Mitgliedstaaten rüsten sich für Auseinandersetzung um Postdienste [DE]
Die Kommission hat am 18. Oktober 2006 einen Vorschlag für eine vollständige Öffnung der EU-Postmärkte bis 2009 vorgelegt - die Frage ist nun, wie genau die Liberalisierung vonstatten gehen soll.
Die Kommission hat am 18. Oktober 2006 einen Vorschlag für eine vollständige Öffnung der EU-Postmärkte bis 2009 vorgelegt – die Frage ist nun, wie genau die Liberalisierung vonstatten gehen soll.
Die Kernpunkte des neuen Vorschlags sind:
- Vollständige Liberalisierung bis 2009:
“Die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste bis 2009 ist unerlässlich“, sagte Binnenmarktkommissar McCreevy und fügte hinzu, dass diese Frist für die Mitgliedstaaten auch realisierbar sei.
- Beibehaltung der Verpflichtung zur Sicherstellung der Universaldienste (USO):
Die in der EU geltende Verpflichtung zur Sicherstellung der Universaldienste (USO) garantiert jedem EU-Bürger die Annahme und Auslieferung von Briefen und Paketen an mindestens fünf Wochentagen.
Viele Postdienste fürchten, dass auch die Universaldienste dem freien Wettbewerb ausgesetzt werden könnten. Sie sind der Auffassung, dass ein Wegfall der Verpflichtung dazu führen könnte, dass neue Marktteilnehmer nur die lukrativsten Dienstleistungen, wie den Postverkehr zwischen Unternehmen, anbieten und beispielsweise ihren Service nicht auf ländliche Gebiete ausweiten werden. Sollten die neuen Postunternehmen den „alten“ Postdiensten die profitablen Bereiche wegnehmen, könnte es dazu kommen, dass aufgrund der finanziellen Einbußen nicht mehr jeder Einzelkunde bedient werden könnte.
Auch Befürworter der Liberalisierung der Postmärkte sind der Auffassung, dass der Zugang zu den Dienstleistungen durch bestimmte Garantien gesichert werden müssen. Andere Akteure sprechen sich hingegen für eine Beschränkung des Schutzes auf die schwächsten Kunden aus. Sollte die Verpflichtung zur Sicherstellung der Universaldienste in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben, wären die neuen Markteilnehmer gezwungen, noch vor Beginn ihrer Tätigkeit ein funktionales Netzwerk im ganzen Land einzurichten (oder für den Zugang zu den Netzwerken der alten Postdienste zu zahlen). Für viele Firmen sei dies ein Grund, ihre Tätigkeit nicht auf Postdienste auszuweiten, so die Unternehmen.
Der Vorschlag der Kommission lässt die Verpflichtung zur Sicherstellung der Universaldienste in ihrer jetzigen Form unberührt. Wie die Kommission ausführt, sei die Nutzung alternativer Kommunikationsmittel von Region zu Region und unter den verschiedenen Bevölkerungsschichten unterschiedlich stark ausgeprägt, zudem seien die Postdienste für viele Bürger fester Bestandteil des Alltags. Die Universaldienstverpflichtung würde also weiterhin existieren, so die Kommission.
- Flexible Finanzierung der Universaldienste:
Der neue Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Sicherstellung der Universaldienste nach den Umständen in den einzelnen EU-Ländern flexibel finanzieren können, sofern es dadurch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind unmittelbare staatliche Beihilfen, Quersubventionierungen, um die Erzielung von Gewinn zu erreichen, Entschädigungsfonds (Gebühren für neue Marktteilnehmer oder Kunden) und Kostenteilung.