Kritik an EU-Vorgaben für Flughäfen
Deutschlands Flughafenbetreiber kritisieren EU-Vorschläge zum Flüssigkeitsverbot und Körperscannern. Die zukünftige Kontrolle von Flüssigkeiten könne das "Chaos noch vergrößern".
Deutschlands Flughafenbetreiber kritisieren EU-Vorschläge zum Flüssigkeitsverbot und Körperscannern. Die zukünftige Kontrolle von Flüssigkeiten könne das „Chaos noch vergrößern“.
Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) hat Kritik an einer vorschnellen Einführung von Körperscannern und der Aufhebung des Flüssigkeitsverbots für Flugpassagiere geübt. Die EU-Vorschläge hierzu seien "gut gemeint, aber schlecht gemacht", sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beise am Dienstag in Berlin.
Die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen hätten sich seit 2001 mehr als verdoppelt und aufgrund der derzeitig geplanten Maßnahmen sei mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Schon jetzt machen Sicherheitsmaßnahmen laut ADV rund 30 Prozent der Betriebskosten von deutschen Flughäfen aus. "Was für die Airlines das Kerosin ist, ist für uns die Security", so Beise.
Noch im April ist mit einem erneuten Vorstoß der Kommission zur europaweiten Einführung von Körperscannern zu rechnen. Ein erster Versuch war 2008 am massiven Widerstand des EU-Parlaments gescheitert, da gesundheitliche Schäden befürchtet wurden. Die Kommission erklärte Ende 2009, dass "die Bedingungen für den Schutz der Privatsphäre und die Gesundheit der Passagiere genau definiert werden müssen". Nun scheint eine Einführung wahrscheinlich.
Aus Sicht des ADV würden die Geräte die Abfertigung der Passagiere erheblich komplizierter machen. Mit einer Breite von 3 Metern stellen sie Flughafen-Betreiber vor die Herausforderung den begrenzten Platz in den sogenannten "Kontrollspuren" neu zu organisieren. Der ADV vertritt die Auffassung, dass garantiert werden müsse, dass die Geräte einen deutlichen Sicherheitsgewinn mit sich bringen und will eine weitere Kostenwelle verhindern.
Neuer Ärger mit den Flüssigkeiten
Die Mitgliedsstaaten und EU-Gremien haben sich im November 2009 darauf geeinigt, das im April 2010 auslaufende Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck zu verlängern (EURACTIV.de vom 20. November). Ab April 2011 sollen Transitpassagiere aus Nicht-EU-Staaten ihre in Duty-Free-Shops eingekauften Flüssigkeiten dabei haben dürfen. Im April 2013 soll dann in einem zweiten Schritt das Flüssigkeitsverbot komplett aufgehoben werden.
Um die Sicherheit trotzdem zu gewährleisten, sollen Kontrollgeräte die Flüssigkeiten überpüfen. Nun warnt der ADV, dieser Vorgang würde einen erheblichen neuen Aufwand bedeuten. Nach derzeitigem Stand der Technik müssten Passagiere laut Beise ihre mitgeführten Flüssigkeiten einzeln in seperaten, "riesengroßen" Geräten kontrollieren lassen, was "das Chaos noch vergrößern" könne.
Beise warnt davor, das Flüssigkeitsverbot aufzuheben, bevor gewährleistet ist, dass die Technik der Scanner, die zur Detektion von Flüssigkeiten eingesetzt werden, die Marktreife erreicht hat. Sonst würde den Passagieren über steigende Luftsicherheitsgebühren Preiserhöhungen und den Flughafenbetreibern eine Verlangsamung der Prozesse an den Kontrollstellen drohen.
Schrittweise Erleichterung
Schon im Februar 2010 hatte die EU ihre Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten bei Flügen aus den USA und Kanada gelockert. Vor dem Hintergrund der Verordnungen 133/2010 und 134/2010 der Kommission können Transitpassagiere nun ihre Duty-Free-Einkäufe beim Umsteigen an EU-Flughäfen im Handgepäck mitnehmen. Dies sei geschehen, da "gewisse betriebliche Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten für die Fluggäste" festgestellt wurden.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist seit November 2006 von der EU eingeschränkt worden. Hintergrund waren die verhinderten Anschläge auf US-Flugzeuge am Londoner Flughafen Heathrow. Seitdem ist nur die Mitnahme von Flüssigkeiten in maximal zehn 100-Milliliter-Behältern erlaubt, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Beutel verstaut sein müssen. Darüber hinaus darf die Gesamtmenge von einem Liter nicht überschritten werden.
Daniel Tost
Links / Download
EU-Kommission: Verordnung 133/2010 (4. Februar 2010)
EU:Kommission: Verordnung 134/2010 (9. Februar 2010)
Verband
ADV: "EU will Flüssigkeitsverbot auf Kosten der Passagiere und der Flughafenbetreiber aufheben". Pressemitteilung (20. November 2009)