Kommission soll neues Mediengesetz vorlegen, ohne Eigentumsverhältnisse zu regeln

Das Europäische Gesetz zur Medienfreiheit, das nächste Woche vorgelegt werden soll, behandelt die Themen redaktionelle Unabhängigkeit, Medienaufsichtsbehörden, wirtschaftliche Erträge und öffentlich-rechtliche Medien.

/ EURACTIV.com
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Der vorgeschlagene Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit (MFA) folgt als Rektion auf die von der EU hervorgehobenen Probleme in der europäischen Medienlandschaft. [Shutterstock / Maxx-Studio]

Der Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit (MFA), das nächste Woche vorgelegt werden soll, behandelt die Themen redaktionelle Unabhängigkeit, Medienaufsichtsbehörden, wirtschaftliche Erträge und öffentlich-rechtliche Medien. Aber das wichtige Thema des Eigentümerverhältnisses in der Medienbranche blieb außen vor.

Der vorgeschlagene Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit (MFA) folgt als Reaktion auf die von der EU hervorgehobenen Probleme in der europäischen Medienlandschaft. Dazu gehören die mangelnde Koordinierung der einzelnen nationalen Aufsichtsbehörden, unzureichende Wahrung der Medienunabhängigkeit, ungleiche Marktbedingungen für alle Medienunternehmen, und die Fragmentation des Marktes.

Medienpolitik wird überwiegend als nationales Befugnis eingestuft. Um ihr Eingreifen der Subsidiarität halber zu rechtfertigen, hat die Kommission argumentiert, dass die enorme Fragmentierung der Medienregelungen über die verschiedenen Länder hinweg den EU-Binnenmarkt stört und ihn davon abhält, richtig zu funktionieren.

Medien-Aufsichtsbehörden

Mit dem Rechtsakt soll die Struktur der staatlichen Medienaufsicht neu gestaltet werden. Die bestehende Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), die im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste eingerichtet wurde, um die Leiter:innen der nationalen Medienregulierungsbehörden der EU zusammenzubringen, soll durch ein neues Gremium ersetzt werden. Als neues Organ soll der Europäische Rat für Mediendienste eingerichtet werden.

Der Rat wird sich ebenfalls aus Vertreter:innen nationaler Behörden zusammensetzen, wobei die Kommission Beobachterstatus genießen und Sekretariatsdienste leisten soll. Der Rat wird mit Zweidrittelmehrheit entscheiden und alle zwei Jahre seinen Vorsitz wählen.

Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung der Kommission bei der Umsetzung der Verordnung, die Vermittlung zwischen den Organen der Mitgliedstaaten und die Bewertung von Bereichen von besonderem Interesse, wie etwa das Funktionieren der Medienmärkte und mögliche Auswirkungen nationaler Maßnahmen.

Der Ausschuss wird die Aufgabe haben, zu bestimmten Situationen, in denen das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigt werden könnte, Stellung zu nehmen. Hier stellt sich die Frage, wann eine Beeinträchtigung des Binnenmarktes vorliegt. Nach einer umfassenden Auffassung könnte ein Dienst, der auch in einem anderen Mitgliedstaat verfügbar ist, als binnenmarktrelevant angesehen werden.

Redaktionelle Unabhängigkeit

Obwohl die Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf den Medienbesitz als eines der Hauptziele des Rechtsakts und ein zentrales Anliegen seiner Befürworter angeführt wurde, enthält der Kommissionsvorschlag keine verbindlichen Maßnahmen in diesem Bereich. Die Frage wird lediglich in der begleitenden Empfehlung behandelt.

Die Empfehlung enthält auch einen Katalog bewährter Praktiken auf freiwilliger Basis für Medienunternehmen zur Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit.

Mediendienstleister, die Nachrichten und aktuelle Inhalte produzieren, werden verpflichtet, ihrem Publikum die Namen und Kontaktdaten ihrer direkten und wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung zu stellen, aber darüber hinaus bestehen kaum konkrete Maßnahmen.

Der Verordnungsentwurf enthält jedoch Bestimmungen, die auf die Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit abzielen, darunter ein Verbot der staatlichen Einmischung in die Redaktionsstrategien und -entscheidungen der Mediendiensteanbieter.

Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen zur Medienmarktkonzentration und deren Auswirkungen auf den Medienpluralismus, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch vom künftigen Verwaltungsrat zu bewerten sind.

Wirtschaftliche Erträge

Darüber hinaus sieht die Initiative vor, dass öffentliche Gelder, einschließlich öffentlich bezahlte Werbung, den Medien in einem transparenten und objektiven Verfahren zugewiesen werden und dass die Behörden öffentlich Rechenschaft darüber ablegen, wie ihre Werbeausgaben verwendet wurden.

Im Gegensatz zu ähnlichen Rechtsvorschriften wie dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und der Verordnung über politische Werbung wird jedoch das Konzept der Transparenz als Grundsatz ohne spezifische Anforderungen belassen, sodass die nationalen Regierungen reichlich Ermessensspielraum zur Verfügung haben.

Die nationalen Behörden werden für die Überwachung dieser Aufteilung verantwortlich sein. Die Kommission wird jedoch mit der umfassenderen Aufgabe betraut, den Binnenmarkt für Mediendienste als Ganzes jährlich zu beaufsichtigen, einschließlich der Festlegung von Leistungsindikatoren und der Analyse des Funktionierens der nationalen Medienmärkte, ihrer Widerstandsfähigkeit und der getroffenen Maßnahmen.

Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung von Anforderungen an die von den Marktteilnehmern angewandten Systeme und Methoden zur Messung der Einschaltquoten vor, um Verzerrungen bei der Zuweisung von Werbeeinnahmen zu vermeiden.

Öffentlich-rechtliche Medien

Mit der Verordnung werden mehrere Schutzmaßnahmen für öffentlich-rechtliche Medienanbieter eingeführt.

Nach den vorgeschlagenen Vorschriften müssen die Spitzenkräfte dieser Einrichtungen, einschließlich der Leiter der Geschäftsführung und der Mitglieder der Verwaltungsräte, in transparenten, nicht diskriminierenden und objektiven Verfahren ernannt werden. Ihre Amtszeit soll außerdem zeitlich begrenzt werden und sie sollen nur dann entlassen werden können, wenn sie ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht länger nachkommen.

Die nationalen Regierungen müssten außerdem für eine stabile Finanzierung dieser Medien sorgen, um ihre redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Online-Inhalte

Der Schutz redaktioneller Inhalte wird auch durch Maßnahmen für sehr große Online-Plattformen gewährleistet, nämlich jene, die über 45 Millionen Nutzer:innen in der EU haben. Im Rahmen des DSA müssen diese Plattformen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Relevanz zusätzliche Verpflichtungen erfüllen.

Diese Akteure müssen es den Empfängern ihrer Dienste ermöglichen, sich als redaktionell unabhängige, regulierte Mediendiensteanbieter zu melden. Zudem sind sie dazu verpflichtet, in einen „sinnvollen und wirksamen Dialog“ mit ihnen einzutreten, in Fällen, wo der Medienanbieter der Ansicht ist, dass die Plattform seine Aktivitäten zu häufig einschränkt oder aussetzt.

Diese Bestimmungen erinnern an eine abgeschwächte Version der sogenannten „Medienausnahme“ im DSA, da die Verleger seit langem fordern, dass ihre redaktionellen Inhalte nicht den Inhaltsmoderationsregeln der Plattformen unterworfen werden sollten.

Die Verordnung sieht ferner vor, dass die Plattformen jährlich Rechenschaft über die Häufigkeit und Begründung für die Beschränkungen oder Sperrungen gemeldeter Mediendiensteanbieter ablegen.

Anbieter und Entwickler von Geräten und Benutzeroberflächen müssen außerdem sicherstellen, dass Nutzer:innen ihre Standardeinstellungen leicht ändern können, um den Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten individuell zu gestalten.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]