Kommission wirbt weiter für EU-Mindestlohn

Mindestlöhne, die den Arbeitnehmenden in der gesamten EU einen angemessenen Lebensunterhalt sichern, sind für die wirtschaftliche Erholung nach der Coronavirus-Pandemie von entscheidender Bedeutung, so die EU-Kommission.

EURACTIV.com
Press conference on the European Semester Spring package
EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit. [<a href="https://audiovisual.ec.europa.eu/en/photo/P-043960~2F00-17" target="_blank" rel="noopener">[European Union]</a>]

Die Europäische Kommission hat erneut betont, dass Mindestlöhne, die den Arbeitnehmenden in der gesamten EU einen angemessenen Lebensunterhalt sichern, für die wirtschaftliche Erholung nach der Coronavirus-Pandemie von entscheidender Bedeutung sind. Am Mittwoch leitete die EU-Exekutive eine neue Konsultationsrunde mit den Sozialpartnern ein.

„Jeder verdient einen angemessenen Lebensstandard,“ sagte EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit gestern. Er erinnerte daran, dass gerade Arbeitnehmende mit niedrigen Löhnen „unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften am Leben hielten, als alles andere [wegen des Virusausbruchs] gestoppt werden musste“.

„Paradoxerweise“ seien aber gerade diese essenziell wichtigen Sektoren „am härtesten von der Krise betroffen“.

Die Frage, welche „Arbeitnehmerkategorien“ als unverzichtbar angesehen werden, ebenso wie die direkten Auswirkungen des Lockdowns sowie die wirtschaftlichen Effekte der Coronavirus-Krise haben die bestehenden Ungleichheiten nicht nur in Europa, sondern auch innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten einmal mehr deutlich gemacht.

Kommissar Schmit betonte, die Arbeit an einer „Initiative zu Mindestlöhnen in der EU ist daher ein wesentliches Element unserer Strategie für die Erholung der Wirtschaft“ im Nachgang der Pandemie.

Nach Angaben der EU-Exekutive bestätigte eine Anfang des Jahres durchgeführte Umfrage die Notwendigkeit von EU-Maßnahmen in dieser Angelegenheit. Mit der nun gestarteten zweiten Konsultationsrunde soll daher erarbeitet werden, wie weiter vorzugehen ist.

Die Kommission erwägt sowohl verbindliche als auch nicht-verbindliche Instrumente für einen EU-Mindestlohn. So könnte es entweder eine „Richtlinie im Bereich der Arbeitsbedingungen“ oder eine „Empfehlung des Rates“ geben. In beiden Fällen läge die schlussendliche Umsetzung in den Händen der nationalen Regierungen.

Unterschiedliche Standards

Bereits seit längerem stellt sich für die EU-Exekutive dabei vor allem das Problem der unterschiedlichen Ansätze von EU-Land zu EU-Land: Während in den nordischen Mitgliedsstaaten der Mindestlohn das Ergebnis von Tarifverhandlungen ist, werden in anderen Ländern die Mindeststandards von der Regierung vorgegeben.

Einer Kommissionssprecherin zufolge würde eine EU-Richtlinie vor allem „Sicherheit“ garantieren: Mit ihr würden eine Reihe rechtlicher Anforderungen festgelegt, während eine Empfehlung des Rates lediglich als „politische Leitlinie“ dienen würde, um einen gemeinsamen EU-Rahmen zu schaffen, ohne dabei Standards festzulegen.

Seitdem der Vorschlag auf den Weg gebracht wurde, war die Kommission indes auch darum bemüht, klar zu stellen, dass das Ziel nicht darin besteht, ein EU-weit gültiges Mindestgehalt festzulegen oder die verschiedenen Systeme zu harmonisieren, sondern lediglich sicherzustellen, dass es überall ein faires Minimum für alle Arbeitnehmende gibt.

Mindestlohn vielerorts zu niedrig

Die Höhe des Mindestlohns unterscheidet sich je nach EU-Mitgliedstaat deutlich: Von mehr als 2.000 Euro in Luxemburg hin zu knapp 250 Euro in Bulgarien.

Zwar müssen diese Gehälter unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten vor Ort betrachtet werden – die in Bulgarien auch deutlich niedriger sind als in Luxemburg – doch können die enormen Unterschiede nach Einschätzung der Kommission potenziell negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt haben.

In den vergangenen Jahrzehnten habe sich darüber hinaus gezeigt, dass viele Mindestlöhne nicht ausreichend waren und zu Ungleichheiten, Armut trotz Erwerbstätigkeit und einer Beeinträchtigung der Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger geführt haben, wirtschaftliche Notlagen selbst zu bewältigen, hält die Kommission fest.

Von 2007 bis 2018 ist die EU-weite „Armut trotz Erwerbstätigkeit“ von 8,3 auf 9,4 Prozent gestiegen. In Griechenland gaben über 60 Prozent der Mindestlohnverdiener an, dass sie Schwierigkeiten haben, mit ihrem Gehalt über die Runden zu kommen.

Nur wenig besser ist die Situation in Bulgarien (50 Prozent), Italien (48 Prozent) und Spanien (38 Prozent).

Die Stärkung des Sozialdialogs und der Rolle von Tarifverhandlungen steht daher ebenfalls auf der Tagesordnung der Kommission.

„Die Sozialpartner spielen eine entscheidende Rolle bei der Aushandlung von Löhnen auf nationaler und lokaler Ebene. Sie sollten bei der Festlegung der Mindestlöhne einbezogen werden, und zwar sowohl in Ländern, die sich ausschließlich auf tarifvertraglich vereinbarte Lohnuntergrenzen stützen, als auch in Ländern mit einem gesetzlichen Mindestlohn,“ sagte dazu der für Wirtschaftsfragen zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis.

Ein gut umgesetzter Mindestlohn könnte derweil auch zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in den EU-Staaten beitragen. Nahezu 60 Prozent der Arbeitnehmenden, die einen Mindestlohn erhalten, sind Frauen.

[Bearbeitet von Sam Morgan und Tim Steins]