Lebensmittelbetrug: EU einigt sich auf "Frühstücksrichtlinie"

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich am späten Dienstagabend (31. Januar) auf die sogenannte "Frühstücksrichtlinie" geeinigt. Diese sieht unter anderem vor, die Transparenz bei der Herkunft von Honig, einem der am häufigsten verfälschten Lebensmittel, zu verbessern.

Euractiv.com
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Den Ergebnissen einer EU-Studie zufolge ist fast die Hälfte aller Honigimporte in die EU wahrscheinlich gestreckt. [[SHUTTERSTOCK/AnaMarques]]

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich am späten Dienstagabend (30. Januar) auf die sogenannte „Frühstücksrichtlinie“ geeinigt. Diese sieht unter anderem vor, die Transparenz bei der Herkunft von Honig, einem der am häufigsten verfälschten Lebensmittel, zu verbessern.

Nach den derzeitigen EU-Vorschriften muss auf den Honigtöpfen das genaue Herkunftsland angegeben werden, wenn das Produkt aus einem einzigen Land stammt. Bei Mischungen von Honig aus verschiedenen Ländern wird es jedoch verwirrend. Auf den Etiketten steht entweder „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“, „Mischung von Honig mit Ursprung in der EU“ oder „Mischung von Honig, der nicht aus der EU stammt.“

Die Situation wird noch undurchsichtiger, wenn man die Ergebnisse einer EU-Studie bedenkt, die ergab, dass fast die Hälfte aller Honigimporte in die EU wahrscheinlich gestreckt sind.

„Die Vermarktungsnormen stellen sicher, dass die Lebensmittel, die wir verzehren, von hoher Qualität sind. Die heute erzielte Einigung über die überarbeiteten Normen wird es den Verbrauchern ermöglichen, auf der Grundlage genauer Informationen Entscheidungen über die Lebensmittel zu treffen, die sie konsumieren, und sie wird zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug beitragen“, sagte David Clarinval, stellvertretender belgischer Premierminister und Minister für Landwirtschaft.

Die Vereinbarung, die demnächst noch offiziell vom Parlament und vom Rat abgesegnet werden soll, sieht vor, dass die Herkunftsländer auf dem Etikett neben dem Produktnamen in absteigender Reihenfolge nach Gewicht angegeben werden müssen.

Außerdem muss der Anteil aller Länder angegeben werden. Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass bis zu vier der wichtigsten Anteile angegeben werden müssen, jedoch nur, wenn diese mehr als 50 Prozent des Gewichts der Mischung ausmachen.

Die Kommission prüft die Durchführbarkeit eines Systems, das es den Verbrauchern ermöglicht, den Honig bis zum Erzeuger zurückzuverfolgen. Eine Expertenplattform wird die EU-Kommission bei der Entwicklung weiterer Methoden zur Bekämpfung von Honigbetrug unterstützen.

Wie in dem im April 2023 vorgelegten Vorschlag der Kommission dargelegt, wurden mit der Erneuerung der sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ die Vermarktungsnormen aus sieben Richtlinien der Jahren 1999 bis 2001 überarbeitet. Ziel ist es, den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, besser informierte und gesündere Entscheidungen zu treffen.

Neben der Kennzeichnung von Honig werden auch neue Vorschriften für Konfitüren, Marmeladen und Fruchtsäfte eingeführt und der Weg für die Herstellung laktosefreier Trockenmilch geebnet.

Zucker in Fruchtsäften und Konfitüren

Um das Bewusstsein der Verbraucher für den Zuckergehalt in Fruchtsäften zu schärfen, wird die EU drei neue Produktkategorien zulassen: „Zuckerreduzierter Fruchtsaft“, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Bei „zuckerreduziertem Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentriertem Fruchtsaft mit reduziertem Zuckergehalt“ wird kein Süßungsmittel als Ausgleich verwendet.

Auch die Angabe „enthält nur natürlich vorkommende Zucker“ wird erlaubt sein.

Die EU wird den für die Vermarktung von Konfitüren und Marmeladen erforderlichen Mindestfruchtgehalt erhöhen. Die allgemeine Regel wird lauten, dass mindestens 450 Gramm Früchte für die Herstellung von 1 Kilo Konfitüre und Marmelade verwendet werden müssen (100 Gramm pro Kilo mehr als bisher).

Die beiden Mitgesetzgeber einigten sich darauf, Verfahren zuzulassen, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden können.

Das Parlament forderte die obligatorische Angabe des Herkunftslandes von Früchten, die für die Herstellung von Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem verwendet werden. Es wurde jedoch keine Einigung erzielt.

Nach Ansicht der Mitgliedstaaten würde eine solche Bestimmung eine Bewertung der Auswirkungen auf Erzeuger und Verbraucher erfordern. Die Kommission wird innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Bericht zu dem Thema erstellen.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]