Kommission verteidigt Schutz von Wölfen gegen Kritik der Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat ihren Ansatz zum Artenschutz von Großraubtieren verteidigt, nachdem eine Gruppe von Mitgliedstaaten eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften gefordert hatte, um die Viehzucht besser vor Angriffen zu schützen.

Euractiv.com
Die wachsende Bevölkerung in vielen EU-Ländern seit der Einführung der Richtlinie stellt eine Bedrohung für die Tierhaltung dar und rechtfertigt eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften. Dies geht aus einem Vermerk an die EU-Exekutive hervor, der von Österreich vorgelegt und von sechs anderen Mitgliedstaaten während der Sitzung am Montag unterzeichnet wurde. [[OLIVIER HOSLET/EPA-EFE]]

Die Europäische Kommission hat ihren Ansatz zum Artenschutz von Großraubtieren verteidigt, nachdem eine Gruppe von Mitgliedstaaten eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften gefordert hatte, um die Viehzucht besser vor Angriffen zu schützen.

Wölfe und andere Großraubtiere stehen derzeit EU-weit unter strengen Schutz im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die jegliche Form der absichtlichen Tötung von Wölfen in freier Wildbahn verbietet.

Die wachsende Wolfspopulation in vielen EU-Ländern seit der Einführung der Richtlinie stelle jedoch eine Bedrohung für die Nutztierhaltung dar und mache eine Überarbeitung des Rechtsrahmens nötig, heißt es in einer Note an die EU-Kommission, die von Österreich während eines Treffens der EU-Agrarminister:innen am Montag (26. September) eingereicht und von sechs weiteren Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.

„Der Schutzstatus des Wolfes wird über eine EU-Richtlinie geregelt, die 30 Jahre alt ist“, sagte der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig mit Blick auf die Habitat-Richtlinie, die im Jahr 1992 in Kraft trat.

„Mittlerweile bedroht der Wolf unsere heimische Alm-, Land- und Tourismuswirtschaft“, fügte er hinzu und wies darauf hin, dass Österreich innerhalb eines Jahres einen Anstieg der Wolfsangriffe auf Nutztiere um 230 Prozent zu verzeichnen hatte, was viele Landwirt:innen dazu veranlasst habe, ihre Tiere nicht mehr auf die Almweiden zu bringen.

Vertreter:innen der anderen Mitgliedstaaten, die die Note unterzeichnet hatten, berichteten ebenfalls über einen Anstieg der Populationen von Großraubtieren, beispielsweise eine Verdreifachung der Bären- und Luchspopulationen in Finnland seit dem EU-Beitritt des Landes im Jahr 1995 oder einen Anstieg der Wolfspopulation in Frankreich um 20 bis 30 Prozent.

Die sieben Länder forderten daher die EU-Exekutive auf, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität innerhalb der Richtlinie einzuräumen und leichter Ausnahmen von der strengen Schutzregelung zuzulassen. So sollte aus ihrer Sicht die Entnahme von Wölfen oder Bären in bestimmten Fällen, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht wirksam umgesetzt werden können, legal sein.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius wies die Bedenken jedoch zurück.

Er erklärte während des Treffens am Montag, dass die derzeitigen Rechtsvorschriften den Mitgliedstaaten „angemessene Instrumente, Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, um sicherzustellen, dass die Erhaltung geschützter Großraubtiere und die Fortsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken Hand in Hand gehen können.“

Er wies auch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten bereits im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften die Möglichkeit hätten, „in hinreichend begründeten Fällen“ Ausnahmen von den strengen Schutzvorschriften zu gewähren.

Der Kommissar warnte jedoch, dass „Ausnahmen keine Alternative zu den notwendigen Investitionen und Anstrengungen sind, um ein wirksames System der Koexistenz aufzubauen, das die Erholung der Bestände von Großraubtieren in unseren Ökosystemen ermöglicht.“

„Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass die Kommission das Thema auf verschiedenen Ebenen aktiv verfolgt“, betonte Sinkevičius, räumte jedoch ein, dass „die natürliche Rückkehr des Wolfes und anderer Großraubtiere eine Herausforderung für die Weidehaltung darstellt.“

GAP-Fonds und weitere Maßnahmen

Gleichzeitig wird die Kommission in der Note der sieben Länder aufgefordert, zusätzliche Mittel zur Unterstützung von Herdenschutzmaßnahmen zu mobilisieren und die finanzielle Entschädigung, die Landwirte erhalten, wenn ihr Vieh von Raubtieren getötet wird, zu verbessern.

Derzeit können die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Strategiepläne zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU Mittel bereitstellen, um das Risiko von Schäden durch Großraubtiere in der Viehwirtschaft zu mindern, wie Sinkevičius betonte.

Aus Sicht vieler Mitgliedsstaaten geht dies jedoch nicht weit genug.

„Meines Erachtens kann die GAP nicht der einzige Weg sein, um diese Maßnahmen zu finanzieren“, sagte der französische Minister Marc Fesneau.

Die portugiesische Ministerin Maria do Céu Antunes bezweifelte, dass die GAP „wirklich das geeignetste Finanzmittel für dieses Ziel“ sei, und forderte einen EU-weiten, integrierten Ansatz anstelle eines Ansatzes, der auf den einzelnen GAP-Plänen der verschiedenen Länder beruht.

Minister:innen im Einklang mit dem EU-Parlament

Während der Sitzung unterstützten viele der Minister:innen die von Österreich vorgebrachte Note. Diese steht auch im Einklang mit einem Antrag, den der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses (AGRI) des Europäischen Parlaments, der konservative Abgeordnete Norbert Lins, Anfang des Jahres eingebracht hatte. Darin wurde „mehr Flexibilität“ beim Management von Raubtierpopulationen gefordert.

Der Vorstoß wurde jedoch von Naturschützer:innen scharf kritisiert.

Pierre Sultana, Leiter des Büros für Europapolitik der in Österreich ansässigen Nichtregierungsorganisation Vier Pfoten, sagte, die Organisation sei „zutiefst besorgt“ über das Papier und forderte die Kommission auf, ihre Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt im Rahmen der Habitat-Richtlinie fortzusetzen.

„Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen ihre Bemühungen fortsetzen und die Koexistenz mit großen Raubtieren stärken“, betonte er.