Kommission: Folgen der Lockerung von Umweltregeln für Landwirtschaft unklar
Die EU-Kommission hat erklärt, sie habe noch kein klares Bild von den Auswirkungen ihrer umstrittenen Entscheidung, bestimmte Umweltauflagen im Rahmen des EU-Subventionsprogramms für die Landwirtschaft vorübergehend auszusetzen.
Die EU-Kommission hat erklärt, sie habe noch kein klares Bild von den Auswirkungen ihrer umstrittenen Entscheidung, bestimmte Umweltauflagen im Rahmen des EU-Subventionsprogramms für die Landwirtschaft vorübergehend auszusetzen.
Während der Sitzung des Sonderausschusses für Landwirtschaft (SCA) am Montag (12. September) im Vorfeld des bevorstehenden informellen Treffens der EU-Agrarminister:innen am Freitag habe der Kommissionsvertreter den Mitgliedern erklärt, es sei „zu früh, um über die konkreten Auswirkungen zu spekulieren“, so eine EU-Quelle gegenüber EURACTIV.
Stattdessen benötige die EU-Exekutive „mehr Details“, bevor sie die Auswirkungen bewerten könne, so der Vertreter. Insbesondere müsse die Kommission erst einmal verstehen, wie die Landwirt:innen die neuen Regelungen nutzen werden.
„Das Hauptaugenmerk des Gesprächs lag darauf, wie diese Ausnahmeregelungen von den Landwirt:innen umgesetzt werden und in welchem Mitgliedstaaten – aber ohne diese Informationen ist unklar, welche Auswirkungen dies auf die Lebensmittelproduktion auf EU-Ebene haben wird“, so die Quelle gegenüber EURACTIV.
Die EU-Exekutive kündigte bereits im Juli an, dass die Ausnahmeregelungen für wichtige Umweltauflagen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis 2023 verlängert werden würden, um die Getreideproduktionskapazitäten der EU zu maximieren und so die durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine entstandenen Defizite auszugleichen.
Konkret bedeutet dies, dass zeitlich befristete Ausnahmen von den Vorschriften über die Fruchtfolge, die Nutzung von Brachflächen und die Erhaltung nichtproduktiver Elemente auf Ackerland zugelassen werden – mit anderen Worten, von Ackerflächen, die zur Verbesserung der Artenvielfalt und zur Erhaltung der Bodengesundheit stillgelegt wurden.
Laut einer damals veröffentlichten Presseerklärung der Kommission war das Hauptmotiv für die Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen die Gewährleistung der Ernährungssicherheit.
„Jede Tonne Getreide, die in der EU erzeugt wird, trägt dazu bei, die Ernährungssicherheit weltweit zu erhöhen“, hieß es damals in der Erklärung. Damals schätzte man, dass dank der Ausnahmeregelungen bis zu 1,5 Millionen Hektar mehr angebaut werden könnten.
Die Entscheidung erwies sich als kontrovers, Kritiker:innen warfen der Kommission vor, dass sie ihre ökologischen Ambitionen zugunsten der Ernährungssicherheit opfere.
Frans Timmermans, Vizepräsident der Kommission, kündigte daraufhin an, dass in Kürze ein Bericht veröffentlicht werde, in dem die Auswirkungen der Ausnahmeregelung untersucht werden und festgestellt werden soll, ob der Zugewinn an Lebensmittelsicherheit mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt aufwiegen könnte.
„Diese Entscheidungen müssen wissenschaftlich fundiert sein, und wenn uns diese Analyse dazu zwingt, den Vorschlag, den wir gemacht haben, noch einmal zu überdenken, sind wir dazu bereit“, sagte er auf einer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung der EU-Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden im Juni.
Reaktionen der Mitgliedsstaaten
EU-Quellen zufolge bestätigte die EU-Exekutive während der SCA-Sitzung, dass fast alle Mitgliedstaaten bereit seien, die beiden zulässigen Ausnahmeregelungen, die so genannten „GLÖZ“ (Gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen) 7 und 8 – zur Erhaltung von Landschaftselementen beziehungsweise zur Fruchtfolge auf Ackerland – anzuwenden.
Dänemark und Malta sind die beiden Ausnahmen. Beide geben an, dass sie keine der beiden Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen werden, während zwei andere Mitgliedstaaten, Irland und die Slowakei, sich dafür entschieden haben, nur den GLÖZ 7 anzuwenden.
Die Nachricht, dass die Auswirkungen dieses Beschlusses noch unklar seien, führte zu zahlreichen Fragen von Seiten der Mitgliedstaaten. So forderte eine Delegation die Kommission auf, den EU-Ländern weitere Einzelheiten über die Umsetzung der Ausnahmeregelungen für die einzelnen Mitgliedstaaten mitzuteilen, sobald diese verfügbar seien.
Zwei weitere Delegationen äußerten Bedenken hinsichtlich der Ökoregelungen, mit denen Landwirt:innen für bestimmte umweltfreundliche landwirtschaftliche Praktiken belohnt werden, und warnten davor, dass die Ausnahmeregelungen die Landwirt:innen langfristig von der Teilnahme an diesen Regelungen abhalten könnten.
Die Kommission versprach ihrerseits, die Situation genau zu beobachten und den Mitgliedstaaten eine „detailliertere Zusammenfassung“ über die Inanspruchnahme und Nutzung dieser Ausnahmeregelungen vorzulegen, so die Quelle.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]