Länder bestätigen Özdemirs Brachflächen-Kompromiss
Die Agrarminister:innen der Bundesländer haben am Dienstag (16. August) den Kompromissvorschlag von Bundesminister Cem Özdemir offiziell abgesegnet, angesichts des Ukrainekriegs den Anbau von Getreide auf bestimmten Brachflächen zu erlauben.
Die Agrarminister:innen der Bundesländer haben am Dienstag (16. August) den Kompromissvorschlag von Bundesminister Cem Özdemir offiziell abgesegnet, angesichts des Ukrainekriegs den Anbau von Getreide auf bestimmten Brachflächen zu erlauben.
Demnach dürfen Landwirt:innen auf Flächen, die sie im Zuge der reformierten Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) eigentlich ab 2023 hätten stilllegen müssen, dort nun doch für ein Jahr weiter Getreide, Sonnenblumen oder bestimmte Hülsenfrüchte anbauen.
Damit setzt Deutschland – entgegen Özdemirs ursprünglicher Position – einen umstrittenen Vorschlag zur Lockerung von Umweltauflagen innerhalb der GAP teilweise um, den die EU-Kommission Ende Juli angesichts der Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die globalen Getreidemärkte vorgelegt hatte.
Die Reform der GAP, die ab 2023 in Kraft tritt, sieht mit dem sogenannten GLÖZ 8-Standard ursprünglich vor, dass Landwirt:innen einen bestimmten Anteil der Ackerfläche – in Deutschland vier Prozent – brachliegen lassen müssen, um die Biodiversität zu verbessern.
Özdemir hatte den Lockerungsvorschlag der Kommission, der darauf abzielt, angesichts verminderter Lieferungen aus der Ukraine die heimische Getreideproduktion zu steigern, zunächst kritisch aufgenommen und der EU-Exekutive vorgeworfen, sich im Hinblick auf die globale Ernährungskrise vor der Verantwortung zu drücken.
Viele Landesminister:innen, darunter auch der derzeitige Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, hatten sich dagegen dafür ausgesprochen, die von der Kommission erlaubten Lockerungen vollständig auszunutzen.
Bei ihrem jüngsten Treffen Ende Juli waren Bund und Länder deshalb zu keiner Einigung darüber gekommen, inwieweit Deutschland die von der Kommission erlaubten Lockerungen umsetzen solle.
“Überfällige” Einigung
Der Beschluss der Minister:innen vom Dienstag beruht nun auf einem Kompromissvorschlag, den Özdemir den Ländern am 6. August unterbreitet hatte, und mit dem er sich weitgehend auf diese zubewegt: So sollen zwar bereits bestehende Brachflächen weiter geschützt werden, zusätzliche Flächen müssen die Landwirt:innen aber zunächst nicht aus der Produktion nehmen.
“Was ich vorlege, ist ein Kompromiss, der an der einen oder anderen Stelle auch wehtut”, erklärte Özdemir nach Bekanntgabe seines Vorschlags.
Eine Umsetzung der Kommissionsvorschläge “eins zu eins” sei unter Bund und Ländern letztlich jedoch “nicht konsensfähig gewesen”, erklärte Schulze am Dienstag in einer Mitteilung zum Beschluss der Minister:innen.
Trotzdem begrüßte der CDU-Politiker den einstimmigen Beschluss der Bundes- und Landesminister:innen, der “längst überfällig” gewesen sei. Deutschland leiste damit “einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit” und setze “ein Zeichen der Solidarität in Zeiten knapper Ressourcen.”
Auch der Deutsche Bauernverband hatte Özdemirs Vorschlag nach dessen Veröffentlichung als “überfällig” bezeichnet und eine zügige Bestätigung durch die Länder gefordert, da die Landwirt:innen bereits mit der Anbauplanung fürs kommende Jahr begonnen hätten.
Kritik an der Entscheidung zur Bewirtschaftung der Brachflächen kam dagegen von Umwelt- und Naturschutzverbänden.
So bezeichnete der NABU Özdemirs Entscheidung in einer Mitteilung als “Armutszeugnis für die deutsche Landwirtschaftspolitik”. Es sei “völlig unverständlich”, weshalb Brachflächen mit “geringem Ertragspotenzial dem Anbau von Getreide weichen sollen”, erklärte der Präsident der Organisation, Jörg-Andreas Krüger.
Fruchtfolge: 2023 mehr Anbau von Weizen möglich
Neben der Lockerung in Sachen Brachflächen stimmten die Länder derweil auch dem weniger heftig umstrittenen Vorschlag zu, Anforderungen zum Fruchtwechsel für ein Jahr auszusetzen.
Auch hierbei geht es darum, die heimische Weizenproduktion zu steigern.
Normalerweise sehen die entsprechenden Regelungen hierzu in der Gemeinsamen Agrarpolitik vor, dass Landwirt:innen grundsätzlich nicht zwei Jahre infolge dieselbe Hauptkultur anbauen dürfen.
Nachdem auf einem Feld in einem Jahr beispielsweise Winterweizen gestanden hatte, müsste im Folgejahr also stattdessen Mais, Raps oder ähnliches angebaut werden.
Das Aussetzen der Regel für 2023 soll es Landwirt:innen nun ermöglichen, auch auf Feldern, die bereits dieses Jahr für Weizen genutzt worden waren, auch im nächsten Jahr erneut das gefragte Getreide anzubauen.
Özdemir selbst hatte bereits im Mai von der Kommission gefordert, den EU-Mitgliedstaaten die Aussetzung der Fruchtfolgeregeln zu erlauben und diese dementsprechend auch in seinen Vorschlag für die deutsche Umsetzung aufgenommen.