, einen weiteren Durchführungsbeschluss zu fassen.“ Eine Entscheidung, die Ausnahmen zu verlängern, würde daher „das gesamte Gesetzgebungsverfahren“ erfordern, erklärte er.

„Wir müssten den Basisrechtsakt ändern, weil wir keinen weiteren Durchführungsbeschluss fassen können. Das war nur damals möglich“, erklärte er.

Der Kommissar wies darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss in einem anderen Kontext gefasst wurde, in dem die Ausfuhren wichtiger Nahrungsmittel aus den beiden landwirtschaftlichen Zentren stark zurückgegangen waren und die Getreideproduktion in der EU aufgrund extremer Witterungsbedingungen voraussichtlich geringer ausfallen würde.

„Einige Mitgliedstaaten haben sogar ein Exportverbot verhängt – heute ist die Situation völlig anders, wir denken über Importverbote nach“, betonte er. Er fügte hinzu, dass die EU „vielleicht ihre Produktionsflächen nicht vergrößern sollte“, solange es einen Überschuss an Getreide gebe.

Im Gleichgewicht

Aus Insiderkreisen hieß es jedoch, die EU-Kommission sei noch dabei, ihre Entscheidung zu überprüfen.

„Das Zeitfenster für die Entscheidung schließt sich“, hieß es gegenüber EURACTIV. Die Kommission strebe eine Entscheidung „zu Beginn des Herbstes“ an, ergo innerhalb der nächsten paar Wochen.

Auf diese Weise werde die Entscheidung vor der Aussaat des Winter- und Frühjahrsgetreides und der Feldfrüchte getroffen, um eine maximale Wirkung zu erzielen, erklärte man.

Weiter hieß es, dass die Entscheidung in hohem Maße von Produktionsschätzungen abhänge und dass die EU-Kommission noch keine ausreichenden Informationen aus einigen Mitgliedstaaten habe, um die Entscheidung zu treffen.

Bis zu zehn Mitgliedstaaten sollen es angeblich versäumt haben, der Kommission Informationen über Produktion und Bestände zu übermitteln, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, der Kommission monatlich Daten über die privaten Bestände an wichtigen Lebens- und Futtermitteln zu übermitteln.

Umweltaktivisten würden es begrüßen, wenn die EU-Kommission die Entscheidung, die Ausnahmeregelungen nicht zu verlängern, offiziell bestätigen würde. Sie haben wiederholt davor gewarnt, dass es sich die EU angesichts der Klimakrise nicht leisten kann, die Umwelt auf dem Altar der Lebensmittelsicherheit zu opfern.

Anfang Juni forderten mehr als 100 Organisationen der Zivilgesellschaft die Kommission in einem gemeinsamen offenen Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen. In einer Studie zur Aussetzung der Maßnahmen, die Ende Mai von einer Koalition aus Umweltverbänden erstellt wurde, heißt es, die Maßnahmen seien weit hinter ihren Versprechungen zurückgeblieben.

Der EU-Landwirteverband COPA-COGECA, der auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen gedrängt hat, weil sich diese klimatischen Bedingungen auf das nächste Landwirtschaftsjahr auswirken werden, dürfte mit diesem Schritt jedoch nicht zufrieden sein.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]