Kommission will Zugang zu EU-Geldern erleichtern

Die Kommission will den Verwaltungsaufwand für den Zugang zu EU-Geldern verringern. Bis zu 50.000 Euro sollen künftig in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren bezogen werden können.

Die bisherige Vergabe von EU-Mitteln ist für die Empfänger wie für die Kommission mit einem „zeitraubenden und kostspieligen Verwaltungsaufwand“ verbunden, sagt Janusz Lewandowski, EU-Kommissar für Haushalt und Finanzplanung. Foto: EC.
Die bisherige Vergabe von EU-Mitteln ist für die Empfänger wie für die Kommission mit einem "zeitraubenden und kostspieligen Verwaltungsaufwand" verbunden, sagt Janusz Lewandowski, EU-Kommissar für Haushalt und Finanzplanung. Foto: EC.

Die Kommission will den Verwaltungsaufwand für den Zugang zu EU-Geldern verringern. Bis zu 50.000 Euro sollen künftig in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren bezogen werden können.

Entsprechende Änderungen für die EU-Programme ab 2014 wurden heute verabschiedet. Der große Aufwand bei der Fördermittelbeschaffung steht seit Jahren in der Kritik. Manche Projekte beschäftigen eigens Personal, um die Mittelverwendung wie gefordert zu dokumentieren. Eine private Beratungsbranche hat sich allein auf das Schreiben von Förderungsanträgen spezialisiert, weil Institutionen und Unternehmen damit überfordert sind. Viele Anträge scheitern an kleinsten Formfehlern. 

Janusz Lewandowski, EU-Kommissar für Haushalt und Finanzplanung, kommentierte: "Mir kommt es vor allem darauf an, dass europäische Unternehmen, KMU, Forscher und weitere Begünstigte leichteren Zugang zu EU-Geldern erhalten, damit Innovationskraft und Wachstum stimuliert werden. Die Kommission möchte ausgesprochen schwerfällige Verfahren straffen und damit den Kosten- und Arbeitsaufwand verringern."

Die Kommission möchte langfristig erreichen, dass sich der Schwerpunkt des EU-Finanzhilfesystems von der kostenorientierten auf die ergebnisorientierte Erstattung verlagert.

"Überwiegend", so EU-Kommissar Lewandowski, "bekommen die Empfänger die Gelder gegen Vorlage von Kostenaufstellungen, was bedeutet, dass sie sämtliche Ausgaben, die erstattet werden sollen, im Einzelnen auflisten müssen. Das ist für die Empfänger wie für die Kommission, die die Abrechnungen überprüfen muss, mit einem zeitraubenden und kostspieligen Verwaltungsaufwand verbunden. Die eigentlichen Ergebnisse werden dabei allerdings nicht bewertet. Einfache Lösungen (Pauschalbeträge und -tarife) sind zwar vorgesehen, werden aber bislang noch nicht umfassend genutzt."

Die neuen Vorschriften sollen zudem mehr Raum für eine Kombifinanzierung aus öffentlicher und privater Hand zulassen, um die Wirkungsbreite von Investitionen zu vergrößern. Speziell die Belange der KMU sollen in den Mittelpunkt der EU-Förderung gerückt werden, wie es der Small Business Act (EURACTIV-LinkDossier) vorgibt.

Begründet wurden die aufwendigen und bürokratischen Verfahren oftmals mit Korruptionsskandalen der EU-Kommission Jacques Santer (1995-1999). Diese hätten zu der großen Vorsicht bei der Mittelvergabe geführt.

Die Änderungsvorschläge sehen unter anderem vor:

– dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von Zinserträgen für Vorauszahlungen ("Vorfinanzierung") abgeschafft wird.

– dass für Finanzhilfen bis zu 50.000 Euro (statt wie bisher 25.000 Euro) vereinfachte Verwaltungsverfahren gelten.

– dass Unternehmen, die sich um Aufträge der Kommission bewerben, nicht jedesmal von neuem sämtliche Unterlagen einreichen müssen, sondern dass sich die Kommission auf bereits vorliegende Unterlagen stützt.

Red.

Link

EU-Kommission: Weniger Bürokratie, mehr Ergebnisorientierung: Kommission überprüft Regelung für den Zugang zu EU-Geldern. Pressemitteilung (28. Mai 2010).